Biografien-Datenbank: Frauen aus Hamburg

„Fürsorge für sittlich gefährdete Frauen und Mädchen“

Stadthausbrücke 8


Im Stadthaus, dessen Kern das am Neuen Wall 86 um 1710 für den Holsteinisch-Gottorpischen Gesandten Georg Heinrich Görtz erbaute barocke Görtz’sche Palais bildet, wurde 1814 die Polizeibehörde untergebracht. Zwischen 1888 und 1892 entstand „um die Ecke“ an der Straße Stadthausbrücke ein Erweiterungsbau, der mit dem Görtz’schen Palais verbunden wurde. Während der Nazizeit verhörte, misshandelte und folterte die Gestapo im Stadthaus Widerstandskämpfer und -kämpferinnen sowie politisch Andersdenkende. Seit Anfang des 20. Jahrhunderts befand sich im dritten Stock des Stadthauses das Amt für „Fürsorge für sittlich gefährdete Frauen und Mädchen“. Es war „die amtliche Stelle zur Durchführung der Prostituiertenfürsorge mit den Zielen der Bekämpfung von # Prostitution und Geschlechtskrankheiten. Das Amt ist der Polizeibehörde eingeordnet. Der Aufgabenkreis des Amtes umfasst: Erledigung aller an die Sittenpolizei gehenden namentlichen und anonymen Anzeigen betr. Herumtreiben und Verdacht von Geschlechtskrankheiten weiblicher Personen: Vernehmung aller erstmalig aufgegriffenen weiblichen Personen; Fürsorge für sämtliche von der Sittenpolizei aufgegriffenen Frauen und Mädchen, Erledigung aller Anträge um Entlassung aus der sittenpolizeilichen Kontrolle; Schutzaufsicht für gerichtlich verurteilte Mädchen, soweit im Urteil auf eine solche erkannt worden ist; Erledigung von Erkundigungen nach zugezogenen Personen, die in anderen Städten unter Kontrolle gestanden haben, sowie der Fürsorge für diese; Bearbeitung aller Meldungen von Behörden und Privatpersonen über Fälle sittlicher Gefährdung weiblicher Personen. Die Zahl der behandelnden Fälle beträgt ca. jährlich 4-5.000“, schrieb der „Führer durch das kirchliche Hamburg“ im Jahre 1903.
Siehe weiter unter Weibliche Kriminalpolizei
Siehe weiter unter: Josephine Erkens
Text: Rita Bake