Beginenkonvent
Steinstraße gegenüber der St. Jakobi Kirche
Wo heute geschäftiges Treiben herrscht, die Luft nach Benzin und Abgasen riecht und kaum ein Baum, geschweige denn Blumen blühen, wurde um 1255 gegenüber der St. Jakobi Kirche ein Teil des zum Schauenburger Hofs gehörenden Apfelgartens mit einem von einer hohen Mauer umgebenen zweigeschossigen Beginenkonvent bebaut, gestiftet vor dem 8. Januar 1255 von den Schauenburger Grafen Johann und Gerhard von Holstein und ihrer Mutter, der Ehefrau des Grafen Adolfs IV. Die Beginenbewegung war die größte Frauenbewegung des Mittelalters und entstand in der ersten Hälfte des 13.
Jahrhunderts in mehreren Regionen Nordeuropas. „Ursache für die Entstehung dieser Bewegung ist der Wunsch zahlreicher Frauen, ein geistliches Leben zu führen. Die alten Orden nehmen jedoch meist nur Adlige auf, und die neuen Bettelorden sind dem Ansturm der interessierten Frauen nicht gewachsen. So entsteht der Wunsch, eine neue geistliche Lebensform für Frauen zu finden (...)“,[1] heißt es in der „Chronik der Frauen“ aus dem Jahre 1982.
Zur Zeit der Konventsgründung lebten zehn, und in seiner Blütezeit während des 15. Jahrhunderts zwanzig bis 27 Frauen im Beginenkonvent. Das Gebäude bestand aus vier übereinanderliegenden Böden, die in große Gemeinschaftsräume und einen großen Gemeinschaftsschlafsaal aufgeteilt waren. Im 14. Jahrhundert wohnten einige Beginen auch im Hospital zum Heiligen Geist am Ende des Großen Burstahs, und es gab für einige Zeit noch eine zweite Beginen-Wohngemeinschaft am Pferdemarkt.
Da ein hohes Eintrittsgeld gezahlt werden musste, kamen die Beginen meist aus der Mittel- und Oberschicht. Sie legten kein Gelübte ab, konnten also jederzeit aus dem Konvent austreten. Doch Austritte waren selten. Die wegen ihrer blauen Tracht mit weißem Schleier auch „blaue Süstern“ genannten Beginen erhielten eine Leibrente. Über ihr Vermögen konnten sie zur Hälfte testamentarisch frei verfügen. Die andere Hälfte fiel nach ihrem Tod dem Konvent zu.
Die hierarchische Einstufung einer Begine erfolgte nach deren Lebensalter und ihrer Dauer im Beginenkonvent. Der Vorsitz lag bei der Meisterin. Ihr unterstanden als nächste die Ältesten, die u. a. über das Eintrittsbegehren einer jeden Begine entschieden. Auf den absteigenden Hierarchiestufen standen die Schwestern, dann die Schülerinnen. Die Beginen waren der Meisterin zum Gehorsam verpflichtet. Verstöße wurden zunächst mit Entzug des Almosens bestraft. Half dies nicht, erfolgte der Ausschluss aus dem Konvent.
Selbst die Meisterin, die vom Rat der Ältesten gewählt wurde und vom Domdekan bestätigt werden musste, war dem Domdekan zu Gehorsam verpflichtet. Er beriet sie bei ihren Entscheidungen und konnte sie ihres Amtes entheben, wenn sie nicht nach den Konventsstatuten handelte.
Im 14. Jahrhundert formierte sich in Deutschland Widerstand gegen die Beginen. Man unterstellte „ihnen sämtliche moralische Verfehlungen, weil sie durch keinen Orden kontrolliert werden. (...) Dazu kommen Anklagen, die den Beginen religiöse Abweichungen und Häresien unterstellen. Bereits 1311 hebt das Konzil von Vienne den Stand der Beginen wegen Häresie und Ketzerei auf. 1397 kommt es in Köln zu ersten Beginenverfolgungen“. 1) Um die Beginen vor der Inquisition zu schützen, legte 1360 die Hamburger Kirche für den Beginenkonvent, der bis dahin ohne Verordnungen ausgekommen war, Statuten fest. Es wurde die gesellschaftliche, rechtliche und religiöse Stellung der Beginen festgeschrieben und die Gestaltung des täglichen Lebens festgelegt.
