Biografien-Datenbank: Frauen aus Hamburg

Gerda Ahrens Gerda Ahrens, geb. Müller

(2.4.1914 - 11.4.2001)
Stenotypistin, Widerstand gegen das NS-Regime
Weckmannweg 15 (Wohnadresse)
Bestattet: Grablage Ohlsdorfer Friedhof, Fuhlsbüttler Straße 756: Geschwister-Scholl-Stiftung, Bn 73,216


Steneotypistin, Hausfrau, Mutter von drei Kindern, Mitglied der SPD 1931-1932, dann SAP, SPD ab 1945, Bezirksschriftführerin.[1]
Im Rundbrief der Willi Bredel Gesellschaft aus dem Jahre 1999 hat Karl Heinz Jahnke einen sehr informativen und lesenswerten Artikel über Gerda und Walter Ahrens verfasst. Daraus soll im Folgenden zitiert werden: „Als sich Gerda Müller und Walter Ahrens 1932 kennenlernten, waren sie 18 bzw. 19 Jahre alt. Beide kamen aus sozialdemokratisch orientierten Hamburger Arbeiterfamilien. Früh hatten sie ihren Platz bei den Roten Falken und später in der Sozialistischen Arbeiterjugend (SAJ) gefunden. Aus Unzufriedenheit mit der Politik des Parteivorstandes der SPD gehörten sie im Herbst 1931 zu denen, die sich der SAP bzw. dem Sozialistischen Jugendverband (SJVD) anschlossen. In den Reihen des SJVD nahmen sie aktiv an den Auseinandersetzungen mit den auch in Hamburg immer frecher auftretenden Hitlerfaschisten teil. (…)
Gerda Müller wollte eigentlich Kindergärtnerin werden. Nach der Mittleren Reife folgte ein einjähriges Praktikum in einer Kinderkrippe. Trotz guter Eignung konnte sie wegen Geldmangels das Seminar zur Ausbildung von Kindergärtnerinnen nicht besuchen. Mit viel Mühe gelang es ihr stattdessen, eine kaufmännische Lehre zu beginnen. Im Mai 1932 wurde sie durch die Landesschulbehörde vom weiteren Besuch der Berufsschule ausgeschlossen. Ihr wurde vorgeworfen, den ‚Schulfrieden‘ gestört zu haben, weil sie an Auseinandersetzungen mit Anhängern des Bundes Deutscher Mädchen (BDM) beteiligt war. Nach dem 30. Januar 1933 gehörten Walter Ahrens und Gerda Müller zu den Angehörigen der Hamburger Arbeiterjugend, die nicht aufgaben. Aus der Illegalität leisteten sie Widerstand gegen das NS-Regime. Sie hatten sich dem Kommunistischen Jugendverband (KJVD) bzw. dem Roten Frontkämpferbund angeschlossen. Gerda Müller hatte in Barmbek einer illegalen Gruppe angehört, in der Jungkommunisten und Jungsozialisten zusammenarbeiteten. Sie hatte an der Verteilung von Flugblättern teilgenommen und Hilfe für Familien Verfolgter organisiert. Die Gestapo wusste davon nur wenig. Daher musste die Gestapo Gerda Müller am 10. Januar 1935 wieder freilassen. Ihr wurde auferlegt, sich künftig jeden Dienstag zwischen 8 und 12 Uhr bei der Gestapo zur Kontrolle zu melden.
Trotz der Einschüchterungen und Überwachung hielt die 20-jährige weiter Kontakt zu ihren Freunden im Widerstand. Zur wichtigsten Aufgabe für sie wurde der Einsatz für die Freilassung von Walter Ahrens aus der Haft. Als alle Bemühungen ohne Erfolg blieben, wandte sie sich Ende 1935 direkt an Adolf Hitler. Nach wiederholtem Drängen bekam sie ein vom 6. März 1936 datiertes Schreiben aus der Kanzlei des Führers der NSDAP mit dem Wortlaut: ‚Ihre Schreiben vom 8.12. 1935 und 19.1. 1936 an den Führer, Ihren Verlobten Walter Ahrens betreffend, sind mir zuständigkeitshalber übergeben worden. Nach eingehender Prüfung muss ich Ihnen mitteilen, dass keine Möglichkeit besteht, die Entlassung Ihres Verlobten zu befürworten.
