Biografien-Datenbank: Frauen aus Hamburg

Allgemeine Armenanstalt

Arme Frauen: Armut ist weiblich – damals wie heute
Beim Alten Waisenhause (Hamburger Altstadt/Neustadt) im 18. Jahrhundert
Siehe auch unter: Entbindungsanstalt
Siehe auch unter: Ammen
Siehe auch unter: Manufakturarbeiterinnen
Siehe auch unter. Spinnschule
Siehe auch unter: Arbeiterinnen im 18. Jahrhundert


4686 Altes Waisenhaus
Altes Waisenhaus, Quelle: Museum für Hamburgische Geschichte

Die 1788 ins Leben gerufene Allgemeine Armenanstalt, deren Sitz im alten Waisenhaus war, unterstützte Arme, die ohne fremde Hilfe finanziell nicht ihr Auskommen hatten. In der Regel mussten sie als Gegenleistung für die Armenanstalt arbeiten.
Bei der Armenanstalt handelte es sich nicht um eine staatliche Armenpflege, der Staat übernahm die Anstalt erst 1865. Die Armenanstalt war eine unter obrigkeitlicher Leitung stehende milde Stiftung. Der Staat beteiligte sich an der Verwaltung und ihrer Finanzierung, gab der Anstalt polizeiliche Befugnisse über die Armen. Die Kosten wurden hauptsächlich durch „milde Beiträge“ aufgebracht. Die Stadt wurde in 60 Armenquartiere eingeteilt. In jedem Quartier teilten sich drei freiwillige Pfleger die Arbeit. 12 Armenquartiere wurden zu einem Hauptarmenbezirk zusammengefasst. Solch einen Hauptarmenbezirk standen zwei freiwillige Armenvorsteher vor, die mit fünf Senatoren und zwei Oberalten die Verwaltung des „kleinen Armen=Collegiums“ bildeten.
Im 18. Jahrhundert zählte ein Drittel der Hamburger Bevölkerung zur Armutsschicht. Armut traf in erster Linie Frauen. Von den in den Jahren 1793-96 von der Allgemeinen Armenanstalt unterstützten Armen waren 75% alleinstehende Frauen. Das waren in der Hauptsache alte Witwen, die aufgrund ihres Alters auf dem freien Arbeitsmarkt keine Arbeit mehr fanden (Renten gab es damals noch nicht) und alleinstehende jüngere Frauen, besonders, wenn sie Kinder zu versorgen hatten.
Ursachen der Verarmung von Frauen:
- ein zu geringer Verdienst. Frauenarbeit wurde nur als Zuverdienst zum Einkommen des Ehemannes angesehen,
- Arbeitslosigkeit. Frauen verrichteten hauptsächlich Saisonarbeit,
- Tod des Ehemannes als dem Haupternährer der Familie.
- Eine nicht unerhebliche Anzahl von Männern, die im Stande war, ihre Familie zu ernähren, verließ diese und war weder durch die Ermahnungen der Vorsteher und Pfleger der Allgemeinen Armenanstalt noch durch Gerichtsbeschluss dazu zu bewegen, etwas zum Unterhalt ihrer Ehefrauen und ihrer Kinder aufzuwenden.
- Ein Teil der arbeitsfähigen Männer zwang seine Frauen, das Almosen, welches den Frauen zugesprochen war, mit ihm zu teilen. Durch dieses Vorgehen der arbeitsfähigen, aber nichts arbeitswilligen Ehemänner, verarmten die Ehefrauen durch die Schuld ihrer Ehemänner.
- Im 18. Jhd. verarmte außerdem ein großer Kreis von Bürgersfrauen, die der kleinen „von der Krämergilde freigelassenen Krämerei“ angehörten.
- Auch verarmten ledige erwerbstätige Frauen völlig, wenn sie ein Kind bekamen.
Als Gegenleistung für die gewährte Unterstützung mussten die Armen für die Armenanstalt arbeiten, z. B. in der manufakturmäßig organisierten Flachsspinnerei. Von November 1789 bis Oktober 1790 waren 1353 Spinnerinnen dort tätig.
Zwischen Besitzern von Hamburger Manufakturen und der Allgemeinen Armenanstalt kam es zu einer Zusammenarbeit, wenn sich arbeitssuchende Arme bei der Armenanstalt meldeten. Um ihnen Arbeit zu geben, schickte die Armenanstalt sie zur Arbeit in Manufakturen, mit deren Besitzern die Anstalt zuvor einen Vertrag abgeschlossen hatte, damit diese Armen in Arbeit genommen wurden. Der Manufakturbesitzer brauchte nur ein Viertel des üblichen Lohnes an diese Armen zahlen, der Rest des Lohnes wurde von der Allgemeinen Armenanstalt ausgezahlt. Manufakturbesitzer und Armenanstalt waren sich einig darüber, dass der Lohn das Existenzminimum nicht überschreiten sollte.
