Biografien-Datenbank: Frauen aus Hamburg

Catharina Dieckmann

(17. Jhd.)
Als Hexe beschuldigt
Schmiedestraße/Bergstraße: Fronerei (ehemals)
Siehe auch unter: Hexenverbrennung


Der Fall Catharina Dieckmann aus dem Jahre 1611 zeigt, welche Gründe und Konflikte ausreichten, um eine Frau als Hexe zu beschuldigen. 1886 veröffentlichte der Archivar Otto Benecke diese Geschichte in seinem Buch „Hamburger Geschichten und Denkwürdigkeiten“, worin er die Episode, die zur Verurteilung Catharina Dieckmanns führte, lustvoll ausmalte. „Reich und gebildet nicht, aber jung und wunderschön war Catharina Dieckmann, ein der elterlichen Zuchtruthe zu früh entwachsenes Mädchen aus der Fremde, man wußte nicht woher sie kam. Verstand sie sich auf geheime Magie, weiße oder schwarze Kunst? Konnte sie wirklich Menschenherzen behexen, Zaubertränke brauen? Der dem sie’s angethan, wußte selbst nicht was ihm passiert war. Man denke doch: ein stiller solider Bürger aus einer unsrer ersten Familien, fleißig am Comptoir und sparsam im Haushalt, wohlverheirathet mit einer tugendhaften Dame aus vornehmstem Geschlechte, – der geht eines Morgens zum Hafen, kühl bis an’s Herz hinan; dort gewahrt er ganz zufällig das junge Mädchen, und bleibt mit seinem Blick an ihrer wunderbaren Schönheit nur einen Augenblick lang hangen. Und des Mädchens Augen bohren sich durch die seinigen blitzschnell, tief, tief in die Seele, ins Herz,– da war’s um ihn geschehen! Von Stund an erscheint er wie ausgewechselt, – die Ruh ist hin, das Herz ist schwer; um’ es kurz zu sagen, er konnte nicht anders, er mußte dem Mädchen anhangen. Sein vornehm’ tugendlich’ Gemahl errieht und erfuhr Alles; es wird bös Wetter gegeben haben, bedenkliche eheliche Beredungen; er versprach Alles, hielt nichts; es war klar, der nüchterne Mann war behext. Dem Mädchen wurden in der Stille Vorstellungen und Verheißungen gemacht, sie sollte den bösen Zauber lösen, aber nichts vermochte sie dazu von ihrem Gefangenen zu lassen, der endlich auch um ihretwillen sein vornehm tugendhaft Gemahl verließ.
Da war deren Geduld zu Ende, die Scheu vor dem unvermeidlichen Stadtgespräch wurde in ihr durch den gerechten Wunsch nach Rettung des Verblendeten und Bestrafung der Zauberin überboten. Die schöne Catharina wurde eingezogen, und der zart zu behandelnde Casus untersucht. In Betreff der Zauberei aber ließ sie nichts an sich kommen. Sie gab zu verstehen, wenn’s ihre Augen, ihre Wohlgestalt, ihre Schönheit nicht gethan, andre Zaubermittel kenne sie nicht. (...) Da es an rechtlichen Gründen zur scharfen Frage gebrach, so ließ man den Punkt der verbotenen Zauberei ganz fallen, verurtheilte sie aber des anderweit vorliegenden höchst ärgerlichen Bündnisses und zuvor verübter Leichtfertigkeiten wegen zum Ruthenstrich am Kaak und zur Stadtverweisung.“ [1]
Text: Rita Bake