Die Führung Ihres Verlobten im Lager hat nicht den Beweis erbracht, dass eine Änderung in seiner politischen Gesinnung eingetreten ist und bei seiner Freilassung ist anzunehmen, dass er sich sofort wieder staatsfeindlich betätigen würde.‘
Die ganze Zeit über stand Gerda Müller in Kontakt mit illegal tätigen Antifaschisten, u.a. in den Stadtteilen Barmbek und Hamm. An verschiedenen Aktionen nahmen auch ihr Vater und ihr Bruder teil. Deshalb mussten sie für je ein Jahr ins Gefängnis. Anfang April 1937 versteckten die Müllers in ihrer Wohnung in Hamburg-Hamm, Kentzlersweg 3b, den Kommunisten Heinrich Meyn, der sich auf der Flucht vor der Gestapo befand. Wenige Tage später kam die Gestapo der Familie Müller auf die Spur. Jetzt wurde auch Gerda Müller verhaftet. Die Mutter, Pauline Müller, erlitt einen Nervenzusammenbruch und musste in eine Klinik eingeliefert werden. Die Schikanen der Nazis gingen so weit, dass jetzt, da niemand mehr in der Wohnung war, diese gekündigt und geräumt wurde. Das Eigentum der Familie Müller wurde auf die Straße geworfen. Es war nur der Solidarität von Mitbewohnern in der Straße zu verdanken, dass ein Teil der Möbel gerettet wurde.
Als Gerda Müller Mitte Mai 1937 aus dem Gefängnis kam, war sie obdachlos. Sie fand bei den Eltern ihres Lebensgefährten in Hammerbrook Aufnahme.
Mitte Mai kam endlich auch Walter Ahrens nach Hause zurück. Der jahrelange tapfere Einsatz von Gerda Ahrens hatte daran sicher wichtigen Anteil. Nun, da sie wieder zusammenleben konnten, wollten sie bald heiraten. Dies war aber nicht so leicht wie sie angenommen hatten. Schwierige Hürden mussten überwunden werden. NS-Gesundheitsbehörden ließen erst prüfen, ob die beiden politisch Vorbestraften, Walter Ahrens als stark Sehbehinderter und Gerda Müller, deren Mutter in einer Nervenklinik behandelt wurde, überhaupt ‚heiratsfähig‘ waren. Nach mehrmonatigen Auseinandersetzungen durften sie am 23. Oktober 1937 heiraten. (…) Als politisch Verfolgte bekamen sie zunächst keine Arbeit. Vom Sozialamt in Hamburg hatte Walter Ahrens die Aufforderung erhalten, ab 31. Mai 1937 dreimal wöchentlich Pflichtarbeit zu leisten. Die Entlohnung betrug pro Arbeitstag 0,75 RM. Gerda Ahrens fand erst später eine Anstellung als Sekretärin. Viel Freude brachten die am 2. März 1938 und am 30. Mai 1939 geborenen Söhne Uwe und Peter in die Familie.(…)
Am 23. Februar 1940 wird Walter Ahrens zur Wehrmacht einberufen. Dies geschah trotz der stark eingeschränkten Sehkraft. (…) Als politisch Vorbestrafter stand er unter besonderer Überwachung. Seine Lage verschärfte sich, als im November 1940 die Hamburger Kommunisten Theodor Rehbehn und Arthur Kaboth, zu denen er engen Kontakt hatte, verhaftet wurden. Am 2. Mai 1941 verurteilte das Hanseatische Oberlandesgericht seine Freunde zu mehrjährigen Zuchthausstrafen. Da Walter Ahrens Wehrmachtsangehöriger war, leitete das Reichskriegsgericht eine Untersuchung gegen ihn ein. In Frankreich wurde er wiederholt verhört. Seine Frau in Hamburg wurde ebenfalls verhört und die Wohnung mehrfach durchsucht. Ein Prozess fand nicht statt, da die NS-Justiz offenbar nur wusste, dass er 1939 in der Wohnung von Theodor Rehbehn zusammen mit anderen den Moskauer Rundfunk gehört hatte.
Im Januar 1942 ist Walter Ahrens das erste Mal schwer verwundet worden. Im Februar 1943 erkrankte er an Fleckfieber. Im August 1943 erlitt er eine weitere schwere Verwundung. Immer wieder wurde er trotz seiner Behinderung zum Fronteinsatz zurückgeschickt. Zu den ständigen Schikanen zählte auch, dass er weniger Urlaub bekam. Seinen am 20. Oktober geborenen Sohn Dieter konnte er nur einmal sehen.
