Elisabeth Sülau
(28.7.1903 Kiel –1979)
Sozialpädagogin, Fürsorgerin
Große Bleichen 12/14 (Wohnadresse)
Nach dem Zweiten Weltkrieg lebte in den Großen Bleichen 12/14 die Sozialpädagogin Elisabeth Sülau. Zwischen 1925 und 1927 war sie in Kiel als Jugendfürsorgerin ausgebildet worden und hatte bis 1933 die so genannten Schutzaufsichtsgruppen für einzelne gefährdete Jugendliche realisiert. In dieser Zeit war sie in der Jugendbewegung engagiert gewesen und hatte positive Erfahrungen mit Gruppenarbeit gewonnen.
In der NS-Zeit trat sie nicht der NSDAP bei. Sie war von 1935 bis 1945 Mitglied der DAF (Deutsche Arbeitsfront) einschließlich KdF (Kraft durch Freude), Mitglied der NSV und zwischen 1943 und 1945 bei der Hitler Jugend in der „Hauptstelle Jugendpflege“ tätig gewesen. (Staatsarchiv Hamburg 211-11 Ed 6381). Bei ihrer Entnazifizierung wurde sie in die Kategorie V (unbelastet) eingestuft.
Die NSV war mit „17 Mio. Mitgliedern (1943) nach der Dt. Arbeitsfront die größte (…) NS-Massenorganisation.(…) Ihren Anspruch auf Monopolisierung der gesamten freien und öffentlichen Wohlfahrt konnte die N. zwar nicht realisieren, doch gelang es ihr, die in der freien Wohlfahrtspflege tätigen Verbände zurückzudrängen bzw. gleichzuschalten (…). Angesichts der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel (Mitgliedsbeiträge, Spenden, staatliche Zuwendungen) war es ihr n möglich, in alle Bereiche der Wohlfahrt zu expandieren (…). Aufgrund ihrer scheinbaren Ideologieferne war die Arbeit der N. populär und die Mitgliedschaft erschien auch für diejenigen, die dem Regime eher zögernd oder kritisch gegenüberstanden, aber aus Opportunitätsgründen in eine Parteiorganisation eintreten wollten, akzeptabel. Tatsächlich war die Arbeit der N. von rasse- und erbbiologischen Selektionskriterien bestimmt (…).“(Marie- Luise Recker: NS-Volkswohlfahrt, in: Wolfgang Benz, Hermann Graml, Hermann Weiß (hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. 2. Aufl., München 1998, S. 619.)
Die Deutsche Arbeitsfront wurde im Mai 1935 gegründet und war ein rechtlich der NSDAP angeschlossener Verband „mit ca. 23 Mio. Mitgliedern (1938) die größte NS-Massenorganisation. Als Einheitsgebilde ‚aller schaffenden Deutschen‘ konzipiert, schuf ihr Reichsleiter Robert Ley ein vielgliedriges, bürokratisch aufgeblähtes Organisationsimperium, mit dem er nahezu alle Felder der nat.soz. Wirtschafts- und Sozialpolitik einzudringen trachtete. Entscheidender Einfluß auf materielle Belange in diesem Bereich blieb der DAF jedoch verwehrt, vielmehr musste sie sich auf die allgemeine Betreuung und weltanschauliche Schulung ihrer Mitglieder beschränken.“ (Marie- Luise Recker: Deutsche Arbeitsfront, in: Wolfgang Benz, Hermann Graml, Hermann Weiß (hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. 2. Aufl., München 1998, S.418f..)
