Fortbildungsschule für weibliche Handelsbeflissene
Bäckerbreitergang 72 (ehemals)
Gegenüber dem Wohnhaus Bäckerbreitergang 6–7 wurde 1902 die Fortbildungsschule für weibliche Handelsbeflissene eingerichtet. Kaufmännische Angestellte, Bibliothekarin und Lehrerin waren für bürgerliche Frauen standesgemäße Berufe. Deshalb unterstützte die bürgerliche Frauenbewegung auch das Bemühen, diese Berufe Frauen des Bürgertums zugänglich zu machen. Dabei hatte sie jedoch stets im Auge, nicht in Konkurrenz zum Arbeit suchenden Mann zu treten. Eine „wahllose Zulassung der Frauen zu den überwiegend von Männern besetzten Erwerbszweigen“ sollte deshalb nicht erstrebt werden. Auch war die Ortsgruppe Hamburg des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins dagegen, dass seit Beginn des 20. Jahrhunderts immer mehr Frauen der Arbeiterschicht den Beruf der kaufmännischen Angestellten ergriffen. Sie befürchteten ein „Hinüberfluten der nach ihrem Bildungsstand und ihrer Fachvorbereitung unzureichend ausgerüsteten Mädchen in den kaufmännischen Beruf, was zur Folge haben würde, dass viele dieser Mädchen im Wettbewerb mit besser gebildeten Männern zu Lohndrückern werden mussten, während andererseits gute Erwerbsmöglichkeiten für sie in gewerblichen Berufen, im Handwerk und in häuslichen Diensten zu finden seien“,[1] hieß es 1916 im Tätigkeitsbericht der Ortsgruppe Hamburg des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins.
Für den Besuch der Fortbildungsschule musste Schulgeld gezahlt werden. Aufnahmevoraussetzung war eine Schulausbildung bis zur Selekta. Während der Unterrichtszeiten, die täglich zwischen 17 und 21 Uhr lagen, wurden Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Schreiben, Maschineschreiben, Stenographie, Rechnen, Buchführung, Korrespondenz und Zeichnen unterrichtet.
Text: Rita Bake