Gerda Ahrens musste die Last der Familie allein tragen. Soweit es in ihren Kräften stand, unterhielt sie Verbindung zu gleichgesinnten Antifaschisten. (…). Ein schwerer Schlag bedeutete für Gerda Ahrens Weihnachten 1944 die Nachricht, dass ihr Mann erneut schwer verwundet sei. Im Januar 1945 fuhr sie zu ihm ins Lazarett nach Bad Mergentheim. Sie war froh darüber, dass sie ihren Mann sehen konnte und er die Operation gut überstanden hatte. Um so niederschmetternder war für sie kurz darauf die Mitteilung, dass ihr Mann verstorben sei. Bis heute sind die Umstände des Todes am 27. Januar nicht völlig aufgeklärt. (…)“[2]
Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus wurde Gerda Ahrens Betreuerin und später Vorsitzende des Landesausschusses der Arbeitsgemeinschaft „Frohe Ferien für alle Kinder“ bis zu deren Verbot im Juli 1961. Im Zuge des Kalten Krieges in der Bundesrepublik Deutschland kam Gerda Ahrens nach einer Hausdurchsuchung 1961 erneut in Haft, diesmal für einen Tag. In einem Brief vom 11.7.1961 an ihre Eltern schreibt Gerda Ahrens: „Ein unerfreulicher Anlass ist der Grund dieses heutigen Briefes. Mitten in den Vorbereitungen der Ferienverschickung, einmal die Verschickung in das Ferienlager ‚Ferienglück‘ in Wesel, Lüneburger Heide und 2ten die Verschickung in die Deutsche Demokratische Republik, wurde am 7. Juli 1961 durch eine Verfügung der Polizeibehörde Hamburg die Arbeitsgemeinschaft ‚Frohe Ferien für alle Kinder‘ Landesausschuss Hamburg verboten und aufgelöst. Am gleichen Tage wurde die zentrale Arbeitsgemeinschaft ‚Frohe Ferien für alle Kinder‘, Düsseldorf und die ihr angeschlossenen Landesausschüsse verboten und aufgelöst. In der Verfügung werden verfassungsfeindliche Bestrebungen zum Vorwurf gemacht.
Da das Vorgehen gegen die Arbeitsgemeinschaft als eine undemokratische Massnahme zu betrachten ist, haben wir gegen diese Verfügung vom 5.7.61 der Polizeibehörde Hamburg am 11.7.1961 Widerspruch erhoben. Gleichzeitig ist gegen die sofortige Vollziehung Antrag auf Aussetzung der Vollziehung am 18.7.1961 beim Verwaltungsgericht gestellt worden.
Die vornehmste Aufgabe unserer Tätigkeit während unseres siebenjährigen Bestehens war, allen Schulkindern zu einem mehrwöchigen Ferienaufenthalt zu verhelfen, um zur Erhaltung und Förderung ihrer Gesundheit beizutragen. (…) Durch unsere halbjährigen Eingaben an die Hamburger Bürgerschaft forderten wir die Bereitstellung von Mitteln für die Ferienerholung der Schuljugend. Darüber hinaus versuchten wir durch wohl durchdachte und begründete Vorschläge eine gesetzliche Verankerung des Rechtes auf Ferienerholung für jedes Schulkind und die Schaffung eines umfassenden Ferienwerkes in der Bundesrepublik zu erreichen.
Richtschnur unseres Handelns war die Un-Charta des Kindes, in der es u. a. heisst: ‚Das Kind erfreut sich der Wohltaten der sozialen Sicherheit Es ist berechtigt, in Gesundheit heranzuwachsen und zu reifen (…). Das Kind hat das Recht auf ausreichende (…), Wohnung, Erholung und ärztliche Betreuung. (…) Es wird erzogen in (…) Verstehens, der Duldsamkeit, der Freundschaft zwischen (…) Völkern, des Friedens, weltumspannenden Brüderlichkeit (…).‘“ [3]
Am 7.9.1992 schrieb der „Spiegel“ unter der Überschrift „Dunkler Tatbestand. Die Opfer des Kalten Krieges in Westdeutschland fordern nach der Einheit Wiedergutmachung für früheres Unrecht.“
„Das Angebot war ein Knüller: zwei Wochen Ferien für Kinder, fast umsonst. Viele Eltern griffen dankbar zu, als die ‚Zentrale Arbeitsgemeinschaft Frohe Ferien für alle Kinder‘ (ZAG) 1954 erstmals das preiswerte Vergnügen organisierte. Kaum jemand störte sich daran, daß die meisten Fahrten in die DDR gingen. Jährlich reisten mehrere tausend Westsprößlinge in den Osten.
1961 war Schluß mit lustig. Die ZAG wurde verboten, die Organisatoren kamen vor Gericht. Ihr Vergehen: Sie hatten den DDR-Behörden stets die Personalien der jungen Reisenden mitgeteilt. ‚Das war doch selbstverständlich, falls den Kindern was passiert‘, meint die damalige ZAG-Mitarbeiterin Elfriede Kautz, heute 84. Das Landgericht Lüneburg sah darin ‚staatsgefährdenden Nachrichtendienst‘. Das Urteil: ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung.
Elfriede Kautz verbüßte ihre Strafe im Gefängnis Vechta. 30 Jahre später fordert sie Wiedergutmachung: ‚Wir sind Opfer des Kalten Krieges, wir wollen genauso behandelt werden wie die (…) politisch verfolgten Brüder und Schwestern in der ehemaligen DDR.‘
Die rüstige Hausfrau ist nicht allein. In mehreren alten Bundesländern haben sich Initiativen von Leidtragenden jener durch hysterische Kommunistenfurcht geprägten bleiernen Zeit gebildet, von der heute niemand etwas wissen will. ‚Wenn die deutsche Geschichte jetzt aufgearbeitet wird, dann muß dieses Kapitel mit einbezogen werden‘, verlangt Sepp Meyer, 64, der in den fünfziger und sechziger Jahren 28 Monate in Untersuchungshaft saß. Die Anschuldigung: Verstoß gegen das KPD-Verbot und Vorbereitung zum Hochverrat.
