Biografien-Datenbank: Frauen aus Hamburg

Mette Harden

Einwohnerin aus Kirchwerder-Sande. 1612 der Zauberei angeklagt und gefoltert, beteuerte standhaft ihre Unschuld.
als Hexe beschuldigt
Namensgeberin für: Mette-Harden-Straße


Mette Harden geriet in die Mühlen des Gerichts, als Joachim Witte aus Kirchwerder angeklagt war und während seiner Gerichtsverhandlungen Mette Harden als Zauberin beschuldigte.
Wie kam es dazu? Joachim Witte hatte gegen den Landvogt von Kirchwerder geklagt, weil dieser ihn einen Zauberer, Schelm und Dieb genannt hatte. Im Laufe des Prozesses wurde der Ankläger Witte jedoch selbst zum Angeklagten, denn der Landvogt konnte seine einst gegen Witte vorgetragenen Beschuldigungen glaubhaft machen. Unter der Folter gestand Witte, Viehverzauberungen begangen zu haben, und beschuldigte drei Frauen der Zauberei, unter ihnen Mette Harden. Nach seinen Aussagen hatte sie ein Strohbündel als Zaubermittel benutzt, welches Joachim Witte auf ihr Verlangen hin auf das Land des Landvogts gelegt hatte. Den Grund für Mettes Schadenszauber gegen den Landvogt lieferte Witte gleich mit: Mettes Sohn hatte vor einigen Jahren den Bruder des Landvogts totgeschlagen und wurde seitdem vom Landvogt verfolgt. Mette Harden wollte sich dafür rächen.
Den der Zauberei beschuldigten Frauen wurde der Prozess gemacht. Die Frauen blieben jedoch unter der Folter standhaft und beteuerten immer wieder ihre Unschuld. Daraufhin wandte sich der Amtmann an das Lübecker Gericht und bat um weitere Instruktionen. Das Gericht untersuchte den Fall und stieß auf eine Ungeheuerlichkeit: Ohne Indizien und ohne wohlbeleumdete Zeugen angehört zu haben, war es zu den Folterungen gekommen. Da das Gericht niemals nur allein dem Ankläger hätte glauben dürfen, wurden die drei Frauen freigelassen. Aber damit war die Sache noch nicht erledigt. Selbst als der alte Witte seinen Tod nahen fühlte, blieb er bei seinen Beschuldigungen gegen die drei Frauen. Diese Standhaftigkeit angesichts des Todes war für Bürger und Landleute der Beweis, dass die drei Frauen doch schuldig seien müssten. Die Stimmung in der Bevölkerung war aufgewühlt und man stachelte sich gegenseitig auf. Als die Frauen aus dem Gefängnis entlassen werden sollten, schalten die Landleute die Frauen „Zaubersche“ und bedeuteten ihnen, dass sie im Land unerwünscht seien. Selbst die Androhung einer Geldstrafe seitens der Obrigkeit konnte die Landleute nicht davon abhalten, mit ihren Beschuldigungen aufzuhören. Der Zorn gegen die Frauen war so massiv, dass der Amtmann sich gezwungen sah, die Frauen weiterhin gefangen zu halten. Doch die Obrigkeit bestand darauf, die Frauen freizulassen. Die Landleute hingegen forderten einen neuen Scharfrichter, der die Frauen befragen sollte. Die Gerichtsbarkeit ließ sich jedoch nicht beirren und entließ die Frauen aus dem Gefängnis. Es kam zum Tumult.
Die Landleute wandten sich nun selbst an die Lübecker Obrigkeit und verlangten eine erneute Inhaftierung und peinliche Befragung der Frauen oder deren Landesverweis. Doch die Lübecker Obrigkeit blieb hart, denn hätte sie solch einem Begehren stattgegeben, wäre ihre Autorität untergraben gewesen und ihre Beamten hätten in Zukunft ihrer Pflicht nach Ausführung der von der Gerichtsobrigkeit erlassenen Rechte nicht mehr nachkommen können. Die aufrührerischen Landleute mussten empfindliche Geldstrafen zahlen.

