Ruth Kellermann Dr. Ruth Kellermann, geb. Heße
(23.06.1913 in Berlin - 25.2.1999)
Rassen- und Volkskundlerin, Frauenforscherin
Bruno-Georges-Platz 1 (Polizeihochhaus, Wirkungsstätte)
Adresse: keinen Eintrag
Wirkungsstätte: freischaffend i.A. der Rassenhygienischen Forschungsstelle Berlin tätig
Bestattet auf dem Friedhof Nienstedten
Ruth Kellermann war die Tochter des Gewerbelehrers Georg Hesse und seiner Frau Frieda, geb. Gohde. 1932 schloss Ruth Hesse ihre Schulausbildung mit dem Abitur ab. „Ab Sommersemester 1933 studierte sie an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin Vorgeschichte, Germanistik, Dänische Sprache, Geschichte, Zeitungswissenschaft, Volkskunde, Anthropologie und Rassenkunde, Geologie, sowie Philosophie, entwickelte dabei ein Interesse an ‚Zigeunern‘ und lernte Romanes.“ (wikipedia: Ruth Kellermann de.wikipedia.org/wiki/Ruth_Kellermann, abgerufen: 16.9.2018). Nach dem geisteswissenschaftlichen Studium, promovierte Ruth Kellermann 1938 und wurde als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Rassenhygienischen und Bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle (RHF) in Berlin angestellt. Dort arbeitete sie bis Juli 1939. Dann heiratete sie und zog im Jahr 1939 zu ihrem Mann nach Hamburg, war aber weiterhin freischaffend für das RHF und als Gutachterin in „Zigeunerfragen“ bis mindestens Mitte 1942 tätig. Sie führte Forschungen und Befragungen über die in Hamburg lebenden Sinti und Roma durch. Diese wurden vom RHF an Polizeistellen weitergegeben. Ruth Kellermann wertete gemeinsam mit anderen die Unterlagen der hamburger polizeilichen „Zigeunerdienststelle“ aus.
In den Jahren 1940 und 1941 soll sie außerdem anthropologische Forschungen an Roma Frauen im KZ Ravensbrück durchgeführt haben. Ruth Kellermann „versprach den weiblichen Häftlingen Haftentlassung, wenn sie sich sterilisieren ließen. Viele von ihr befragte Roma gaben später an, sie seien von Kellermann ‚beschimpft, bedroht und misshandelt worden‘.“ (Wikipedia Ruth Kellermann, de.wikipedia.org/wiki/Ruth_Kellermann abgerufen: 16.9.2018)
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges stellte Kellermann ihre Materialien teilweise der Hamburger Kriminalpolizei zur Verfügung. Sie war zudem als Gutachterin in Wiedergutmachungsverfahren tätig.
„1961 nahm sie an einer Arbeitstagung der Sachbearbeiter für die Bekämpfung des Landfahrerunwesens des LKA teil und referierte dort u. a. über die ‚Zigeunersprache‘.“ (Wikipedia, Ruth Kellermann, de.wikipedia.org/wiki/Ruth_Kellermann abgerufen: 16.9.2018)
Nachdem die Akten der Hamburger NS-Behörden für die Betroffenen nach Protesten zugänglich geworden waren, erstattete die Rom und Cinti Union (RCU) 1984 Strafanzeige gegen Kellermann wegen Beihilfe zum Mord.
„Die Ermittlungen verliefen schleppend; bei einer Hausdurchsuchung wurden allerdings von Kellermann angefertigte Stammbaumübersichten sowie weitere Unterlagen, die von ihr zum Zweck der ‚Rassendiagnose‘ erstellt worden waren und die sich noch in ihrem Besitz befanden, beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft antwortete auf eine Anfrage des Hamburger Abendblatts am 21. November 1985, es seien bislang jedoch keine Gutachten Kellermanns gefunden worden.[ Personen, die in den beschlagnahmten Stammbäumen vorkommen, lassen sich als Häftlinge im KZ Auschwitz nachweisen.
Am gleichen Tag sollte Kellermann im Rahmen der Ringvorlesung ‚Frauenarbeit – Frauenleben‘ an der Universität Hamburg zum Thema ‚Frauenarbeit im 19. Jahrhundert‘ im Museum für Hamburgische Geschichte referieren. Die Veranstaltung wurde von Mitgliedern der RCU gesprengt. (…) Rudko Kawczynski, RCU-Vorstandsmitglied, verlas ein Flugblatt, in dem Kellermanns Arbeit für das ‚berüchtigte Rassenhygienische Forschungsinstitut‘ darstellt wurde und das Kellermann als Verantwortliche für die Begutachtung und damit letztlich auch die Deportationen und Sterilisationen benannte. Kawczynski informierte die Anwesenden über die Strafanzeige gegen Kellermann.“(Wikipedia, de.wikipedia.org/wiki/Ruth_Kellermann abgerufen: 16.9.2018)
Die Veranstalterinnen der Frauenringvorlesung waren geschockt, denn sie hatten von der Vergangenheit Ruth Kellermanns nichts gewusst. Schriftlich gaben sie folgende Erklärung ab: „Erklärung der Gemeinsamen Kommission für Frauenstudien und Frauenforschung der Hamburger Hochschulen (Universität, Fachhochschule und Hochschule für Wirtschaft und Politik) und des Arbeitskreises ‚Frauen aus Forschung und Praxis‘ zu dem Vorfall bei der Frauenringvorlesung am 21.11.85 im Museum für Hamburgische Geschichte.
