Minna Becker Minna Helene Becker
(15.10.1887 Hamburg – 19.12.1973 Buchholz)
wissenschaftliche Graphologin, Schriftsachverständigerin bei Gerichten
Sievekingplatz 1 Ziviljustizgebäude (Wirkungsstätte)
Hansastraße 1, Parterre (Wirkungsstätte und Wohnadresse)
Minna Becker hatte in Hamburg von 1894-1903 eine Höhere Töchterschule besucht. Zu dem Beruf einer Schriftsachverständigerin bei Gerichten kam sie durch ihren Vater. Sie hatte sich das Metier zehn Jahre lang bei ihrem ebenfalls als Schriftsachverständiger arbeitenden Vater angeeignet, bevor sie an den psychiatrischen Kliniken in Leipzig und Hamburg hospitierte und 1914 gerichtlich bestellte Schriftsachverständigerin wurde. Seit dieser Zeit war sie selbstständig tätig. 1928 verfasste sie das Buch „Graphologie der Kinderschrift“.
„Der Schriftexperte bei Gericht ergründet in der Regel die Identität oder Nichtidentität einer zu beurteilenden Schrift mit einer Vergleichsschrift. Die Schriftexpertise dient der Tatstands- und Wahrheitsermittlung bei der Rechtsfindung, sie ist an naturwissenschaftlich exakte Beweisführung gebunden“, äußerte sich Minna Becker zu ihrer Tätigkeit. Die fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung solch eines Berufes waren und sind sehr vielseitig. So wurden und werden Kenntnisse der verschiedenen Schriftsysteme (zeitlich, regional, national) der Schreibmethoden, der Einflüsse, unter denen ein Schriftstück entstanden ist, verlangt. Auch müssen Kenntnisse vorhanden sein in den Berufsschriften, der Schriftentwicklung, der pathologischen und altersbedingten Schriftveränderungen, der Verstellungsmöglichkeiten, der Fälschungsmethoden und der wissenschaftlichen Fotographie.
Vor der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten war Minna Becker Mitglied der Deutschen Demokratischen Partei gewesen. In der Zeit des Nationalsozialismus trat sie 1938 in die NSDAP ein, aus der sie 1943 wieder austrat. Im Juni 1943, so beschreibt sie in ihrem Entnazifizierungsfragebogen, war sie beim Sondergericht in Hamburg wegen Schwächung der Wehrmacht angeklagt gewesen. Näheres wird dazu nicht angeführt.
Minna Becker war außerdem von 1936 bis 1945 Mitglied der NS-Organisation Reichsfachschaft für das Sachverständigenwesens in der deutschen Rechtsfront Berlin. [1]
1960 war Minna Becker eine der SachverständigerInnen in einem spektakulären Verleumdungsprozess vor dem Lübecker Landgericht. Es ging um die Echtheit der Tagebücher der Anne Frank, die in periodischen Abständen immer wieder angezweifelt wurden. Minna Becker bekundete damals die Echtheit der Tagebücher.
Neben ihrer Tätigkeit als Schriftsachverständigerin arbeitete sie als Lehrbeauftragte am Pädagogischen Institut der Universität Hamburg und war zudem noch ehrenamtlich in der Erziehungsberatung tätig. 1958 wurde sie mit dem Bundesverdienstkreuz Erster Klasse geehrt.
Minna Becker war ledig und hatte keine Kinder.
Text: Dr. Rita Bake