16 Jahre liefen Ermittlungen gegen den Verlagsangestellten, bis das Verfahren nach der Reform des politischen Strafrechts 1968 endlich eingestellt wurde. Die Monate der U-Haft fehlen Meyer nun bei der Rente, als Ausfallzeit werden sie nicht angerechnet.
Der frühere nordrhein-westfälische Justizminister Diether Posser, 70, gibt den Opfern recht: ‚Die Leute von links sind damals miserabel behandelt worden, das war wirklich eine Schande.‘
Der Jurist, der zwischen 1951 und 1968 als ‚Anwalt im Kalten Krieg‘ politisch Verfolgte vor Gericht vertrat, weiß aus eigener Erfahrung, daß es ‚nie um Gewalttaten, sondern immer um Gesinnung‘ ging. Natürlich sei in der DDR alles viel schlimmer gewesen, aber: ‚Das war ja auch kein Rechtsstaat.‘
Der Rechtsstaat Bundesrepublik baute damals Dämme zum Schutz der Demokratie. In panischer Angst vor kommunistischen Umsturzbestrebungen nagelte der Bundestag 1951 hastig das Erste Strafrechtsänderungsgesetz zusammen und trieb es im Blitzverfahren durch die Beratungen. Das Gesetz umfaßte 37 politische Strafvorschriften, unklar definiert und beliebig auslegbar. ‚Eine Waffe, die geschmiedet wurde, um im Kalten Krieg zu bestehen‘, räumte der CDU-Abgeordnete Horst Haasler 1957 ungeniert ein.
Mehr als 150 000 Ermittlungen wegen Staatsgefährdung liefen damals, Tausende von Urteilen wurden gefällt. ‚Zahlen, die einem ausgewachsenen Polizeistaat alle Ehre machten‘, konstatierte 1965 der Staatsrechtsprofessor und spätere FDP-Innenminister Werner Maihofer. Das tiefe Eingreifen von politischer Polizei und Justiz in das persönliche und berufliche Schicksal von Hunderttausenden stehe ganz offenkundig in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Gefährdungen des Staates. (…)
Nach dem KPD-Verbot von 1956 wurden Tausende Genossen wegen ihrer vorher eingegangenen Parteimitgliedschaft verfolgt. Und als am 7. Juli 1961 die ‚Zentrale Arbeitsgemeinschaft Frohe Ferien für alle Kinder‘ verboten und aufgelöst wurde, da hatte Elfriede Kautz längst ihre 503 Seiten umfassende Anklageschrift erhalten. (…)
Besonderes Mißtrauen erregten Kommunisten, die schon unter Hitler verfolgt worden waren. Die Frankfurter Rundschau zitierte 1958 einen Lüneburger Staatsanwalt im Verfahren gegen einen Beschuldigten, der unter den Nazis wegen KPD-Mitgliedschaft sieben Jahre im Zuchthaus gesessen hatte: ‚Straferschwerend kommt hinzu, daß der Angeklagte bereits wegen solcher Tätigkeit hart bestraft worden ist. Das hat nichts genützt.‘ (…)“. [4]
Auf den Internetseiten der Bundeszentrale für politische Bildung ist ein Beitrag von Jens Niederhut vom 16.11.2011 über die Ferienaufenthalte in der DDR zu lesen.

„Frohe Ferien in der DDR. Kommunismus und Antikommunismus in den 1950er-Jahren.“[5]

„Zehntausende westdeutscher Kinder lud die DDR zwischen 1954 und 1961 in Ferienlager ein. Die Bundesrepublik reagierte mit zusätzlichen Mitteln für Ferienhilfswerke, Kampagnen, polizeilichen und juristischen Maßnahmen. Die Geschichte der Ferienaktion wirft Schlaglichter auf die SED-Westpolitik, den westdeutschem Antikommunismus und die deutsch-deutsche Systemkonkurrenz.
