Flickabende der Hamburger Ortsgruppe des Allgemeinen deutschen Frauenvereins, Abteilung Jugendschutz in der Mädchenvolksschule
Zweck: „Unterweisung von Frauen und Mädchen im Flicken, Stophen und Maschinennähen, sowie in Anfertigung eines einfachen Wäschegegenstandes oder Kinderkleides. Die Mädchen müssen über 12 Jahre alt sein. Die Arbeiten werden mitgebracht und müssen sauber sein, sonst wird nichts als zu schlecht zurückgewiesen. Nähmaschinen stehen zur Verfügung, Nähmaterial und Flicken werden geliefert. Unentgeltlich.” (Joachim, Hermann: Handbuch der Wohltätigkeit in Hamburg 1909)