Biografien-Datenbank: Frauen aus Hamburg

St. Johanniskloster

Ein Jungfrauenstift
Rathausmarkt (ehemals, ab 1531)
Klosterwall (ehemals, ab 1837)
Heilwigstraße 162 (heute, seit 1914)


3794 Johanniskloster Grundriss
Grundriss des St. Johannis Klosters; Bild aus: Gaedechens, C. F.; Gensler, Martin; Koppmann, Karl: Das St. Johannis Kloster in Hamburg. Hamburg 1884, Beilage Blatt I.

Bis zu seinem Abriss im Jahre 1829 stand an der Stelle, wo 1886 mit dem Bau des heutigen Rathauses begonnen wurde, das 1236 gegründete Dominikanerkloster St. Johannis, das seit der Reformation nicht mehr Mönche beherbergte, sondern ein Teil des Gebäudes wurde 1531 den Nonnen des aufgelösten Zisterzienserinnen Klosters Herwadeshude (Harvestehude) als evangelisches Damenstift zugewiesen. In den andern Teil zog die Gelehrtenschule des Johanneums. Fortan lebten nun ehemalige Nonnen und Stiftsdamen in den zu neunzehn 2-Zimmer-Wohnungen mit Küche umgebauten ehemaligen Mönchszellen. Das Kloster erhielt den Charakter eines Jungfrauenstiftes. Töchter ehelicher Hamburger Bürgerinnen und Bürger konnten dort „eingeschrieben“ werden. Dies geschah meist schon zu einem Zeitpunkt, wenn die Töchter noch in den Kleinmädchenschuhen steckten. Bekamen sie im heiratsfähigen Alter keinen Mann ab und war eine Wohnung im Stift frei, konnten sie in das Kloster ziehen und waren fortan versorgt.

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St. Johanniskloster. Detail aus einem undatierten Stadtplan um 1570. Quelle: Staatsarchiv Hamburg, Bildarchiv

Der Jurist und Archivar Otto Benecke beschrieb das Kloster. Vom Vorhof des Stiftes „(...) gelangte man in eine große Halle und durch dieselbe in das obere Geschoß. Hier war ein kleines Labyrinth von Haupt- und Nebengängen; des einsamen Wanderers Fußtritt auf den rothen Ziegelsteinen oder grünen Fliesen tönte von den hohen Deckengewölben zurück. Zur Seite lagen die nur zum Theil bewohnten (und bewohnbaren) Zellen. Wie sie innerlich aussahen, das wissen nur Wenige, (...), denn Mannsbilder kamen, nach der Natur der Verhältnisse und laut Hausordnung, nur ausnahmsweise hinein. Wahrscheinlich aber waren die drei Räume jeder Jungfer Conventualin: Küche, Wohnstube und Schlafkammer, unbeschreiblich sauber, nett, hell und freundlich, aber sehr still. Die Oberin des Klosters, die ehrwürdige Jungfrau Domina, bewohnte eine ganze Folge schöner Zimmer, welche die Behörde stets nach herrschaftlichem Zeitgeschmack in gutem Stande erhielt. Eine Reihe der Zellen sah auf den zweiten, den innern Hof, der sich Vormittags, wenn keine Ferien waren, belebt genug zeigte; es war der Classenhof des Johanneums (...). Einige Wohnungen auf der Hinterseite des Gebäudes blickten hinaus auf die kleine Alster. (...) Der breite Spiegel des Alsterbeckens, eingefaßt von den Hinterhäusern der anstoßenden Gassen, und stets lebendig bewegt vom rauschenden Strom der nahen Wassermühlen, bot das anmuthige Bild eines städtischen Stilllebens dar.

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Der Jungfrauen-Convent (Stift) im St. Johanniskloster. Quelle: Museum für Hamburgische Geschichte

Fast bis zum ländlichen Character steigerte sich die Lieblichkeit des Gemäldes, wenn man weiter links blickte und die vom Altenwall aus in das Bassin hineinragende Halbinsel ins Auge faßte. Hier war der vom Klostergärtner gepflegte Garten der Domina, mit einem Lusthäuschen unter mannigfaltigen Blumen und Gebüschen, woran ihr Bleichplatz stieß, eine grüne Rasenfläche, deren Benutzung sie auch den Schwestern Conventualinnen für deren Wäsche gern zu gönnen pflegte“.
1837 zog das Stift, in dem damals ca. 200 Expektantinnen lebten, zum Klosterwall und 1914 an die Heilwigstraße/Harvestehude, wo es sich noch heute befindet. Noch bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatte das Stift nur „eheliche Töchter Hamburger Bürger“ aufgenommen, für die ihre Eltern ein hohes Eintrittsgeld zahlen mussten. Als Expektantinnen eingeschrieben, erhielten die Stiftsdamen nach „25 bis 30 Wartejahren als Konventualinnen eine nach den vorhandenen Klassen sich steigernde jährliche Rente (...). Mit der 1. Klasse ist das Recht einer Freiwohnung im Kloster verbunden. Durch Verheiratung, Tod oder freiwilligen Verzicht erlöschen alle Ansprüche an das Kloster“, schrieb Joachim Hermann 1909 in seinem Handbuch der Wohltätigkeit in Hamburg.
Text: Rita Bake