Hebammen
Ecke Dornbusch/Kleine Johannisstraße: Eimbecksches Haus
Aus dem heutigen Rathaus kommend, taucht man rechter Hand ein in ein Gewirr von schmalen Straßen, gesäumt von Kontorhäusern. Mittags herrscht hier ein reges Treiben in den kleinen Restaurants verschiedener Nationalitäten, Stehimbissen und Edel-Bistros. Schon im 18. Jahrhundert war hier eine dicht bebaute Wohn- und Geschäftsgegend. An der Straßenecke Dornbusch/Kleine Johannisstraße war um 1230 das erste gemeinsame Rathaus von Alt- und Neustadt erbaut worden, das wahrscheinlich 1284 durch Brand teilweise zerstört wurde. Dieses Haus wurde vollständig umgebaut und diente ab Ende des 13. Jahrhunderts als Allzweckbau, der den Namen Eimbecksches Haus (Abriss 1769-1771, neu errichtet, abgebrannt 1842) erhielt, weil in der im Erdgeschoss des Hauses eingerichteten Bierstube Eimbecksches Bier ausgeschenkt wurde.
Im oberen Stockwerk wurde 1771 der Anatomiesaal, auch Theatrum Anatomicum genannt, zur Ausbildung der Ärzte und Hebammen eingeweiht. Hatte noch im 17. Jahrhundert der Hamburger Arzt Rodericus a Castro über den Hebammenberuf geschrieben, „(...) dass diese Kunst den Mann schände“, so begannen bereits im selben Jahrhundert Männer sich in die Geburtshilfe einzumischen.
Im Mittelalter waren, teils aus moralischen Erwägungen, teils weil Schwangerschaft und Geburt als natürliche Aufgaben der Frauen angesehen wurden, wahrscheinlich nur Frauen als Geburtshelferinnen tätig gewesen. Bademütterordnungen regelten die Aufgaben und die Ausbildung der Hebammen, die Bademütter genannt wurden, weil sie dem Neugeborenen das erste Bad gaben. Der Hebammeneid verlangte bereits im 15. Jahrhundert von den Hebammen bei Entbindungen unehelicher Kinder, nach dem Vater des Kindes zu fragen, damit der „rechte Vater nahmkundig gemacht, und nicht verschwiegen werden möge, und, sobald ich dasselbe erkundiget und erfahren, solches dem ältesten Herrn Gerichtsverwalter mit getreuem Fleiße anzeigen werde“. Außerdem mussten Hebammen laut erster Hamburger Hebammenverordnung vom Jahre 1704 lesen können, eine vierjährige Lehrzeit bei einer Hebamme absolviert haben, die selbst mindestens schon seit sechzehn Jahren als Hebamme arbeitete, und gottesfürchtig, ehrlich, züchtig und „nüchtern“ leben.
Hebammen schrieben geburtshilfliche Bücher und gaben so ihr Wissen und ihre Erfahrungen an ihre Berufskolleginnen weiter. 1717 veröffentlichte die Hamburger Rathswehmutter Katharina Albrecht ein Buch mit dem Titel: „Die von denen Bademüttern im Fall der Noth zu verrichtende Nothtaufungsform, wie solche an denen schwachen und kranken Kindern,. im Fall der Noth, von denen Wehemüttern kann verrichtet werden, wird denen Unwissenden und Unerfahrenen zur Christlichen Unterrichtung dargestellt.“
Seit dem 17. Jahrhundert, vor allem bestimmt durch den Merkantilismus und dem damit verbundenen Ziel der Bevölkerungsmaximierung, war die Geburt zum Gegenstand des Interesses der staatlichen Obrigkeit geworden. In der Konsequenz einer Logik, die nur auf akademisch erworbenes Wissen setzte und dieses nur Männern zutraute, wurden die Hebammen als alleinige Begleiterinnen von Geburt und Wochenbett durch Ärzte verdrängt. Diese eigneten sich teilweise auch das von Hebammen erworbene und weitergegebene Wissen an. Die Hebammen wurden wachsender Kontrolle und Reglementierung unterworfen. In der Bugenhagenschen Kirchenordnung noch als Dienerin der Kirche bezeichnet, unterstand die Hebamme spätestens seit dem 17. Jahrhundert dem Rat der Stadt, der die Aufsicht über diesen Beruf einer fest angestellten Ratshebamme übertrug, die ihrerseits wieder einem Arzt unterstellt war. Seit 1661 hatten Hebammen bei schwierigen Geburten oder bei Verabreichung von Medikamenten einen Arzt hinzuzuziehen. Weitere ärztliche Reglementierungen, die in der Einrichtung der Entbindungsanstalt im Jahre 1796 mündeten, wo Ärzte den Hebammen theoretischen Unterricht in Geburtshilfe gaben, machten aus dem ehemals selbständigen Beruf eine vorwiegend medizinische Hilfstätigkeit.
Text: Rita Bake