Fronerei
Eine Art Untersuchungsgefängnis und Folterort
Bergstraße/Schmiedestraße in der Hamburger Altstadt
Siehe auch unter: Hexenverbrennung
Siehe auch unter: Catharina Dieckmann
Siehe auch unter: Kindesmord
Siehe auch unter: Babyklappe
Die Fronerei befand sich in früheren Jahrhunderten am ältesten Markt der Hamburger Altstadt dem „der Berg“. 1842 brannte sie ab. Bis 1811 stand hier auch neben der Fronerei ein 1741 errichteter Pranger.
Die Fronerei diente hauptsächlich dazu, Gefangene bis zu ihrer endgültigen Verurteilung festzuhalten. Im Erdgeschoss befand sich ein Zimmer mit einem vergitterten Vorplatz. Darin hielten sich die Gefangenen tagsüber auf. Es war durch ein Gitter in eine Männer- und eine Frauenabteilung getrennt. In jeder Abteilung stand ein festverankerter Tisch, an welchem die Gefangenen mit Ketten angeschlossen wurden. Im oberen Stockwerk befanden sich neun kleine dunkle Kojen. Diese waren aus eichenen Bohlen mittels Eisen fest zusammengefügt. In den Kojen lagen des nachts ein bis drei Gefangene auf Stroh und waren an Ketten angeschlossen, die an der Wand befestigt waren. In der „Herrenstube“ saßen die Richter zum Verhör und in der „Rendsburg“ wurden die Gestäupten (die öffentlich Ausgepeitschten) und Gebrandmarkten bevor sie der Stadt verwiesen wurden, eingesperrt. Im Keller der Fronerei befand sich die Folterkammer, in der die Marterbank und andere Folterwerkzeuge bereitstanden.
Bevor gefoltert wurde, wurden die Gefangenen entkleidet. Es gab verschiedene Folterstufen: Als erstes wurden Daumenschrauben angewandt, während der 2. Folterstufe wurden die Armschnüre benutzt, dann folgte das Anziehen der Spanischen Stiefel und als letzte Folterstufe die Folterbank.
Einzelfälle aus den Akten des 18. Jahrhunderts:
Zwischen 1703 und 1720 wurden fünf Kindesmörderinnen enthauptet, nachdem sie zuvor gefoltert worden waren.
1724 wurde Anna Ilsabe Dittmers gerädert, weil sie ihr Kind getötet hatte.
1747 wurde Maria Ausburns, die ihrem Kind die Kehle durchgeschnitten hatte, in eine haarene Decke gehüllt, das Mordmesser wurde ihr an ihre Brust geheftet und so wurde sie zum Richtplatz geführt, wo sie enthauptet wurde.
Ein weiterer authentischer Fall aus dem 18. Jahrhundert:
Anna Wessels war 20 Jahre alt, wohnte auf dem Eichholz zur Untermiete bei einer Familie und arbeitete in der Baumwollspinnerei und -weberei von G. G. Hannsen, wo sie mit Wollepflücken beschäftigt war.
Sie hatte einen Freund, der sich als Arzt ausgab und ihr nach jedem Geschlechtsverkehr einige schwarze Tropfen reichte, damit sie nicht schwanger würde. Nach einigen Monaten wurde Anna Wessels dennoch schwanger. Damit hatte sie nicht nur die moralische, sondern auch die strafrechtliche Verfolgung ihrer unehelichen Mutterschaft zu befürchten. Darüber hinaus geriet sie durch eine uneheliche Schwangerschaft und die Geburt eines unehelichen Kindes in größte finanzielle Schwierigkeiten. In ihrer Verzweiflung sah Anna Wessels nur den Ausweg in der Kindestötung. Zuerst einmal versuchte sie die Schwangerschaft zu verbergen, was ihr auch gelang. Als die Wehen einsetzten, begab sie sich in einen Schuppen, wo sie ohne Hilfe ihr Kind gebar. Psychisch aufgelöst, ständig auf der Hut, dass niemand etwas bemerkte, nahm sie, ohne lange zu überlegen, ihr Kind und warf es in den Kanal. Dabei wurde sie beobachtet. Sie wurde festgenommen und in die Fronerei gebracht. Dort wurde sie verurteilt. Als Straße wurde sie in eine haarene Decke gehüllt, mit fliegenen Haaren und blutigem Messer auf der Brust nach dem Gerichtsplatz geführt und dort mit dem Schwert getötet.[1]