Deutscher Verein für Frauenstimmrecht
Paulstraße 25 (heute hier: Europapassage)
Siehe auch unter: Hamburgische Bürgerschaft
Siehe auch unter: Frauenwahlrecht
Dieser, 1902 von Lida Gustava Heymann, deren Lebensgefährtin Dr. Anita Augsprug und Minna Cauer geb. Schelle verw. Latzel (5.11.1841–1922) gegründete und 1904 in Deutscher Verband für Frauenstimmrecht umbenannte Verein, forderte die staatsbürgerliche Gleichstellung der Frau. Als um 1907 im „Verband“ die Debatte um den Beitritt von Frauen in Parteien (möglich ab 1908) begann, musste nun die Forderung nach dem Frauenwahlrecht konkreter gefasst werden. Der Verband klagte das allgemeine und gleiche Stimmrecht für Frauen und Männer ein. Daraufhin kam es zur Spaltung, denn nationalliberale Frauen konnten diese, auch von der SPD gestellte Forderung, nicht mittragen, da es sich gegen das damals geltende Dreiklassenwahlrecht aussprach. Es entstanden neue Frauenstimmrechtsvereine, „die nicht das demokratische Wahlrecht für beide Geschlechter, sondern die Zulassung der Frauen zu den bereits gültigen Männer-Wahlrechten der einzelnen Länder forderten (…). Diese neuen Vereine schlossen sich 1912 zu der Deutschen Vereinigung für Frauenstimmrecht [im folgenden Vereinigung genannt] zusammen. (…) Die Frauen der Vereinigung waren der Ansicht, daß das Frauenstimmrecht eher durchzusetzen sei, wenn diese Forderung auf der Grundlage bestehender Wahlrechte erhoben werden würde, während der Verband auch die Veränderung der politischen Verhältnisse anstrebte. (…)
Die Ausdifferenzierung innerhalb der Frauenstimmrechtsbewegung war damit aber noch nicht ans Ende gelangt. Die Vereinigung etablierte sich nämlich nicht vorrangig aus ausgetretenen Verbands-Vereinen, sondern aus gemäßigten Frauenvereinen, die bisher keine aktiven Tätigkeiten für das Frauenwahlrecht entfaltet hatten wie beispielsweise in Hamburg die Ortsgruppe Hamburg des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF). Innerhalb des Verbandes jedoch blieb die Festlegung auf das demokratische Wahlrecht weiterhin umstritten. 1913 zeigte eine Delegiertenversammlung deutlich die nicht mehr zu vereinbarenden Positionen innerhalb des Verbandes, als weder die Bestätigung des entsprechenden Satzungsparagraphen noch ein Änderungsvorschlag mehrheitsfähig waren.“[1] Daraufhin traten Lida Gustava Heymann, Dr. Anita Augspurg und Minna Cauer aus dem Verband aus und gründeten den Deutschen Frauenstimmrechtsbund. „Der Bund legte als Zweck in seinen Satzungen fest: ‚Der Deutsche Frauenstimmrechtsbund verfolgt den Zweck, gleichgesinnte Vereinigungen zu einheitlichem Zusammenwirken zur Erleichterung des gemeinsamen Zieles zusammenzuschließen und bei besonderen Gelegenheiten ein geschlossenes Vorgehen zu veranlassen. Mitglied des Bundes kann jede deutsche Landes- oder Ortsvereinigung werden, deren Aufgabe darin besteht, für die Frauen das allgemeine, gleiche, geheime und direkte aktive, sowie das passive Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften und den Organen der Selbstverwaltung zu erlangen.‘ (…)
1914 schlossen sich die Verbände zu einem Kartell zusammen, in dessen Grundsätzen allerdings keine Aussage über die Form des Wahlrechts getroffen wurde. Einziges Ziel dieses Kartells war, die Tätigkeiten bürgerlicher Frauen für das Frauenstimmrecht zusammenzufassen. 1916 fusionierten dann der Verband und die Vereinigung zum Reichsverband für Frauenstimmrecht, während der Bund weiterhin unabhängig blieb und zunehmend ins Abseits gedrängt wurde. Erst Ende 1917 und während des Jahres 1918, als auch der gesellschaftliche Druck in Bezug auf politische Veränderungen wuchs, kam es wieder zu einzelnen gemeinsamen Aktionen aller Frauenvereine, diesmal auch unter Beteiligung der sozialdemokratischen Frauen.“ [2]
Es musste erst die Novemberrevolution 1918 kommen, damit das Stimmrecht für Frauen eingeführt wurde. Im November 1918 erklärte der Rat der Volksbeauftragten das demokratische Wahlrecht für Frau und Mann.