Gleich nach dem Zweiten Weltkrieg nahm Elisabeth Sülau an einem Lehrgang zur „Sozialen Gruppenarbeit“ teil, der im Zuge der reeducation-Bewegung von amerikanischen Dozenten durchgeführt wurde. Sie erkannte, dass Jugendliche besser in einer Gruppe zu erziehen seien, als durch einzelne Betreuung, die damals nichts Anderes war als eine Schutzaufsicht. 1947 gründete sie im Bieberhaus, dem damaligen Sitz der Sozialbehörde, mit sieben Schutzaufsichts-Mädchen die „soziale Gruppenarbeit“. Doch der „Bieberhaus-Club“ – wie Elisabeth Sülau ihre „soziale Gruppenarbeit“ nannte, erschien den Behörden suspekt. Deshalb wurde ihr diese Arbeit nicht als Diensttätigkeit anerkannt. Und da der Gruppe außerdem Räumlichkeiten fehlten, stellte Elisabeth Sülau für die Gruppentreffen ihre Wohnung in den Großen Bleichen 12/14 zur Verfügung. Die Gruppe organisierte Tanzunterricht, Theateraufführungen, schrieb Theatergeschichten usw. 1949 kamen auch Jungen hinzu. Nun fanden die Treffen in der ABC-Straße und in der Schule Koppel statt. Schließlich akzeptierte die Jugendbehörde Elisabeth Sülaus pädagogische Arbeit als Teil ihrer Diensttätigkeit und nahm die Gruppe in ihre Arbeitsgemeinschaft Jugendpflege auf.
1950 gründeten Elisabeth Sülau und ihre Mitstreiterin, die Sozialpädagogin Christel Gasterstaedt, den Hansischen Jugendbund (HJB). Er diente den bereits bestehenden drei Jugendgruppen als übergeordnete Organisationsform und war in den 50-er und 60-er Jahren beispielhaft für gelungene Gruppenarbeit mit Jugendlichen. Elisabeth Sülau „vertrat eine Form alternativer Sozialarbeit, die der behördlichen Jugendhilfe konkurrierend gegenüberstand und sich von ihr abzuheben versuchte, was nicht ohne Konflikte und Reibungsverluste abging. Sie verstand es, den jungen Menschen Demokratie erlebbar zu machen. Sie einigten sich auf eine gemeinsame Zielsetzung: Wir wollen uns gegenseitig achten und verstehen lernen und uns durch den Geist wahrer Gemeinschaft auf unsere Lebensaufgabe vorbereiten. Dazu gehört insbesondere, daß wir einander in Lebensschwierigkeiten beistehen und mithelfen, diese zu überwinden.“[1] „Es waren sowohl Jugendliche ‚mit Akte‘ (Schutzaufsichts- und Bewährungszöglinge) da, als auch die Clique aus der Nachbarschaft oder die Rockerbande, die das Haus aufmischen wollte, aber dann von Elisabeth Sülau in eine Tischtennisgruppe ‚umfunktioniert‘ wurde. Den HJB zeichnete also eine Reihe von Ambivalenzen aus, die aber eine gemeinsame Basis hatten: die grundsätzliche Gleichheit der TeilnehmerInnen, sowohl der BesucherInnen als auch der Professionellen. (...) Diese Gleichheit (...) war Voraussetzung dafür, daß Differenzen und Unterschiede der Einzelnen überhaupt zum Tragen kommen konnten (...). Ausdruck dieser Vorstellung einer fundamentalen Gleichheit aller TeilnehmerInnen war die Beachtung ihrer jeweiligen Einzigartigkeit.“[2]
Ca. 500 bis 600 Jugendliche trafen sich wöchentlich im HJB, der von 1955 bis 1959 im Helmut-Hübener-Haus Hütten Nr. 40 seinen Sitz hatte und später, weil größere Räumlichkeiten notwendig wurden, in einem ehemaligen staatlichen Leihhaus in der Herrenweide auf St. Pauli untergebracht wurde.
Elisabeth Sülau, von ihren MitarbeiterInnen und Jugendlichen „Ambrosius“ genannt, leitete den HJB mit größtem persönlichen Engagement und auf demokratische Weise und lehnte strikt die Schutzaufsicht ab. „Die bisher übliche Form der Schutzaufsicht ist leider mehr und mehr zu einem Kontrollsystem geworden. Sie wird angeordnet oder freiwillig, mit dem Einverständnis der Eltern, vereinbart, ohne aber das Einverständnis des Jugendlichen einzuholen oder ohne besonders zu befragen. Dies hat zur Folge, daß die Jugendlichen in Opposition zur Behörde und zu allen staatlichen Maßnahmen kommen. Es wird eine Oppositionshaltung herausgefordert, wodurch die Jugendbehörde zu einer Art ‚Jugendverfolgungsbehörde‘ wird“, [3] äußerte sie 1955 in einem Vortrag. Zwei Jahre nach Elisabeth Sülaus Pensionierung wurde der HJB 1967 geschlossen.[4]
Text: Rita Bake