Die Gemeinsame Kommission Frauenstudien und Frauenforschung und der Arbeitskreis ‚Frauen aus Forschung und Praxis‘ entschuldigt sich bei der Rom und Cinti Union e.V. für das öffentliche Auftreten von Dr. Ruth Kellermann im Rahmen der Frauen-Ringvorlesung ‚Frauenarbeit – Frauenleben‘ am 21.11.85. Wir unterstützen das Anliegen der Rom und Cinti Union e.V., über die Verfolgung und Tötung der Roma und Cinti während des Nationalsozialismus aufzuklären und gegen Täter von damals wie heute auf ihre Art vorzugehen.
Die Frauenringvorlesung wird seit vier Semestern von einem wechselnden Kreis aus Hochschul- und Praxisfrauen inhaltlich gestaltet und organisiert. Dieser Arbeitskreis war offen für alle Frauen, die bereit waren, aktiv mitzuarbeiten. Das Interesse am Thema und an der gemeinsamen Arbeit, für andere Frauen eine Ringvorlesung vorzubereiten, war ausschlaggebend. Gerade die Vorbereitung zu der laufenden Veranstaltungsreihe war besonders zeitraubend und beruhte auf dem freiwilligen und unentgeltlichen Engagement einer kleinen Gruppe von Frauen; insofern war jede neue interessierte Frau grundsätzlich willkommen. Frau Dr. Ruth Kellermann arbeitete seit dem Sommersemester 1985 in diesem Arbeitskreis als Referentin für das Thema ‚Frauenarbeit im Schatten‘ (Frauenarbeit im 19. Jh.) mit. Sie war den Teilnehmerinnen des Arbeitskreises als Sozialhistorikerin bekannt. Über ihre Tätigkeit im Nationalsozialismus hatte keine Frau Kenntnis, auch gab Frau Kellermann durch Äußerungen keinen Anlaß, Verdacht gegen sie zu schöpfen.
Die Vorwürfe der Rom und Cinti Union e.V. haben uns Frauen vor Augen geführt, daß wir ein neues Selbstverständnis entwickeln müssen bezüglich der Frauenforschung, die wir wollen, und der Referentinnen, die wir künftig in unsere Arbeit miteinbeziehen wollen. Ebenso müssen wir uns mit der Frage beschäftigen, wie wir heute deutsche Geschichte, insbesondere die Geschichte des Nationalsozialismus politisch aufarbeiten, d. h. auch zu überprüfen, welches Wissenschaftsverständnis sich im Dienst des Nationalsozialismus ausgeprägt hat und in welcher Weise es sich bis heute tradiert.
Die Gemeinsame Kommission für Frauenstudien/Frauenforschung plant aus der Betroffenheit über das bestürzende Ereignis vom 21. November 1985 eine Frauenringvorlesung für das Sommersemester 1986 unter dem Thema ‚Frauen im Nationalsozialismus. Frauen als Opfer, Täterinnen, Widerstandskämpferinnen und Mitläuferinnen‘. Dabei ist daran gedacht, daß betroffene Gruppen die Veranstaltungsreihe mitgestalten.“
„Kellermann beantragte eine einstweilige Verfügung gegen die RCU und unterlag. ‚Nach Überzeugung der Kammer war die Antragstellerin während der Zeit von 1938 bis zum Kriegsende in einem Bereich tätig, in dem ihre Arbeit zumindest dazu beigetragen hat, die Verfolgung und Vernichtung der Zigeuner zu ermöglichen. Auch wenn die Antragstellerin zu Beginn ihrer Tätigkeit nicht im vollen Umfang die verbrecherischen Absichten der politischen Führung und ihrer Vorgesetzten erkannt und überblickt haben mag, wird sie doch aufgrund ihrer Stellung, ihrer Ausbildung und den ihr wie jedermann zugänglichen Quellen zumindest im Verlauf ihrer Arbeit erkannt haben müssen, dass sie Zuarbeit für die spätere Vernichtung der Zigeuner geleistet hat.‘
Das Strafverfahren gegen Kellermann wurde am 3. Mai 1989 eingestellt, da der Beweis nicht erbracht werden konnte, dass ihre Arbeiten für die RHF als Planung eines Völkermordes anzusehen seien, auch wenn ihr nicht unbekannt geblieben sein könne, dass zumindest eine Dezimierung der unter den Begriff ‚Zigeuner‘ fallenden Minderheit durch die NS-Machthaber geplant gewesen sei.“ (Wikipedia, de.wikipedia.org/wiki/Ruth_Kellermann abgerufen: 16.9.2018)