Ein Jahrhundert später verbot Papst Eugen IV. (um 1383–1447) zwar weitere Inquisitionen, forderte aber eine strengere Aufsicht über die Beginen. In Hamburg oblag dem Domdekan nun die oberste Strafgewalt über die Meisterin und jede Begine.
In den ersten hundert Jahren des Bestehens des Konventes waren die Beginen nicht auf die monastischen Vorschriften der Keuschheit, Armut und des Gehorsams verpflichtet worden. Erst mit dem Statut von 1360 bekam das Keuschheitsgebot große Wichtigkeit. Um sich in ihrem Verhalten gegenseitig zu kontrollieren, hatten die Beginen den kurzen morgendlichen Weg zur Frühmesse in die St. Jakobi Kirche zu zweit zu gehen. Besonders auf die unter dreißigjährigen Beginen wurde ein scharfes Auge geworfen. Ihnen waren das Herumlaufen auf Plätzen und der Besuch von Schauspielen verboten. Verletzte eine Begine das Keuschheitsgebot, drohte ihr die Ausweisung aus dem Konvent.
Leitfigur der Beginen wurde die Heilige Maria. „Die Konventsordnung aus dem Jahre 1490 empfahl den Beginen und den von ihnen betreuten Schülerinnen die reine Jungfrau als Vorbild für ein keusches Leben. (...) Die Beginen verehrten Maria als Mutter Christi, als Gottesgebärerin, als Mitleidende am Kreuz, als Mittlerin zwischen der gläubigen Seele und Christus“,[2] schrieb die Geschichtsprofessorin Hedwig Röckelein.
Anders als die Nonnen unterlagen die Beginen jedoch keinen strengen Klausurvorschriften. Wann und aus welchem Grund die Frauen den Konvent verlassen durften, bestimmten die Statuten und die von der Meisterin festgelegten Schließzeiten. Nächtliches Ausgehen wurde nur dann erlaubt, wenn Beginen zum Totendienst oder zu einem Krankenlager gerufen wurden.
Obwohl rechtlich seit 1360 von der Kirche abhängig, blieb der Konvent wirtschaftlich selbständig. Die Meisterin musste zwar Buch führen und am Ende eines Jahres dem Rat die Bilanzen vorlegen. Dieser mischte sich jedoch nicht in die Wirtschaftsführung ein. Da sich die Beginen nicht wie die Nonnen als Bräute Christi verstanden, die in der Meditation ihr Heil suchten, sondern als Dienerinnen und Haushälterinnen Gottes, verdienten sie ihren Lebensunterhalt z. B. mit Unterrichten, Stricken und durch das Aufsetzen von Schriftstücken. Auch leisteten sie in fremden Haushaltungen Krankenpflege und Totenwache. Das meiste Geld verdienten sie aber als Kreditgeberinnen auf dem Rentenmarkt. Sie besaßen so viel Geld, dass sie sogar dem Rat der Stadt Kredit geben konnten. Neben diesen Einkünften erhielt der Konvent Spenden von Hamburger Familien.[3]
Mit Inkrafttreten der Bugenhagenschen Kirchenordnung im Jahre 1529 und dem Durchbruch der Reformation sollte der Konvent aufgelöst werden. Im Gegensatz zu anderen Konventen in Deutschland durfte er jedoch bestehen bleiben, wurde aber 1537 ein Jungfrauenstift für unverheiratete Frauen. Bis 1866 blieb er in der Steinstraße, seit Ende des 18. Jahrhunderts jedoch in einem kleinen Haus, in dem nur sieben Frauen wohnten. Im 19. Jahrhundert wurde das Gebäude abgerissen und 1867 ein Neubau an der Wandsbeker Chaussee 34 bezogen. Hier erhielten ledige über 40-jährige Töchter aus Hamburger Bürgerfamilien gegen ein hohes Eintrittsgeld eine Wohnung und eine jährliche Rente. Elf abgeschlossene 2-Zimmer-Wohnungen mit Küche, Keller- und Bodenraum standen zur Verfügung. Im Parterre befand sich ein Versammlungssaal, im Keller eine Waschküche und ein Badezimmer. 1943 wurde das Gebäude zerstört, ein neues Gebäude wurde nicht mehr errichtet. Die Erträge der Stiftung „Convent“ fließen heute in die Amalie Sieveking-Stiftung.
Text: Rita Bake