Biografien-Datenbank: Frauen aus Hamburg

Gerdrut-Schele-Stiftung

Stiftung


1781 stiftete Gerdrut Schele, geb. Sop, die Witwe des Bürgermeisters Dr. Hieronymus Schele ein Kapital von 60.000 Mark Banco, von dessen Erträgen Witwen, Waisen, Arme und Studenten, vorzugsweise der Theologie unterstützt werden sollten. Gertrut Schele lebte von 11.10.1711 bis 11.03.1787 in Hamburg.
1936 erhielt die Stiftung das Kapital der Anna-Maria-Rumpff-Stiftung hinzu. In der Satzung der Gerdrut-Schele-Stiftung heißt es: „Im Namen Gottes! Da mein seliger Ehemann, der Herr Bürgermeister Martin Hieronymus Schele J. U. Dr. bei seinem Leben, verschiedene durch Unglücks-Fälle zurückgekommene, und andre hülfebedürftige Personen von Zeit zu Zeit mit einigen Vorschub an Gelde zu ihrem bessern Fortkommen und Unterhalt unterstützet hat, und ich Gerdrut Schele gebohrene Sop, nach seinem Ableben, dieses Liebes Werke nicht nur gleichfalls fortgesetzt, sondern auch durch eine angenehme Erfahrung gefunden habe, wie manchen rechtschaffenen Notleidenden dadurch zu ihrem eigenem, zu ihrer Familie, und selbst der gemeinen Wesens Besten geholfen worden; So habe ich, Teils, damit nach meinem, wie ich zu Gott vertraue, seligen Tode, diejenigen, welchen mich die Vorsehung bisher geneigt gemacht, nicht verlassen bleiben, teils auch das Gute und der Segen, welcher dadurch erhalten werden kann, in der Folge und bis an das Ende der Tage fortdauern möge, aus einigem Triebe der Dankbarkeit gegen meinen höchsten Wohltäter, und aus aufrichtiger Liebe gegen meine minder glückliche Neben Menschen folgende, zu milden Gaben und ad pias caussas zu verwendende Stiftung errichtet. (...)
So, wie ich mir die Austheilung dieser jährlichen Zinsen, zeitlebens vorbehalte, also will ich auch, dass alle diejenigen Personen, welchen ich bei meinem Leben davon mitgetheilt, und des Endes besonders aufgezeichnet habe, nach meinem Tode lebenslang alle Quartale, eben so viel als sie von mir selber bekommen haben, davon empfangen sollen. (...)
Auch mögen zu den, aus diesem Institut zu entrichtenden Wolthaten, junge Studirende, es sei in der Theologie oder andern Fakultäten und Wissenschaften zugelassen werden; jedoch, dass die Anzahl derselben zu einer und derselben Zeit, nicht über Sechs hinausgehe; das höchstens Drey Jahre und nicht länger einem jeden zu reichende Stipendium jährlich Fünfzig bis Hundert Marck Courant, nicht aber darüber betrage, und bei Annehmung derselben, nicht blos auf ihr Vorhaben zu studiren und auf ihre Dürftigkeit, sondern hauptsächlich auf ihre Aufführung und ihre Fähigkeit und Anlage zu demjenigen Studio, welchem sie sich gewidmet haben, Rücksicht genommen werde.“
Text: Rita Bake