Kostenlose Ferien jenseits des Eisernen Vorhangs? In den 1950er-Jahren war dieses Angebot für viele westdeutsche Familien attraktiv. Die ‚Zentrale Arbeitsgemeinschaft (ZAG) – Frohe Ferien für alle Kinder‘, 1955 in Düsseldorf gegründet und mit Landesausschüssen in fast allen Bundesländern vertreten, bot Kindern und Jugendlichen Plätze in Ferienlagern in der DDR – gegen ein geringes Entgelt, in vielen Fällen auch kostenlos. Also rollten zwischen 1954 und 1960 Jahr für Jahr Sonderzüge von West- nach Ostdeutschland und brachten Tausende Kinder in Ferienlager an der Ostsee, im Harz oder im Thüringer Wald. Über 20.000 Kinder waren es allein im Premierenjahr 1954, mehr als 46.000 im darauf folgenden Jahr.[4]
Für viele Kinder bedeuteten die Ferienfahrten einige Wochen voller Lagerfeuerromantik und Naturerleben. Im Wettstreit der Systeme in der Hochphase des Kalten Krieges war die Ferienaktion jedoch eine hochpolitische Angelegenheit, die die Regierungen in Ost-Berlin und Bonn, die Medien, die Sicherheitsbehörden und schließlich auch die Justiz beschäftigten. Anhand der Ferienaktion lässt sich die Konkurrenz der beiden deutschen Staaten aufzeigen. Insbesondere auf dem sozialen Felde musste die DDR ihrem eigenen Selbstverständnis gemäß zeigen, dass sie das bessere Deutschland sei. Die Bundesrepublik wiederum musste auf diese Herausforderung reagieren.[5]
Die Ferienaktion ist auch ein Beispiel dafür, wie die DDR direkten Einfluss auf die bundesdeutsche Gesellschaft gewinnen wollte. Die ‚Westpolitik‘ der SED war vor dem Mauerbau vor allem darauf gerichtet, Sympathien zu gewinnen und – besonders nach dem Verbot der KPD 1956 – eine organisatorische Basis aufzubauen. Die ZAG zählte zu diesem Netzwerk kommunistischer Organisationen in der Bundesrepublik, die bislang nur wenig erforscht sind.[6]
Schließlich zeigen aber auch die westdeutschen Reaktionen das Ausmaß und die Bedeutung des Antikommunismus für die junge Bundesrepublik auf. Die Kampagnen gegen die kommunistische Unterwanderung stimmten dabei nicht unbedingt mit der tatsächlichen Gefahr für die Sicherheit in der Bundesrepublik überein. Dies lässt sich insbesondere an der juristischen Verfolgung der ZAG-Mitarbeiterinnen zeigen.[7]
Die Geschichte des deutsch-deutschen Systemwettstreits ist insbesondere in ihrer konstitutiven Bedeutung für die politische und Gesellschaftsgeschichte der Bundesrepublik noch nicht abschließend geschrieben. Die Geschichte der Aktion ‚Frohe Ferien für alle Kinder‘ kann als exemplarische Fallstudie zu dieser Geschichte beitragen.
Am 6. Mai 1954 veröffentlichten die Tageszeitungen in der DDR einen Aufruf an alle westdeutschen Eltern, Lehrer und Kinder, mit dem die Kinder der Bundesrepublik zu Ferienaufenthalten in der DDR eingeladen wurden. Die Betriebs- und Pionierlager boten Plätze für die Westdeutschen an, die Unkosten für die Eltern waren gering und wurden bei Bedürftigkeit sogar erlassen.[8]
In Bonn fiel die Reaktion heftig aus: Eine ‚starke Wirkung im Sinne der Aufweichung der Haltung der Bevölkerung gegenüber dem Kommunismus‘ befürchtete der Staatssekretär im Gesamtdeutschen Ministerium, Franz Thedieck: Die ‚Aktion sei wahrscheinlich die wirkungsvollste Aktion der kommunistischen Stellen in der Bundesrepublik‘.[9]
Ganz unbegründet waren die Befürchtungen nicht: Die Ferienaktion war zunächst ein Erfolg. Allein 1955 reisten über 46.000 westdeutsche Kinder in ostdeutsche Ferienlager und auch in den folgenden fünf Jahren lagen die Teilnehmerzahlen im fünfstelligen Bereich. Für die DDR war dies ein gelungener Propagandacoup im Wettstreit der Systeme, konnte man doch die eigenen sozialen Errungenschaften mit Mängeln der westdeutschen Gesellschaft kontrastieren.
