Entbindungsanstalt für obdachlose und unverheiratete Frauen
Alstertor: Im damaligen Werk- und Zuchthaus (siehe Werk- und Zuchthaus , siehe auch unter Spinnhaus)
Siehe auch: Allgemeine Armenanstalt
Um der Säuglings- und Müttersterblichkeit sowie der Kindesaussetzung und -tötung entgegenzuwirken und damit auch potentielle Arbeitskräfte vor dem Tod zu bewahren, ließ die Allgemeine Armenanstalt 1796 im Werk- und Zuchthaus eine Entbindungsanstalt für unverheiratete und obdachlose Frauen einrichten. Hier sollten sie die Möglichkeit erhalten, unter besseren hygienischen Bedingungen und mit ärztlicher Hilfe zu entbinden. Vor der Errichtung solch einer Anstalt entbanden die meisten armen Frauen unter den schlimmsten hygienischen Bedingungen und oft ohne Hilfe.
Für obdachlose und arme ledige Frauen gab es im 18. Jahrhundert auch noch die Möglichkeit, im Gefängnis, dem Spinnhaus, zu entbinden. Dort entband die Raths-Hebamme, die von der Stadt Hamburg für ihre Dienste bezahlt wurde.
Der Anteil der unehelichen Geburten lag in Hamburg in den Jahren von 1769 bis 1788 bei durchschnittlich 9,1%.
Die Räumlichkeiten der Entbindungsanstalt bestanden aus einem großen Zimmer für Wöchnerinnen, einem kleinen Kreißsaal mit neun Betten, einer Wohnung und einer Küche für die Wärterin und einem Aufenthaltsraum für die Schwangeren, in dem auch die frisch entbundenen obdachlosen Frauen untergebracht wurden. Es gab weder eine Toilette noch eine Waschstelle. Der Nachtstuhl stand aus Platzmangel an einer Zimmertür. Es gab keine Totenkammer und kein Dienstpersonal. Alle Hausarbeit musste von den Schwangeren und der Wehmutter besorgt werden. Einmal täglich kam der Arzt zur Visite. Der Wundarzt, ein nicht-studierter Arzt, konnte so oft, wie es nötig war, gerufen werden. 1801 wurde die Entbindungsanstalt durch ein Entbindungszimmer für krätzige und unreinliche Frauen vergrößert. Zu dieser Zeit hatte die Anstalt 13 Betten für Schwangere, 6 Betten für Wöchnerinnen und 4 Betten für krätzige Schwangere oder Wöchnerinnen.
Zwei bis drei Wochen vor der Entbindung wurden die Schwangeren aufgenommen und erhielten wöchentlich 1 Schilling an Unterstützung, mussten aber für ihre Nahrung selbst sorgen. Außerdem hatten sie sich in der Zeit vor der Entbindung mit Spinnen oder Stricken zu beschäftigen.
Nach der Entbindung blieben die Wöchnerinnen noch vier Wochen in der Anstalt und erhielten wöchentlich 2 Schillinge an Unterstützung. Wenn die Wöchnerinnen gesund waren, wurde ihnen nahegelegt, sich als Amme zur Verfügung zu stellen. In solchen Fällen wurde dann versucht, die Säuglinge der Wöchnerinnen auf das Land in Pflege zu geben. Andere Frauen begaben sich nach der Geburt zu ihren Herrschaften zurück, welche für die Unterkunft des Kindes sorgten.
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts mehrten sich die Stimmen aus dem Bürgertum, die eine Erweiterung der Entbindungsanstalt zu einer damit verbundenen Arbeitsanstalt wünschten. Dadurch sollte die „Schamlosigkeit“ der Mütter bestraft werden. Ledige Mütter wurden generell moralisch stigmatisiert, auch wenn sie vor oder auch nach der Entbindung „ehrbaren“ Berufen nachgingen. Es herrschte eine doppelbödige bürgerliche Moral: auf der einen Seite nahm diese Gesellschaftsschicht gerne die Dienste dieser Frauen als Hausmädchen, Köchin etc. an, auf der anderen Seite stigmatisierte sie ihre Bediensteten, selbst dann, wenn der Kindsvater der Dienstherr war.
Nach der Zerstörung des Werk- und Zuchthauses beim Großen Brand im Jahre 1842 wurde die Entbindungsanstalt in der Admiralitätsstraße und 1857 am Herrengraben 85 errichtet.
Ein fiktiver Lebenslauf einer Frau, die im 18. Jahrhundert ins Spinnhaus kam.