Zwischen den Männer- und Frauenlöhnen, die die Allgemeine Armenanstalt zahlte, herrschte eine große Diskrepanz. So bekam ein halb arbeitsfähiger Mann, der sich bei der Fabrik-Deputation der Allgemeinen Armenanstalt als Armer hatte registrieren lassen und daraufhin Fortifikationsarbeiten verrichtete, wöchentlich 36 Schillinge Lohn. Eine bei der Allgemeinen Armenanstalt beschäftigte Spinnerin hingegen erhielt wöchentlich nur zwischen 22 und 40 Schillinge, wobei 40 Schillinge nur eine sehr gute Spinnerin bekam, im Gegensatz zu dem halb arbeitsfähigen Mann, der 36 Schillinge die Woche erhielt.
Obwohl die Arbeitsgänge nicht vergleichbar sind, da es sich nicht um gleiche Arbeit handelte, muss eine Gegenüberstellung der Einkünfte aus diesen unterschiedlichen Arbeitsbereichen zulässig sein, denn die Fortifikationsarbeit der Männer und auch die Flachsgarnspinnerei der Frauen waren Arbeiten, die die Allgemeine Armenanstalt denjenigen Armen gab, die Unterstützung bedurften, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Diese Männer und diese Frauen hatten also die gleichen schlechten Lebensbedingungen und sowohl der Mann als auch die Frau waren gezwungen, genügend zu verdienen, um sich damit das Nötigste zum Leben leisten zu können. Da die wöchentlich an den Mann gezahlten 36 Schillinge Lohn die allgemein errechnete Geldsumme war, die eine Person wöchentlich zum Leben benötigte, wurden die bei der Allgemeinen Armenanstalt beschäftigten Frauen also empfindlich benachteiligt. Denn das Gros der Frauen war nicht die mitverdienende Ehefrau, sondern die alleinstehende Frau, die für Miete (z.B. 3 Schillinge in der Woche), Kleidung, Heizung etc. genauso viel aufbringen musste wie ein alleinstehender Mann.
Wenn Frauen von der Armenanstalt abhängig wurden, dann waren sie starken Reglementierungen ausgesetzt, die in ihre Lebensweise eingriffen. So wurden z. B. die Wohnverhältnisse der Armen von Inspektoren kontrolliert. Den Armen wurden Vorschriften gemacht, wie sie zu leben hätten. Weißbrot und Bohnenkaffee galten als verwerflicher Genuss. Mit scharfen Sanktionen wurden gegen diejenigen Armen vorgegangen, die sich der ihnen von der Allgemeinen Armenanstalt auferlegten Art zu leben und zu arbeiten widersetzten. So hieß es in § 12 der Armenordnung von 1788: „Wer nicht arbeiten will, faul dabei ist, betrunken ist, Zahlen-Lotto spielt, Materialien verdirbt, versetzt oder verkauft, kommt ins Zuchthaus und wird dort solange zur Arbeit gezwungen, bis man meint, dass er gebessert ist.“.
Wie weit die Allgemeine Armenanstalt in die Lebensführung armer Frauen eingriff, wird deutlich in der Lebensbeschreibung der Anna Maria Meiern.
Aus dem Studium der Akten der Allgemeinen Armenanstalt und der Gefängnisverwaltung konnten typische Frauen“schicksale“ ermittelt werden. Hier der der fiktive Lebenslauf von Anna Maria Meiern: Anna Maria Meiern war 18 Jahre alt. Sie wohnte mit ihren Eltern und ihren zwei Schwestern in einem Saal im Trampgang. Der Saal war das obere Stockwerk eines Hauses, in den man über eine steile, schmale Treppe gelangte. In dieser Wohnung gab es weder Toiletten noch Wasserstellen; diese befanden sich auf dem Hof.
Das Mobiliar bestand aus einem alten Schrank, einem Tisch, einigen Kisten, einem Stuhl und zwei Betten. In dem einen Bett, in dem als Unterlage Stroh lag, das mit einer wollenen Decke bedeckt wurde, musste Anna Maria mit ihren zwei Schwestern schlafen.
Ihr Vater arbeitete als Arbeitsmann bei den Maurern, ihre Mutter wusch für fremde Leute und die beiden kleineren Schwestern gingen in die Spinnschule, die von der Allgemeinen Armenanstalt unterhalten wurde. Dort lernten die Mädchen Spinnen und Stricken. Sie sollten zu fähigen Arbeiterinnen erzogen werden, die mühelos nach der Konfirmation in den Wirtschaftsprozess eingegliedert werden konnten. Denn das Bürgertum und damit auch die Allgemeine Armenanstalt ging davon aus, dass die Frauen aus der Unterschicht ständig einer Lohnarbeit nachgehen müssten, auch wenn sie verheiratet waren.
