Biografien-Datenbank: Frauen aus Hamburg

Selma Schümann Selma Schümann, geb. Cohn

(9.5.1876 Hamburg - Freitod am 17.7.1942 Hamburg)
Jungfernstieg 34 (Schümanns Austernkeller)
Schlüterstraße 14 (Wohnadresse)


Selma Schümann wurde als Selma Cohn, Tochter von Charlotte Cohn, geb. Prager und dem Kaufmann Michael Cohn am 9. Mai 1876 in Hamburg geboren. Vielleicht waren die Eltern schon vor 1913 zum Christentum konvertiert, denn es findet sich in der von diesem Jahr an erhaltenen gesamthamburgischen Kultussteuerkartei keine Karte für sie.
Derzeit ist unbekannt, wo oder wie Selma Cohn aufgewachsen ist. Sie jedenfalls war evangelisch und seit dem 24. Mai 1913 verheiratet mit Wilhelm August Daniel Schümann, Restaurateur und Inhaber des Austernkellers am Jungfernstieg. Schümann hatte bei Cölln am Brodschrangen den Umgang mit Austern, Caviar, anderen Meerestieren und Wein gelernt und sich dann 1884, zunächst im Kellergeschoß von Streit's Hotel, erfolgreich selbstständig gemacht.
Zum Zeitpunkt der Eheschließung war er 57 und sie 37 Jahre alt. Er hatte aus einer früheren Ehe bereits vier Kinder. Gemeinsame Kinder hatten sie nicht. Im Juli 1913 zogen sie in eine Wohnung in der Schlüterstraße 1 und 1918 in die Schlüterstraße 14. Als Wilhelm August Daniel Schümann 1923 starb, wurde Selma entsprechend seinem Testament alleinige Inhaberin und Geschäftsführerin von Schümanns Austernkeller. Dazu heißt es in einem Schriftsatz des späteren Wiedergutmachungsverfahrens: „Dass der verstorbene Ehemann das Geschäft seiner Frau vermachte, hat seinen Grund darin, dass sie ständig im Geschäft mitgearbeitet hatte und der alte Schümann auf dem Standpunkt stand, seine Söhne könnten und müssten sich zunächst selbst ihre Existenz schaffen.“ Die leiblichen Kinder von Wilhelm August Daniel Schümann wurden als Nacherben nach Selmas Tod eingesetzt, jedoch wurde ihnen in einem Zusatztestament explizit jede Einmischung in die Geschäftsführung untersagt. Dieser Zusatz legte auch fest, dass Selma Schümann, für den Fall, dass es nötig sein sollte, berechtigt sei, den Austernkeller zu verpachten oder zu verkaufen.
Das erregte wohlmöglich damals schon den Unwillen des Stiefsohnes Friedrich Wilhelm Daniel Schümann. Er war seit 1931 NSDAP-Mitglied und bekämpfte seine Stiefmutter, die ab 1935 durch das „Reichsbürgergesetz“ und die dazugehörige 1. Verordnung zur „Volljüdin“ ohne Bürgerrechte erklärt worden war, gerichtlich und mit rasseideologischen Argumenten vehement, aber erfolglos. In seinen diesbezüglichen Schreiben bezeichnete er sie stets nur als „Sara“ oder als „die Jüdin“.