Aus dem Studium der Akten der Allgemeinen Armenanstalt und der Gefängnisverwaltung konnten typische Frauen“schicksale“ ermittelt werden.
Johanna Catharina Stollen
Johanna Catharina Stollen war 29 Jahre alt, ledig und wohnte im Kornträgergang in einer Kellerwohnung. Dort lebte sie zur Ersparung der Miete mit noch einer weiteren alleinstehenden Frau zusammen, die sich von ihrem Mann getrennt hatte.
Die Kellerwohnung bestand aus nur einem Zimmer und aus einer mit Straßensteinen gepflasterten Diele, worin sich auch die Feuerstelle befand. Die Wohnung war eng und niedrig, das Zimmer hatte nur kleine Fenster zur Straße hin, so das nur wenig Licht in die Wohnung drang. Bei Flut oder auch Gewitter kam es in der Wohnung zu Überschwemmungen, so dass der Fußboden und die Wände nie ganz trocken wurden und sich ein fauliger Gestank ausbreitete.
Johanna Catharina Stollen arbeitete als Hangmeisterin in der Kattundruckerei Alardus & Hartung am Holländischen Brook. Dort musste sie während einer täglichen 12 stündigen Arbeitszeit die bedruckten Kattunstücke an Hängen zum Trocknen aufhängen. Ihre Arbeit galt als Hilfsarbeit und wurde nur sehr gering bezahlt.
Aber nicht nur, dass sie für eine lange und intensive Arbeit wenig bezahlt bekam, die Arbeit der Frauen in den Hamburger Kattundruckereien galt im Bürgertum als das größte Verderben für die Sitten der ärmeren Frauen. Und dieses Vorurteil traf eine ganze Reihe von Mädchen und Frauen, denn in den Kattundruckereien arbeitete das Gros der weiblichen Arbeiterschaft im 18. Jahrhundert. Dieses Vorurteil rührte daher, weil die Frauen wegen der großen Hitze in den Kattundruckereien leicht bekleidet neben Männern arbeiten mussten. Aus diesem Grunde wurden die Manufakturarbeiterinnen schon allein wegen ihrer Arbeit in den Manufakturen (hier: Kattundruckereien) moralisch abgewertet.
Bei Johanna Catharina Stollen kam noch erschwerend hinzu, dass sie im Frühjahr 1788 unehelich schwanger wurde. Das war Wasser auf die Mühlen des Bürgertums, denn ab diesem Zeitpunkt war sie in den Augen des Bürgertums vollends zur sittenverderbten Frau abgesunken.
Ihrer Arbeit als Hangmeisterin ging sie bis kurz vor der Entbindung nach. Von ihrem Lohn konnte sie nichts für die arbeitslose Zeit nach der Entbindung zurücklegen und auch von ihrem Freund, einem kleinen Handwerksgesellen, hatte sie – wenn überhaupt – auch nicht viel zu erwarten.
Aber nicht nur das wenige Geld, was sie besaß und das weder für die Bezahlung einer Hebamme noch für einen Arzt ausreichte, drückte sie so sehr. Hinzu kam noch, dass sie eine strafrechtliche Verfolgung ihrer unehelichen Schwangerschaft zu befürchten hatte. Denn uneheliche Schwangerschaften wurden hart bestraft, z. B. mit Spinnhausstrafen bis zu ½ Jahr. Darüber hinaus hatten die Frauen – nicht die Schwängerer – den Haubentaler (das Wort ist hergeleitet von: unter die Haube kommen (heiraten)) zu zahlen – ein Betrag, der für die armen Frauen nur sehr schwer, wenn überhaupt, aufzubringen war. Um nicht entdeckt zu werden, blieb ihr nichts anderes übrig, als solange wie möglich ihre Schwangerschaft zu verbergen. Als jedoch der Entbindungstermin immer näher rückte, sah sie keinen anderen Ausweg als Hilfe bei der Allgemeinen Armenanstalt zu suchen, denn diese unterhielt eine kostenlose Entbindungsanstalt. Johanna Catharina musste, bevor ihr die kostenlose Entbindung bewilligt wurde, Fragen zu ihrem Einkommen und zu ihren Familienverhältnissen beantworten. Danach wurde ihr Flachs gegeben, den sie während der letzten Wochen ihrer Schwangerschaft, aber auch noch während ihres Wochenbettes zu verspinnen hatte, denn die Allgemeine Armenanstalt gab grundsätzlich nichts kostenlos. Alle Zuwendungen mussten erarbeitet werden.
