Schwestern-Verein der Hamburgischen Staatskrankenanstalten
Martinistraße: UKE Eppendorf, Erikahaus
Fuhlsbüttler Straße 756, Ohlsdorfer Friedhof Grab Nr: M 21, 51-95 (Grabstätte)
Siehe auch unter: Erika-Schwesternhaus
Auf dem Ohlsdorfer Friedhof steht seit 1896 ein felsartig behauener roter Sandsteinblock auf einem Sockel. Darin befindet sich eine flache Nische, worin eine beschriftete Bronzetafel mit Efeukranz angebracht ist: Das Grabmal des Schwestern-Vereins der Hamburgischen Staatskrankenanstalten.
Am 2. Mai 1895 fand die Gründungsfeier des Schwestern-Vereins im Erica-Haus des Krankenhauses Hamburg Eppendorf statt.
Mit dieser Gründung wurde die Grundlage für eine bessere Ausbildung des Pflegepersonals sowie dessen soziale Absicherung geschaffen. Schon seit langem wünschten sich Ärzte wie Kommunalpolitiker_innen eine qualifizierte Ausbildung für die Wärterinnen im Krankenhaus – wie sie bereits in anderen deutschen Städten üblich war. Die im Hamburger Krankenhauswesen beschäftigten Pflegekräfte, die hauptsächlich aus der Arbeiterschaft kamen und meist nur über eine dürftige Schulbildung verfügten, erhielten bei Antritt ihrer Tätigkeit im Krankenhaus nur eine kurze Einweisung – was für die zu verrichtenden Tätigkeiten überhaupt nicht ausreichte. Aus diesem Grunde und weil die Erinnerung an die Hamburger Cholera-Epidemie des Jahres 1892 noch sehr gegenwärtig war, bemühten sich die Verantwortlichen um gut ausgebildete und konfessionell nicht gebundene Krankenschwestern in den Krankenhäusern. Dies war das Signal für die Gründung des Schwestern-Vereins.
Durch die 1889 gegründete Heinrich Schmilinsky-Stiftung erhielt der Schwestern-Verein eine Finanzierungsmöglichkeit, ohne den Stadtetat zu belasten, denn das erklärte Ziel dieser milden Stiftung war es, „jungen Mädchen aus besseren Ständen die Möglichkeit zu schaffen, sich für einen nützlichen Beruf auszubilden oder sich mildtätigen Zwecken zu widmen.“ (siehe auch unter: Amalie Cäcilie Schmilinsky)
Als am 1.4.1895 der Schwestern-Verein seine Arbeit aufnahm, waren sein Wirkungskreis sowie die Absicherung seiner Mitglieder durch seine Statuten und die Beschlüsse von Bürgerschaft und Senat eindeutig festgeschrieben. Das zum Eppendorfer Krankenhaus gehörende Erica-Haus wurde dem Verein als Wohnung für die Oberin und die auszubildenden Schülerinnen überlassen. Die Stadt Hamburg verpflichtete sich zur Zahlung eines festgelegten Zuschusses zum Pensionsfonds des Schwestern-Vereins. Außerdem wurde der jährlich dem Verein aus der Stiftung zukommende Betrag auf fünf Jahre im voraus festgelegt.
Die Dienstkleidung der Schwestern bestand aus einem schwarz-weiß gestreiften Kleid mit weißem Kragen, weißer Schürze und Haube.
Erste Oberin des Schwestern-Vereins wurde die frühere Oberin der Heidelberger Klinik Fräulein Hedwig von Schlichting. (Ein Erinnerungsstein für sie steht im Garten der Frauen auf dem Ohlsdorfer Friedhof). Ihr unterstanden im April 1895 34 Schwestern und zwölf Schwesternschülerinnen. Bereits Ende des Jahres gehörten dem Verein 100 Schwestern, 20 Schülerinnen und 50 Volontärinnen an. Durch kontinuierliche Ausbildung von Schülerinnen und Zulauf qualifizierter Schwestern wuchs der Verein derart an, dass schon ca. zwei Jahre nach seiner Gründung zum Mutterhaus (Erica-Haus) ein zusätzliches Schwesternhaus erbaut werden musste.
Besonders attraktiv machten den Verein seine sozialen Leistungen. Er bot eine für diese Zeit – vor allem in ihrer Höhe – einmalige Absicherung im Krankheitsfall und im Alter. Außerdem gewährte der Verein seinen Schwestern einen dreiwöchigen Erholungsurlaub (später in eigenen Erholungsheimen) und sorgte für Weiterbildung in Form von Vorträgen sowie für Geselligkeit.