Ein Zeuge berichtet im Juli 1945: „... Frau Schüman brachte mir wiederholt zum Ausdruck, wie schwer sie durch die Auswirkungen der innenpolitischen Lage zu leiden hätte. Ganz besonders aber wäre sie gebeugt durch fast ununterbrochene Drangsalierungen und Verfolgungen durch den Sohn ihres verstorbenen Gatten (...der,) den Geschäftsbetrieb (...) für sich beanspruchte. (...) Schließlich sagte Frau Schümann, dass sie, (...) auch unter Berücksichtigung ihres hohen Alters ihre Gaststättenunternehmung durch einen Geschäftsmakler zum Verkauf stellen wollte.“
Im Rahmen des Wiedergutmachungsverfahrens in Sachen Schümanns Austernkeller tragen die Anwälte der Nacherben vor: „Auf Grund der „Verordnung vom 26.4.1938 über die Anwendung des Vermögens der Juden“ und der (... dazugehörigen) „Anordnung“ wurde Frau Selma Schümann genötigt, im November 1938 ihr Geschäftsunternehmen zu veräußern. In ihrem Restaurant verkehrten mit besonderer Vorliebe höhere Chargen der SS, denen ein weiterer Verkehr in einem von einer Jüdin betriebenen Lokal nicht erlaubt wurde, die aber auf der anderen Seite in dem bekannten Restaurant weiter verkehren wollten. Es wurde infolgedessen ein derartiger Druck auf Frau Schümann ausgeübt, dass sie das Geschäft zwangsweise (...) verkaufen musste.“
Schümanns Austernkeller wurde an Max Henneberg verkauft. Der Erwerber entsprach den vom Gauwirtschaftsberater festgelegten Kriterien, nach denen um Konzernbildung entgegenzuwirken, Bewerber bevorzugt werden sollten, die sich mit der Arisierung erst etablierten. Er hatte keinerlei Erfahrung in der Branche und verfügte über keinerlei eigenes Vermögen, sondern zahlte die Kaufsumme aus dem Betriebsvermögen. Allerdings hatte „...Henneberg (...) gute Beziehungen zu dem Reichsstatthalter und jedenfalls zu führenden Kreisen der NSDAP.“
In monatelangen Verhandlungen hatte man sich zunächst auf einen Kaufpreis von 60.000 RM geeinigt. Der Kaufvertrag wurde aber erst im November, nach der „Reichskristallnacht“ geschlossen. Deren unverhohlene Brutalität zusammen mit der Internierung zahlreicher Hamburger Juden, denen man das Versprechen abnahm, alsbald auszuwandern, hatte inzwischen nicht wenig zum Preisverfall jüdischer Betriebe beigetragen. Der Preis wurde schließlich vom damaligen Gauwirtschaftsberater Otte, dem alle Verkäufe zur Genehmigung vorgelegt werden mussten, auf 32.000 RM reduziert. Eine Diskussion über die Höhe des jeweils festgelegten Kaufpreises war nach eigener Aussage von Otte ausgeschlossen.
Kurz vorher war der Wert des Austernkellers auf 150.000 RM geschätzt worden und dürfte nach Angaben des Testamentsvollstreckers Dr. Schlage tatsächlich über 200.000 RM gelegen haben. 15.000 RM vom Kaufpreis waren „good will“, für die immateriellen Werte des Betriebs — eigentlich bei Arisierungen ausgeschlossen, aber in diesem Fall laut Frie, dem Leiter der Arisierungsabteilung beim Gauwirtschaftsberater, zulässig, wenn die Summe als Sondervermögen auf ein Sperrkonto für die arischen Nacherben eingezahlt werde und auch die Zinsen diesem Konto gutgeschrieben würden. Schließlich verblieben für Selma Schümann aus dem Verkauf 17.000 RM, die sie mündelsicher anzulegen hatte und davon selbst nur die Zinsen beanspruchen durfte. Nach dem Verkauf erhielt Selma Schümann aus dem Nachlass ihres Mannes über die Testamentsvollstrecker 350.- RM im Monat und lag damit schon unter der „von der Devisenstelle gewünschten Grenze“, wie diese anlässlich einer Überprüfung konstatierte.
Nachdem bis Herbst 1941 in Hamburg ca. 1000 Wohnungen durch Bombardierung zerstört waren, wies die Sozialbehörde die so obdachlos gewordenen „Volksgenossen“ in die Wohnungen der deportierten Hamburger Juden ein und ab April 1942 wurden alle noch in Hamburg lebenden „Volljuden“, die den gelben Stern tragen mussten, unter ihnen auch Selma Schümann, vom Jüdischen Religionsverband Hamburg im Auftrage der Gestapo aus ihren Wohnungen gekündigt und in „Judenhäuser“ eingewiesen. Der damalige Testamentsvollstrecker Dr. Schlage berichtet dazu: „Frau Schümann wurde am 1. April 1942 aus ihrer Wohnung Schlüterstraße 14 vertrieben, indem Herr Hilgenfeldt, ihr Schwiegersohn, sich die Wohnung vom Wohnungsamt zuweisen ließ.“ Das abstoßende Verhalten des Stiefschwiegersohns, beschleunigte den Gang der Dinge unwesentlich, hat aber sicher die Bedrückung von Selma Schümann vermehrt. Dr. Schlage fügte hinzu: „Bei dieser Gelegenheit musste Frau Schümann bescheinigen, dass sie durch freiwillige Schenkung die von ihr nicht benötigten Gegenstände den vier Kindern (...) überlassen hätte...“. Ein entsprechender Brief von Selma Schümann an ihre Stieftochter findet sich im Archiv: „Die Teilung haben die Kinder unter sich (...) am 1.4. 11:00 vorzunehmen und für sofortigen Abtransport zu sorgen, da die Wohnung geräumt sein muss.