Die Regierungen in Bund und Ländern mussten dabei zunächst auf repressive Gegenmaßnahmen verzichten. Die Verschickung von Kindern in ostdeutsche Ferienlager war nicht illegal. (…)
Die staatseigene Bundesbahn stellte Sonderzüge für die Ferienreisen zur Verfügung. Dies war zwar nicht unumstritten, aber die Bundesregierung fürchtete, dass die DDR andernfalls Reiserestriktionen in der anderen Richtung erlassen würde.[10]
Stattdessen setzte Bonn auf publizistische Maßnahmen und auf die Ausgrenzung und Kriminalisierung der Ferienaktion und ihrer Mitarbeiter. (…)
Im vom Gesamtdeutschen Ministerium finanzierten ‚SBZ-Archiv‘ schrieb Heinz Kersten, die DDR-Ferienlager dienten der Erziehung der Kinder zu ‚Kollektivwesen, die sich vorbehaltlos für das kommunistische Regime einsetzen lassen‘. Eine gleichfalls vom Ministerium herausgegebene Broschüre nannte die Aktion ‚Gift für Kinderseelen‘.[11]
Die Presse machte sich diese Position unisono – sieht man von den kommunistischen Zeitungen ab – zu eigen. (…)
Die angebliche Unterwanderung der Bundesrepublik durch den Kommunismus war seit den späten 1940er-Jahren der Fokus des westdeutschen Antikommunismus. Die antikommunistische Propaganda operierte dabei mit der Vorstellung eines Netzwerkes kommunistischer Organisationen, deren tatsächliche Aktivitäten grob überzeichnet wurden. Die Bilder, die dabei produziert wurden, stellten den Kommunismus als ein ‚Gift‘ bzw. eine ‚Infektion‘ in der eigentlich gesunden Gesellschaft dar.[12]
Die Kinderferienaktion passte in diese antikommunistische Strategie der Bundesrepublik. (…)
Die im Westen befürchtete kommunistische Beeinflussung der Kinder stand zunächst tatsächlich auf der Agenda von SED/KPD. In den Ferienlagern erlebten die westdeutschen Kinder morgendliche Appelle und politische Schulungen genauso wie Geländespiele und Lagerfeuer. Sie sollten ‚mit den Errungenschaften unserer Deutschen Demokratischen Republik vertraut gemacht‘ werden. (…) Am Lagerleben nahmen die Gäste gemeinsam mit ihren ostdeutschen Altersgenossen teil, und Politik spielte dabei eine gewichtige Rolle. Es kam zu Treffen mit SED- oder KPD-Politikern und mit sowjetischen Soldaten oder Komsomolzen. Die Kinder sahen den ‚Thälmann-Film‘ und nahmen an Feiern zu Ehren des von den Nationalsozialisten ermordeten Arbeiterführers teil.[13]
Viele Kinder kehrten mit dem Sportabzeichen der FDJ oder auch dem Pionierhalstuch in die Bundesrepublik zurück.[14] Sport- und Freizeitaktivitäten hinterließen bei den Kindern aber nachdrücklicheren Eindruck. Dies belegen die Briefe und Erlebnisberichte der Kinder, in denen von Politik nicht viel die Rede ist, und die Erinnerung von Zeitzeugen: Der Sportmoderator Waldemar Hartmann aus Nürnberg, von 1958 bis 1960 im Alter von zehn bis zwölf Jahren dreimal im Ferienlager in der DDR, sagte 2009 in einer Fernsehsendung im Mitteldeutschen Rundfunk, dass ihn das Sportangebot fasziniert habe, die Ideologie hingegen sei ihm egal und die politischen Rituale für die Kinder viel zu abstrakt gewesen.[15]
Überhaupt war es realitätsfern, in wenigen Ferientagen eine dauerhafte politische Beeinflussung von Kindern zu erreichen. Sowohl in der SED als auch bei der ZAG wurde dies von vornherein nur einer von einer Minderheit als Ziel ausgegeben. Wie wenig dies erreicht werden konnte, zeigen schon früh Berichte der ostdeutschen Lagerleitungen, die über Undiszipliniertheiten und das geringe ‚Einfühlungsvermögen‘ der westdeutschen Kinder ‚in die Pioniergesetze‘ klagten: Durch ‚Lächerlichmachen der Morgenappelle‘ sei auch die ‚Moral der Jungen Pioniere‘ in Mitleidenschaft gezogen worden. Insgesamt – so hielt die ZAG im Oktober 1956 fest – müsse ‚die Einflussnahme einer kollektiven Erziehung auf die westdeutschen Kinder (...) als gescheitert angesehen werden.‘[16]
In der Bundesrepublik fürchtete man nicht nur die kommunistische Beeinflussung der Kinder, sondern allgemein die Unterwanderung der Gesellschaft durch kommunistische Tarnorganisationen. Als solche galt auch die ZAG. Dabei entsprach diese nicht der typischen Vorstellung von einer parteihörigen Kaderorganisation. In der Öffentlichkeit präsentierte sie sich al überparteilich und karitativ, nur ein geringer Teil der zumeist weiblichen Mitarbeiter gehörte auch der KPD oder anderen kommunistischen Vereinigungen an. (…) Auch die Ferienkinder kamen nur zum Teil aus dem engeren Umfeld der KPD. Verfassungsschutz und Polizei gingen davon aus, dass nur ein Drittel der Kinder aus explizit kommunistischen Familien stammte. (…)