Zwei Wochen vor der Niederkunft begab sich Johanna Catharina Stollen in die Entbindungsanstalt. Während dieser Zeit befand sich Johanna Catharina Stollen im Wöchnerinnenzimmer und spann für die Allgemeine Armenanstalt; dabei musste sich außerdem noch selbst für ihre Nahrung sorgen.
Dann kam der Zeitpunkt der Entbindung. Bei Johanna Catharina Stollen verlief alles gut, auch das Kind überlebte die Geburt, was nicht immer sicher war, denn von 269 geborenen Kindern starben in der Entbindungsanstalt ca. 39 von ihnen. Diese Anzahl gestorbener Kinder wurde vom Bürgertum als nicht sehr hoch empfunden, denn die Kinder wurden schließlich von „armen“ und „unnatürlichen“ Müttern geboren.
Johanna Catharina Stollen konnte nach der Entbindung noch vier Wochen in der Entbindungsanstalt verbleiben. Da sie gesund war, wurde ihr nahegelegt, sich als Amme zu verdingen und ihren Säugling in die Kost aufs Land zu geben. Es gab damals einen großen Bedarf an Ammen, denn im Bürgertum war es nicht in Mode selbst zu stillen.
Der Ammendienst war eine verlockende Alternative zu ihrer ehemals geleisteten Arbeit, denn die Ammen genossen ein gutes Auskommen bei ihren Arbeitgebern, schließlich kam eine gute Ernährung und Ausstattung der Amme in erster Linie den Säuglingen des Arbeitgebers zu Gute. Auf der anderen Seite war diese Arbeit für Johanna Catharina aber auch die einzige Alternative, um überhaupt wieder außerhäusig arbeiten zu können. Denn die Geburt eines unehelichen Kindes stellte oft gleichzeitig den Verlust des Arbeitsplatzes dar, der vielfach aus Gründen der Versorgung des Säuglings nicht mehr wahrgenommen werden konnte.
Durch den Ammendienst war es Johanna Catharina Stollen möglich, weil sie mit ihrer Arbeit gut verdiente, ihr eigenes Kind in die Kost zu geben. Mitnehmen zur Arbeit durfte sie ihren Säugling nicht. Die Muttermilch sollte allein dem Säugling des Arbeitgebers zu Gute kommen. Die Kinder der Ammen, die meist auf dem Land in Kost waren, hatten es meist nicht gut, denn ein erheblicher Teil dieser so versorgten Kinder wurde nicht gepflegt, war unterernährt, denn diese Ammen nahmen viele zu viele Kinder an die Brust, so dass die Milch nicht ausreichte.
Johanna Catharina Stollen arbeitete ein halbes Jahr als Amme, dann stellte sich Milchmangel ein, so dass sie den Ammendienst aufgeben musste. Dieses „Schicksal“ traf sie nicht allein, vielen Ammen geschah ähnliches oder es traten bei anderen auch Brustentzündungen auf.
Johanna Catharina Stollen holte ihr Kind aus der Kost und war nun völlig mittellos. Sie begann nun von der Allgemeinen Armenanstalt abhängig zu werden. So begann sie für diese zu stricken, was sie zu Hause verrichten konnte. Solange ihr Kind klein war, blieb sie abhängig von der Allgemeinen Armenanstalt. Aber die Möglichkeit später auf dem freien Arbeitsmarkt wieder Arbeit zu bekommen, schwand mit zunehmendem Alter und war sowieso nur sehr schwankend, weil die Arbeitslosigkeit unter den Frauen, die zu einem großen Teil Saisonarbeiten verrichteten, sehr hoch war.
Ihrer Mitbewohnerin, die sich von ihrem Mann getrennt hatte und in der Seidenmanufaktur des Eberhard Behrens auf dem Venusberg Seide wand, ging es auch nicht besser. Sie verdiente auf dem freien Arbeitsmarkt so wenig, dass sie als alleinstehende Frau, selbst ohne Kinder, nicht ihr Auskommen hatte. Denn die Arbeit der Frau galt generell nur als Zuverdienst zum Einkommen des Haupternährers der Familie, also dem Ehemann, so dass alleinstehende Frauen mit oder auch ohne Kinder nie ihr Auskommen durch Erwerbsarbeit sichern konnten. In diesem Fall hätte auch sie von der Allgemeinen Armenanstalt Unterstützung beantragen müssen. Dies wurde aber von den meisten Armen nur in äußerster Not wahrgenommen, weil die Reglementierungen von Seiten der Allgemeinen Armenanstalt zu groß waren. Dieser Frau blieb als einziger Ausweg nur, zu ihrem Mann zurückzukehren, was sie dann schließlich auch tat.
Text: Rita Bake