Eigentlich wurden nur in jüdischem Besitz befindliche Häuser als „Judenhäuser“ verwendet. Wie es dazu kam, dass das bei einer Zwangsversteigerung im Jahre 1940 von der Hansestadt Hamburg gekaufte Gebäude Steubenweg 36 als solches fungierte, ist bisher nicht deutlich.
Von April 1942 an lebte Selma Schümann dort zusammen mit weiteren 16 als „Juden“ gebrandmarkten Menschen. Dort erreichte sie irgendwann in der 2. Hälfte Juli 1942 der Evakuierungsbefehl für den Transport am 19.7. nach Theresienstadt. Am Morgen des 17.7. verständigte Siegfried Frank, in der entsprechenden Akte im Bestand „Unnatürliche Sterbefälle“ als Verwalter des „jüdischen Erholungsheims“ bezeichnet, telefonisch die Polizei, dass sich im Steubenweg 36 eine Frau eingeschlossen habe und anscheinend tot sei. Nachdem die Polizei die Tür aufgebrochen hatte, fand man Selma Schümann bewusstlos, auf dem Nachtschränkchen eine Schachtel mit dem Morphin Pantopon, von dem sie sich 3 Ampullen gespritzt hatte. „Der vom Verwalter herangerufene Dr. Doose ordnete Überführung in ein Krankenhaus an.“ Selma Schümann wurde ins Israelitische Krankenhaus überführt, wo sie um 14:00 Uhr verstarb. Eine dort tätige Krankenschwester berichtet später, dass im Zusammenhang mit Deportationen „zur selben Zeit immer 20/30 Selbstmorde“ eingeliefert wurden: „Die haben wir einfach ins Bett gelegt, haben gar nicht versucht, sie zu retten (...) Die wollten nicht mehr leben, und das fanden wir sehr vernünftig.“ Der Polizeipräsident vermerkte an die Gestapo: „Die Verstorbene sollte evakuiert werden.“
Nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten wird 1950 der Austernkeller durch Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg dem inzwischen alleinigen Nacherben Friedrich Wilhelm Daniel Schümann zurückerstattet. Hinsichtlich des moralischen Problems, ob ein früherer Nationalsozialist und Judenfeind eine solche Rückerstattung für sich in Anspruch nehmen dürfe, bemerkt das OLG lapidar, es sei nicht zu ersehen: „dass es schlechthin im Sinne des Rückerstattungsgesetzes liegt, solche Personen, die zur Zeit der Entziehung dem Kreise der Judengegner angehört haben, von der Geltendmachung der Rückerstattung entzogenen jüdischen Vermögens auszuschließen.“
1984 erscheint eine „Kleine Chronik zum 100jährigen Bestehen von W. Schümanns Austernkeller“. Dort heißt es:
„21. Mai 1923 — Tod des Gründers August Wilhelm Daniel Schümann; sein Sohn Friedrich Wilhelm Daniel Schümann übernimmt das inzwischen weltberühmte Restaurant an der Binnenalster.
1. April 1950 — Wiedereröffnung des Restaurants nach 12jähriger Besitzentfremdung.“
Diese Lüge zieht sich dann durch die gesamte Berichterstattung über den Austernkeller nach 1945. Ab und zu wird eine namenlose Mitinhaberin erwähnt. Nicht ein einziges Mal fällt der Name Selma Schümann.
Text: Sabine Boehlich, aus: www.stolpersteine-hamburg.de