Auch wenn die ZAG keine typische kommunistische Kaderorganisation war, kann doch kein Zweifel darüber bestehen, dass Ost-Berlin die Zügel stets fest in der Hand behielt. Zwar waren viele Mitarbeiterinnen der ZAG keine Mitglieder der KPD – gerade auch viele Landesvorsitzende –, aber in jedem Landesausschuss saß wenigstens ein hauptamtlicher, das heißt von der KPD/SED bezahlter, Kader, der die ehrenamtlichen Helferinnen kontrollierte und sich mit dem Amt für Jugendfragen der DDR abstimmte. Insbesondere in der Frühphase der Ferienaktion schickte Ost-Berlin auch SED-Kader nach Düsseldorf, um die ZAG direkt anzuweisen; regelmäßige Treffen fanden in der DDR statt.[17]
Die wirksamsten westdeutschen Reaktionen auf die Ferienverschickung waren nicht die Kampagnen des Gesamtdeutschen Ministeriums, sondern die Investitionen in ein eigenes Ferienprogramm. (…) Staatliche Mittel für die Ferienprogramme von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Kirchen wurden massiv erhöht. Im Jahr 1954, als die Aktion ‚Frohe Ferien für alle Kinder‘ begann, hatte das Land dafür lediglich 50.000 DM in den Haushalt eingestellt. Für 1955 erhöhte die Landesregierung diesen Posten auf 2,3 Millionen DM, 1956 waren es knapp 3 Millionen DM, bis 1958 stiegen die Zuschüsse auf über 7,6 Millionen DM. Die Zahl der Kinder, die an staatlich finanzierten Ferienmaßnahmen der Wohlfahrtsverbände teilnahmen, erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 40.000 auf 230.000.[18] (…)
Die massive Aufstockung der Mittel für Ferienaufenthalte belegt, dass die Bundesrepublik auf sozialstaatlicher Ebene ihre Überlegenheit zeigen musste, um ihrerseits nicht an Legitimation einzubüßen. Der wachsende Wohlstand in der Bundesrepublik machte diese speziellen Maßnahmen zwar bereits zehn Jahre später überflüssig, das zu Grunde liegende Muster – die Konkurrenz auf sozialem Gebiet – blieb aber darüber hinaus konstitutiv für beide deutschen Staaten.
Auch andere Faktoren trugen zum Niedergang der Aktion ‚Frohe Ferien für alle Kinder‘ am Ende der 1950er-Jahre bei: Ost-Berlin verlor wegen des ausbleibenden Erfolges und wegen der Neuausrichtung der Deutschlandpolitik das Interesse. Innere Konflikte schwächten die ZAG. Auch die Exklusions- und Diskreditierungspolitik der Bundesregierung schadete der ZAG. Die Teilnehmerzahl sank auf rund 10.000 Kinder im Jahr 1960.
Durch ihre Vertrauensleute, die seit 1956 in mehreren Landesverbänden der ZAG angeworben worden waren, waren die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern über diesen Niedergang im Bilde.[19] Entsprechend schätzte man dort die Ferienaktion kaum noch als Bedrohung ein. So stellte der Verfassungsschutz NRW in einem Bericht an Innenminister Hermann-Josef Dufhues im Mai 1959 fest, dass der ‚starke Rückgang‘ bei den Teilnehmerzahlen erkennen lasse, dass ‚das Interesse an dieser Aktion in der Bundesrepublik erheblich abgenommen hat.‘ Die Zahl der in die DDR verschickten Kinder mache ohnehin ‚nur einen verschwindend kleinen Bruchteil‘ der vom Ferienhilfswerk NRW betreuten Kinder aus. Auch sei zuletzt bei den teilnehmenden Kindern ‚der Personenkreis (...) im wesentlichen der gleiche geblieben‘.[20]
Obwohl die Ferienaktion an Bedeutung verlor und den Behörden dies auch bewusst war, gingen Verwaltung, Justiz und Polizei verstärkt gegen die ZAG vor. Polizeibeamte durchsuchten im April 1959 die Geschäftsräume der ZAG in Düsseldorf und beschlagnahmten Unterlagen.[21] In Niedersachsen stellte die Polizei die Personalien von 20 Mitarbeitern der Ferienaktion fest, die sich zu einer Besprechung in einem Lokal versammelt hatten, und beschlagnahmte alle Materialien.[22] Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen weigerten sich, die Kinder vor Reiseantritt zu untersuchen.[23] In Düsseldorf, Mönchengladbach und Remscheid holte die Polizei Schulkinder aus dem Unterricht, um sie über ihre Aufenthalte in DDR-Ferienlagern zu befragen.[24] (…)