Die Schwesternausbildung in diesem Verein hatte einen so guten Ruf, dass seine Schwestern nicht nur in anderen deutschen Krankenanstalten, sondern auch in ausländischen Einrichtungen (z. B in Konstantinopel oder Buenos Aires) beschäftigt wurden. Schwestern des Vereins gingen in deutsche Kolonien, wurden bei Katastrophenfällen eingesetzt und wurden vom Roten Kreuz als Sanitätskräfte angefordert.
Zu den allgemeinen Bestimmungen, die die Pflegerinnenschülerinnen zu beachten hatten, gehörte:
„Die Schülerinnen haben im Sommer und Winter so frühzeitig aufzustehen, daß sie um 6 Uhr ihren Anzug beendigt und Bett und Waschtisch in Ordnung gebracht haben (5).
Um 6 Uhr findet das gemeinschaftliche Frühstück der Schülerinnen im Ericahaus statt; alle übrigen Mahlzeiten werden im Krankenhaus eingenommen. (6)
Um 6.20 Uhr müssen sich die Schülerinnen in die Anstalt begeben, um mit der ihnen übertragenen Arbeit zu beginnen. Diese Arbeiten geschehen nach den Instruktionen des Krankenhauses und nach den Anordnungen der Oberschwester. (7)
Die Schülerinnen haben während der ärztlichen Visiten anwesend zu sein und sind verpflichtet, die Vorschriften der Ärzte auf das Gewissenhafteste auszuführen. (8)
Gegen die Kranken haben die Schülerinnen sich einen sanften, freundlichen und friedfertigen Benehmens zu befleißigen, ruhig und fleißig ihrer Arbeit nachzugehen und die Kranken in freundlicher Weise auf Ruhe und Ordnung hinzuweisen. (11)
Die Schülerinnen haben einmal in der Woche von 2 bis spätestens 12 Uhr Urlaub. Das Urlaubsgesuch ist an die Oberschwester der Abteilung zu richten, welche es dem Arzt der Abteilung vorzulegen hat. (12)
Ohne Erlaubnis der Oberschwester dürfen die Schülerinnen den Pavillon nicht verlassen. (13)
Persönliche Anliegen oder etwaige Beschwerden sind der Oberschwester vorzutragen, welche darüber entscheidet oder der Oberin Mitteilung machen wird. (14)
Das Annehmen von Geschenken irgendwelcher Art ist streng verboten. Zuwiderhandlungen werden mit sofortiger Entlassung bestraft. (15)
Die Schülerinnen haben es willig aufzunehmen, wenn ihnen von der Oberin oder Oberschwester über ihr Betragen oder Verhalten Vorstellungen gemacht werden. (16)
Der Oberin gegenüber haben sie strengsten Gehorsam zu beweisen und sich in allen zweifelhaften und schwierigen Fällen vertrauensvoll um Rat an dieselbe zu wenden. (20)
Ferner ist es für die Schülerinnen unerläßliche Bestimmung, daß sie mit einander in Eintracht und Frieden leben, und wird ihnen eine echt christliche Gesinnung zur Pflicht gemacht. (21)
Es ist erwünscht, daß die Schülerinnen soweit der Dienst es zuläßt, die regelmäßigen Gottesdienste in der Anstalt besuchen. (22)
Jeden Mittwoch werden für die Schwestern und Schülerinnen Vorträge gehalten; jeden Sonnabend abends von 8 bis 10 Uhr, hält der Gesangsverein seine Übungen ab. (23)“ [1]
1897 erhielten die Schwestern ein weiteres Betätigungsfeld: Die Arbeit in der Entbindungsanstalt, die sich damals noch in der Pastorenstraße befand und 1899 zum Krankenhaus Eppendorf verlegt wurde.
