Sophie-Döhner-Hube-Stift
Hinrichsenstraße 35 (ehemals)
Quellenweg 1-4 /Wurmsweg/Chateauneufstraße (Stiftsgebäude heute)
Döhnerstraße, Hamm-Mitte, benannt 1904 nach August Friedrich Gustav Adolph Döhner (1814-1888), der von 1854 bis 1888 auf dem Gelände ansässig war
2017 ergänzt um seine Ehefrau Sophie Döhner, geb. Hube (1817-1892), die das „Sophie-Döhner-Hube-Stift“ gründete.
Neuer Erläuterungstext: benannt nach August Friedrich Gustav Adolph D. (1814-1888), der auf dem Gelände der Straße ansässig war, und dessen Ehefrau Sophie D., geb. Hube (1817-1892), Gründerin des „Sophie-Döhner-Hube-Stifts“
Sophie-Döhner-Hubes Ehemann, der Kaufmann, Adolph Döhner, verfügte testamentarisch den Betrag von 100.000 Goldmark für eine Stiftung zur Armenpflege anzulegen. Seine Witwe Sophie Döhner geb. Hube stiftete dann 1889 das Sophie Döhner-Hube-Stift. Die Stadt Hamburg stellte das Grundstück für den geplanten Baukomplex von Freiwohnungen an der Baustraße (heute Hinrichsenstraße) in Borgfelde zur Verfügung.
Errichtet wurde der Baukomplex 1889/90 mit 16 Familienwohnungen und 21 Einzelwohnungen. Die Miete betrug damals zwischen M 1.- und M -,50 pro Woche.
1943 wurde das Stift ausgebombt. Das Stift bot preisgünstigen Wohnraum für alte bedürftige evangelische Frauen und arme Familien. In den Wohnungen sollten „nur Leute von unbescholtenem Lebenswandel geduldet“ werden. „Ausgeschlossen sind nicht nur solche Menschen, die in wilder Ehe leben, sondern auch Trunkenbolde und solche, welche sich gelegentlich betrinken. Ein im trunkenen Zustand gesehener Bewohner hat die Wohnung in 14 Tagen zu räumen. Ehepaare haben ihre kirchliche Trauung nachzuweisen, ehe der Einzug gestattet wird.” (Joachim, Hermann: Handbuch der Wohltätigkeit in Hamburg, 1909).
Im Stifts-Reglement von 1890 heißt es: „Die Eltern sind für das Wohlverhalten ihrer bei ihnen lebenden Kinder verantwortlich. Es ist den Eltern nicht erlaubt, die erwachsenen Söhne nach ihrer Lehrzeit, noch die gesunden Mädchen nach der Konfirmation im Hause zu behalten, außer, wenn sie zur Stütze und Pflege der Eltern notwendig sind. Die Eltern sind verpflichtet jeglichen Frevel und Unfug ihrer kleinen Kinder zu steuern, auch besonders darauf zu achten, daß diese in den Wohnungen, dem Lichthofe und Gärtchen nichts zerstören, die Rasenplätze nicht verderben, nicht auf den Candelaber und die Stakette klettern, noch die Bänke beschmutzen oder mit Sand bestreuen, auch keine fremden Kinder mit in den Hof bringen. Lassen die Eltern die Kinder umhertreiben oder sich sonst großer Sorglosigkeit in der Kinderzucht zu Schulden kommen, so ist dies ein Grund ihnen die Wohnung zu kündigen, ebenfalls wenn sie sie aufs Betteln oder mit Bettelbriefen ausschicken. Katzen und Hunde, Kaninchen und Meerschweine, Hühner und Tauben etc. dürfen nicht gehalten werden. Zeug darf nur auf dem Boden, nie im Stifthofe getrocknet werden auch nicht in den kleinen Vorgärten. Blatterkranke und Irre dürfen nicht im Hause bleiben. Beim Gebrauch der Wasserleitung ist möglichst auf Sparsamkeit zu achten. Auch sind die Hähne vorsichtig auf und zuzudrehen. Kein Bewohner darf ohne Erlaubnis in der Wohnung die geringste Veränderung vornehmen. Das äußere Gitter des Stiftes wird Abends um 10 1/2 Uhr vom Vice geschlossen und früh um 5 Uhr wieder geöffnet. Späterkommende müssen vorher dem Vice Anzeige davon machen und haben ihm bis 12 Uhr 10 ch, später 20 ch dafür zu zahlen, daß er öffne.”
Als die Stiftung „eben ihre Arbeit zum Wohle alter und verschämter Armer aufgenommen hatte", verstarb die Stifterin im Alter von 75 Jahren und ihre älteste Tochter übernahm die Stiftungsverwaltung: Fräulein Sophie Cornelia Frederike Döhner (27.8.1844 Hamburg - 12.2.1933 Hamburg). Sie wohnte bis zu ihrem Tode in der Hammer Landstraße 227 und engagierte sich auch im Verein zur Unterstützung hilfsbedürftiger, unverheiratheter Frauenzimmer, war im Vorstand des Mädchenhortes für Borgfelde und im Verband Hamburger Mädchenhorte.
Im Zuge der Inflation ging der Großteil des Kapitals verloren. Die Mieten mussten erhöht werden, die Instandhaltungskosten konnten nicht mehr aus den Erträgen des Vermögens geleistet werden. Die damals 82 jährige Sophie C. Döhner bestimmte deshalb, dass die Stiftungsverwaltung zukünftig aus drei Personen zu bestehen habe, unter ihnen musste mindestens eine Frau sein. Die Ernennung der Verwaltung oblag zukünftig der Kirchengemeinde Borgfelde (heute St. Georg-Borgfelde).
1923 bat Sophie C. Döhner die Stadt Hamburg um Übernahme der Stiftung, da sie, die lebenslang ihre wohltätigen Tätigkeiten ehrenamtlich geleistet hatte, nun selbst verarmt sei und schlug mit der Immobilie und der Stiftung, die sie als Sicherheit der Stadt Hamburg anbot, eine Leibrente für sich vor. Dies wurde jedoch abgelehnt, was zur Folge hatte, dass sich Sophie C. Döhner schließlich als Kleinrentnerin an das Wohlfahrtsamt wenden musste.
Die Tochter aus großbürgerlichem, wohlhabendem Hause wurde von der feministischen Ethnologie als Reiseschriftstellerin entdeckt. Als sprach- und kunsthistorisch Gebildete unternahm sie – überwiegend allein! – Ende des 19. Jahrhunderts ausgedehnte Reisen. Daraus entstanden mehrere Veröffentlichungen.
Nach der Währungsreform 1948 war das Stiftungsvermögen auf 1.226 DM geschmolzen.
Mithilfe großen Engagements und einer Mischfinanzierung wurde die Stiftung 1954 neu errichtet. Der Grundstein für das bis heute als Altenheim genutzte Backstein-Ensemble am Quellenweg/Wurmsweg/Chateauneufstraße neben dem Hammer Park wurde am 2.4.1954 gelegt.
Text: Rita Bake/Cornelia Göksu