Biografien-Datenbank: Frauen aus Hamburg

Ursula Thamm Ursula Thamm, geb. Scholz

(10.5.1913 Hindenburg/Schlesien – 30.1.1999 Uetersen)
Richterin
Sievekingplatz 1 Ziviljustizgebäude


1947 war Ursula Thamm die erste Frau, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Hamburg eine Anstellung als Richterin bekam. 1949 stieg sie zur Landgerichtsrätin auf und 1971 zur Direktorin einer Mietekammer. In einem Nachruf hieß es: „Menschen in liebevoller Bestimmtheit um sich zu versammeln war ihr nach den Berichten derer, die sie kannten, ein Bedürfnis. Die große Familie – ‚meine Sippe‘ – mit dem Bruder Otto, der als katholischer Priester der streng religiösen Ursula Thamm Beistand in schweren Tagen gab, den zwei Schwestern und ihren Familien und natürlich ihren drei Töchtern, die in den Jahren 1943-1945 geboren wurden, kam zu schönen Festen zusammen, zu denen Ursula Thamm Kollegen einlud, die ihren Weg begleitet hatten. Bei schönem Wetter beriet die Kammer draußen in Uetersen in ihrem Garten. Wenn es einen auswärtigen Ortstermin abzuhalten galt, fuhr die Kammer gemeinsam mit dem jeweiligen familiären Anhang, um die Arbeit mit einem kleinen Ausflug zu verbinden.“[1]
Familiär „belastet“ – ihr Vater war Rechnungsrevisor am Oberlandesgericht in Breslau gewesen – verschrieb sich Ursula Scholz dem Rechtswesen. Sie studierte Jura und absolvierte von 1937 bis 1940 ihre Referendariatszeit. 1941 heiratete sie den Assessor Johannes Thamm und wollte sich nun ganz der Arbeit einer Hausfrau und Mutter widmen. Doch ihre Familie überredete sie dazu, ihre Berufsausbildung als Assessorin fortzuführen. Dies war von Glück, denn Johannes Thamm starb 1945 im Lazarett, und Ursula Thamm hatte nun allein für die Familie zu sorgen. 1947 floh sie von Breslau mit ihren Kindern und ihrer Mutter nach Uetersen und suchte sofort eine Anstellung am Hamburger Gericht. Dort wurde sie zuerst einmal nur als Hilfsrichterin der Zivilkammer 11 zugeteilt. Doch bereits ein Jahr später wurde sie zur Gerichtsassessorin und ein weiteres Jahr später zur Landgerichtsrätin ernannt. Von 1953 bis 1955 arbeitete sie als Strafrichterin und trat 1957 in die Zivilkammer 1 des Landgerichts ein. 1971 wurde sie zur Landgerichtsdirektorin befördert und übernahm den Vorsitz der Vormundschaftskammer des Landgerichts. 1978 ging sie in den Ruhestand.
Text. Rita Bake