Seit Juni 2015 wird mit einem Erinnerungsstein im Garten der Frauen auf dem Ohlsdorfer Friedhof der als Hexen beschuldigten Frauen gedacht.
Katherina Hane war die erste urkundlich überlieferte wegen Zauberei verurteilte Hamburgerin. Sie wurde 1444 auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Cillie Hempels war die letzte bekannte wegen Zauberei angeklagte Hamburgerin. Sie wurde am 22.8.1642 zum Tod durch das Feuer verurteilt.
Zwischen 1444 und 1642 wurden in Hamburg mindestens 40 Frauen durch das städtische Gericht wegen Schadenzauber bzw. Teufelspakt verurteilt.
Die systematische Hexenverfolgung begann Ende des 15. Jahrhunderts mit der Verbreitung des Hexenhammers (1487). In den auf Denunziation und Folter beruhenden Prozessen wurden den Angeklagten neben dem Schadenzauber der Pakt und der Beischlaf mit dem Teufel, der Hexenflug und der als Hexensabbat bezeichnete Tanz mit anderen „Hexen“ vorgeworfen.
In Mitteleuropa fanden 50 bis 60.000 „Hexen“ und „Zauberer“ im 16. und 17. Jahrhundert den Tod. Das Heilige Römische Reich bildete das Zentrum der Verfolgung; hier wurden zwischen 20 und 30.000 Menschen hingerichtet. Die meisten Opfer waren Frauen.
Heute erinnern diverse Ortschaften in Deutschland an die unschuldig hingerichteten Opfer der Hexenprozesse. Dort ist eine Rehabilitation der als so genannte Hexen hingerichteten Frauen durch die Stadtverordnetenversammlung und durch Kirchen erfolgt. Der Verein Garten der Frauen mahnt mit einem Erinnerungsstein, dass den als Hexen beschuldigten Frauen in Hamburg Unrecht angetan wurde.
Frauen wurden als Hexen beschuldigt, weil sie als Sündenziegen für Alltagsängste und gesellschaftliche Missverhältnisse in einer patriarchal strukturierten Gesellschaft herhalten mussten. In solch einer Gesellschaft ist es nicht verwunderlich, dass allen Frauen von Natur aus der Hang zum Bösen nachgesagt wurde, so wie es die beiden deutschen Dominikanermönche in ihrem 1486 verfassten Hexenhammer verbreiteten. Schließlich seien die Frauen Töchter Evas, die sich im Paradies von der Schlange hatte verführen lassen. Daher seien die Frauen auch für den Einfluss des Teufels und damit der Hexerei besonders empfänglich.
Vor diesem Hintergrund galt die Frau an sich als die Wurzel vieler Übel. Und so konnten Männer in ihrer Angst, die Macht über die Frauen zu verlieren, diese leicht der Hexerei beschuldigen. So wurden zum Beispiel Frauen, sobald die wachsende Rivalität zwischen männlichen und weiblichen Tätigkeiten als bedrohlich erlebt wurde, schnell als zerstörerische Wesen gebrandmarkt. Davon betroffen waren tüchtige Geschäftsfrauen, die Männern Konkurrenz machten, oder heilkundige, mit speziellem Wissen ausgestattete Frauen.
Zahlreiche der Hexerei beschuldigte Frauen in Europa waren unverheiratet oder Witwen, lebten allein, isoliert von der patriarchalen Gesellschaft und waren deshalb extrem gefährdet, wenn sie aus der Norm fielen. Aber auch Frauen nach der Menopause, sehr arme, sehr reiche, sehr schöne oder rothaarige sowie zugezogene Frauen, deren fremde Sitten und Gebräuche oft als befremdlich empfunden wurden, – kurzum eigentlich jedes weibliche Wesen, das die vorgeschriebenen Verhaltensnormen im Allgemeinen und die Regeln sexueller Kontrollierbarkeit im Besonderen überschritt, war gefährdet, als Hexe beschuldigt zu werden.
Die Strategie, die Frauen der gesellschaftsbedrohenden Hexerei zu beschuldigen, wurde im frühen Europa oft schematisch auf von der Norm „abweichende“ Frauen angewandt – ein Mechanismus, der in verschiedenen anderen Gesellschaften bis heute lebendig ist.
Im Zentrum der überlieferten Hamburger Prozesse stand der Schadenzauber, der als Erklärungsmodell herangezogen wurde, um Unglücksfälle und Konflikte in der Nachbarschaft zu deuten. Häufig wurden heilkundige Frauen beschuldigt; zu ihnen gehörte Katherina Hane. Auch der evangelische Reformator Bugenhagen, der 1528 nach Hamburg gezogen war, kam dort mit den damaligen Hexenverfolgungen ins Gehege, denn seine Köchin wurde der Hexerei beschuldigt.
Abelke Bleken aus Ochsenwerder wurde am 18. März 1583 als Hexe verbrannt. Sie soll ein Viehsterben auf dem Landsitz des Hamburger Ratsherrn Johann Huge sowie Krankheiten und einen Todesfall im Haus des Ochsenwerder Vogts Dirick Kleater verursacht haben. Abelke hatte ihr Hab und Gut an die Geschädigten abgeben müssen und sich - in den Augen der Zeitgenossen – für ihre Not gerächt.
Metke Poleuer wurde im Januar 1591 zum Tod durch Verbrennen verurteilt, obwohl sogar angesehene Stadtbewohner bei ihr Rat gesucht hatten.
Lemke Meyer wurde wegen Weiden- und Viehzauber im November 1594 zum Feuertod verurteilt.
Im Jahre 1606 verurteilte das städtische Gericht Engel Reimers zum Feuertod. Die der Hexerei Angeklagte Anneke Petersen starb 1610 in der Fronerei, dem Hamburger Untersuchungsgefängnis, vermutlich an den Folgen der Folterungen. Dennoch sollte die Leiche „zum Abscheu und zum Exempel“ verbrannt werden. Von Anneke weiß man, dass sie Ilsabe Duckers einen Beutel Rattengift verschafft hatte. Ilsabe soll damit vorgehabt haben, die Ehefrau ihres Geliebten aus dem Weg zu räumen.
Das letzte Hamburger Prozessopfer war Cillie Hempels. Sie hatte ein unglückliches Eheleben geführt und war 1642 in diesem Zusammenhang der Zauberei beschuldigt und hingerichtet worden.
Wesentliche Informationen von Roswitha Rogge