Als Oberschwester Elise Dietrich am 1.2.1900 mit 19 Schwestern die Versorgung des Allgemeinen Krankenhauses St. Georg übernahm, arbeiteten nun sowohl im AK St. Georg als auch im Krankenhaus Eppendorf auf allen Bereichen Schwestern. Dies hieß auch, dass nur noch wenige Männerstationen von Wärtern betreut wurden. Diese Tatsache führte Anfang des 20. Jahrhunderts dazu, dass in der Öffentlichkeit über das sittliche Verhalten der Schwestern diskutiert wurde. So schrieb Johannes Stangenberger in einem Pamphlet mit dem Titel: „Unter dem Mantel der Barmherzigkeit. Die Schwesternpflege in den Krankenhäusern. Ein Mahnwort an Eltern und Vormünder“: „Hütet Eure Pflegebefohlenen! Hütet Eure Töchter vor der Krankenpflege, und können sie wirklich dem inneren Drange nicht widerstehen, so gebt nicht zu, dass sie in andere als religiöse Schwesternschaften eintreten; ist es ihnen wirklich Ernst mit der Wahl dieses Berufes, so werden sie nur hier wahre, innere Befriedigung finden. Lasst Euch nicht bestechen durch hochklingende Namen von Oberinnen, die in den meisten Fällen um selbstsüchtige und ehrgeizige Bestrebungen willen die Werbetrommel rühren und unter der Firma ‚Nächstenliebe‘ eine ekelhafte Reklame für sich und ihren Verein betreiben (…) In welcher moralischen Verfassung hofft Ihr da Euer Kind wiederzusehen? Glaubt Ihr, dass die Infektionsstoffe der Unsittlichkeit an einem Mädchen nicht haften geblieben sind, das tagtäglich zu den unweiblichsten Verrichtungen herangezogen, missbraucht worden ist? Hinweg daher mit der schrankenlosen Mädchenpflege bei Männern, die auf das Schuldkonto der modernen Frauenemanzipation zu setzen ist, von der ein Moralprediger nicht mit Unrecht gesagt hat,. dass sie die grosse Heerstraße geworden sei, auf der die zunehmende Unsittlichkeit die Marksteine aufgerichtet habe. Einer dieser Marksteine ist die grauenhafte Mädchenschändung, wie sie hinter den Krankenhausmauern unter dem Deckmantel der Barmherzigkeit betrieben wird (…).“ Die Schwestern wurden als kalt kalkulierende Frauen beschrieben, die den Schwesternberuf nur aufgenommen hätten, um eine „gute Partie“ zu machen, sprich um einen Arzt oder gutsituierten Patienten zu heiraten. Der Ericaverein führte daraufhin eine Verleumdungsklage gegen den Verfasser – das Verfahren wurde aber nach dem ersten Gerichtstermin wegen Verjährung des Verhandlungsgegenstandes eingestellt.
Neben diesem Konflikt gab es zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch einen weiteren, den zwischen der ersten Oberin, Frau Schlichtung, und dem Ärztlichen Direktor des AK Eppendorf, Professor Rumpf (siehe dazu das Portrait über Hedwig von Schlichting).
Nach diesen Auseinandersetzungen und nachdem Hedwig von Schlichting das Krankenhaus verlassen hatte, trat Magdalena Elisabeth von Klass deren Nachfolge an. Magdalena Elisabeth von Klass wurde „vor allem mit den inzwischen in der Öffentlichkeit durch verschiedene Pamphlete angefachten Angriffen gegen die Schwesternpflege insbesondere auf Männerabteilungen konfrontiert, die sich nicht zuletzt gegen die Etablierung eines bürgerlichen Frauenberufs in der Krankenpflege richteten. (…) Sie unterbrachen [zwar] vorübergehend das rasche Anwachsen des hamburger Schwestern-Vereins. Doch ernsthaft konnte die bedeutende Errungenschaft der Schwesternpflege, (…) nicht mehr in Frage gestellt werden.“ [2]
1931 wurde der Ericaverein aufgelöst, sein restliches Vereinsvermögen erhielt die Stadt Hamburg, die die Krankenschule als staatliche Einrichtung weiter betrieb. Die Ausbildungszeit der Schwesternschülerinnen betrug nun zwei Jahre.
Unter den Nationalsozialisten wurde die reichseinheitliche Regelung der Krankenhauspflegeausbildung auch für die Schwesternschule wirksam. Voraussetzungen für die Aufnahme in die Schwesternschule waren nun ein Mindestalter von 18 Jahren, eine abgeschlossene Schulbildung und die Absolvierung eines Haushaltsjahrs. Die Ausbildung dauert nun 18 Monate, hinzu kam ein praktisches Jahr. Die Betreuung der Schülerinnen übernahm die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) mit ihren „Schwesternführerinnen“. Die Schwestern wurden auch zu den verbrecherischen medizinischen Praktiken der Nationalsozialisten, wie der Selektion von „Erbkranken“ und Zwangssterilisationen herangezogen. Außerdem war es seit dem 1.5.1938 verboten, Jüdinnen und Juden in staatliche Krankenpflegeschulen aufzunehmen.
Text: Gabriele Druschka