Die verstärkten Kampagnen und Maßnahmen gegen die Ferienaktion hatten nicht zuletzt innenpolitische Gründe. Der deutsch-deutsche Kalte Krieg hatte sich in den späten 1950er-Jahren aufgeheizt. Aber auch für konkrete Gesetzesvorhaben spielte die Ferienaktion als Begründung eine Rolle: Im Januar 1961 brachte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf von Innenminister Schröder in den Bundestag ein, der die Ein- und Ausreise in die bzw. von der Bundesrepublik neu regeln sollte. Das ‚Gesetz über Ein- und Ausreise‘ sollte die ungehinderte Einreise von Bundesbürgern in die DDR und von DDR-Bürgern in die Bundesrepublik stärkerer Kontrolle unterwerfen. Die Gesetzesbegründung führte vor allem die ‚Infiltration‘ durch ‚kommunistische Wühler und Agenten‘ an, aber auch den Ferienfahrten sollte auf diesem Wege ein Ende bereitet werden. Ein Ausbau der Grenzsicherung auf westdeutscher Seite wäre die Folge gewesen. Das Gesetz scheiterte schließlich am Widerstand der SPD und der West-Berliner CDU, die Erschwernisse im Transitverkehr befürchtete.[25]
Das Verbot der Ferienaktion beendete deren Aktivitäten schließlich im Sommer 1961 – kurz vor dem Bau der Berliner Mauer, der ohnehin ihr Ende bedeutet hätte. Zwar hatten die Innenministerien der Länder noch kurze Zeit vorher festgestellt, dass es eine gesetzliche Grundlage für ein Verbot nicht gebe, aber die Anklageschrift der Lüneburger Staatsanwaltschaft gegen vier Mitarbeiter der ZAG schien neue Tatsachen zu schaffen.[26] In dieser – so hielt es das Innenministerium NRW – sei ‚die Verfassungswidrigkeit‘ der Ferienaktion ‚eindeutig nachgewiesen‘.[27]
Das Verbot der Zentralen Arbeitsgemeinschaft und ihrer Landesausschüsse nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes erfolgte am 7. Juli 1961 durch die Innenminister der Länder. Die Innenminister verwiesen auf die Gründung der ZAG auf Veranlassung der KPD und die auch über das Verbot der KPD hinaus bestehende Steuerung der ZAG durch KP-Funktionäre bzw. durch staatliche Stellen der DDR. Diese Steuerung klassifiziere die ZAG als kommunistische Hilfsorganisation. Darüber hinaus habe sich die ZAG systematisch mit den politischen Zielen von KPD und SED identifiziert. Da das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsfeindlichkeit der KPD festgestellt habe, folge aus dieser Identifizierung die Verfassungsfeindlichkeit der ZAG.[28]
Für einige Protagonistinnen der Ferienaktion endete ihr Engagement im Gefängnis. In einem Prozess verurteilte das Landgericht Lüneburg die Angeklagten zu Freiheitsstrafen wegen Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation, nachrichtendienstlicher Tätigkeit – als solche galt bereits die Übermittlung der Personalien der Kinder an die DDR – und Verstoßes gegen das KPD-Verbotsurteil.[29] Angesichts der Tatsache, dass die Ferienaktion jahrelang ungehindert und in Zusammenarbeit mit der Bundesbahn tätig sein konnte, erscheint das Urteil sehr hart Der Bundesgerichtshof (BGH) hob in der Revision die Freiheitsstrafen gegen eine der Angeklagten auf, bei zwei Frauen – Elfriede Kautz und Gertrud Schröter – bestätigte er jedoch das auf ein Jahr Gefängnis lautende Urteil. Bei ihnen stellte der BGH, im Gegensatz zu den Mitangeklagten, den Vorsatz zu verfassungsgefährdenden Tätigkeit fest. In seiner Rechtsgeschichte schreibenden Begründung führte der BGH die frühere Mitgliedschaft der beiden Frauen in der KPD an. Die Nicht-Parteimitglieder kamen frei. Die fatal an Gesinnungsjustiz erinnernde Bestrafung der politischen Haltung anstelle der objektiven Tatbestände war auch zuvor schon angewandt worden. Sie war nun aber oberste Rechtssprechung in der Bundesrepublik geworden.[30] Kautz und Schröter wurden nach knapp zehn Monaten – nachdem das Landgericht eine Entlassung nach zwei Dritteln der Strafe abgelehnt hatte – dank des Einsatzes ihres Strafverteidigers Diether Posser und des Generalbundesanwalts Max Güde vom niedersächsischen Ministerpräsidenten begnadigt.[31]

4286 Grabstein Gerda Ahrens
Grabstein Gerda Ahrens, Foto: Verein Garten der Frauen e. V.

Ab 1964 kümmerte sich Gerda Ahrens im Rahmen der Sozialarbeit der VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des NS-Regimes) um ehemalige Leidensgenossinnen und -genossen, half ihnen in Entschädigungsfragen, hielt Vorträge und veranstaltete Führungen durch das ehemalige KZ Fuhlsbüttel.
2005 veröffentlichte Dieter Thiele das Buch „Gerda Ahrens – eine aus Barmbek“, erschienen im VSA Verlag.
Text: Dr. Rita Bake