Anna Maria Meiern arbeitete als Kattunschilderin in einer Kattundruckerei. Dort hatte sie einen 12stündigen Arbeitstag und musste einer Arbeit nachgehen, die nur als Anlernarbeit galt und dementsprechend gering bezahlt wurde. Ihre Tätigkeit bestand darin, Farben, die nicht mit der Druckplatte aufgetragen werden konnten – z. B. das Indigo – ein blauer Farbstoff – mit dem Pinsel auf den Stoff aufzumalen.
Aber ihre Tätigkeit als Kattunschilderin währte nicht lange. Als im Winter die Bleichen mit Schnee bedeckt waren, die Alster zugefroren war und die Schiffe, die aus Übersee die Baumwolle (Kattun) brachten, nicht mehr so häufig einlaufen konnten, wurden nicht mehr so viele ArbeiterInnen benötigt – Anna Maria wurde arbeitslos.
Da ihre Familie sie nicht noch zusätzlich unterhalten konnte, versuchte Anna Maria auf dem freien Arbeitsmarkt eine neue Stelle zu finden. Doch sie bekam nur abschlägige Antworten. So blieb ihr nichts anderes übrig, als bei der Allgemeinen Armenanstalt anzufragen. Und siehe da: hier bekam sie sofort Arbeit. Sie wurde zum Tuchfabrikanten Dreyer geschickt, in dessen Manufaktur sie auf dem großen Rade Wolle spinnen sollte. Bei diesem Herrn hatte Anna Maria einen Tag zuvor nach Arbeit gefragt und eine abschlägige Antwort erhalten. Nun aber wurde sie von der Allgemeinen Armenanstalt zu ihm geschickt, mit der Herr Dreyer in einem Kontraktverhältnis stand. Erhielt er von der Allgemeinen Armenanstalt Arbeitskräfte vermittelt, dann brauchte er diesen nur ein Viertel des ortsüblichen Lohnes zu bezahlen, weil die Allgemeine Armenanstalt den Rest des Lohnes entrichtete.
Von dem Tage an, an dem Anna Maria bei der Allgemeinen Armenanstalt registriert war, wurde ihrer Lebensweise überwacht. Ihr wurden Vorschriften gemacht, wie sie als Arme zu leben habe; so sollte sie Kleie- anstatt Weißbrot essen und auch keinen Bohnenkaffee trinken.
Besonders schlimm spürte Anna Maria die Verachtung des Bürgertums, als sie sich genötigt sah bei der Allgemeinen Armenanstalt um Kleidung zu bitten. Die von der Armenastalt ausgegebene Kleidung bestand aus einem braunen Leibchen, einem braunen Rock, grauen Wollstrümpfen und Holzschuhen. Darüber hinaus musste sich Anna Maria ein sichtbares großes A. O. auf die Kleidung heften. Durch diese Maßnahme wollte die Armenanstalt verhindern, dass die Armen die Kleidung verkauften. Doch mit den großen Buchstaben A 0 (Armenordnung) auf ihrer Kleidung war sie öffentlich als Arme stigmatisiert. Da sie noch jung und gesund war und damit voll arbeitsfähig, wurde sie öffentlich als faul und lasterhaft beschimpft. Dies machte sie sehr wütend, hatte sie doch erkannt, dass sie ihre Armut nicht selbst verschuldet hatte, sondern die geringen Arbeitsmöglichkeiten und besonders der geringe Verdienst für Frauen daran schuld waren. Frauen erhielten für gleichwertige Arbeit 40-50% weniger Lohn als Männer. Das sah Anna Maria nicht ein und so verlangsamte sie ihre Arbeitstempo in der Kattundruckerei. Der Manufakturbesitzer Dreyer bemerkte dies und beschwerte sich bei der Allgemeinen Armenanstalt über Anna Maria Meiern. Armenanstalt und Unternehmer hatten die Möglichkeit, solche „widerspenstigen“ Frauen und Männer zu einer acht bis vierzehn-tägigen oder auch vierwöchigen Zuchthausstrafe ins Werk- und Zuchthaus zu schicken. Anna Maria musste vier Wochen im Werk- und Zuchthaus verbleiben und körperlich schwere und gesundheitsgefährdende Arbeit verrichten: sie hatte täglich drei Pfund Kuhhaare zu verspinnen und durfte sich nicht aus dem Arbeitszimmer entfernen, bis sie das Arbeitspensum erledigt hatte. Das Kuhhaareverspinnen war deshalb so gesundheitsgefährdend, weil die Arbeiterinnen dadurch oftmals eine sehr schwere Krätze bekamen.
Nach Beendigung ihrer Strafzeit wurde Anna Maria Meiern in die Wohnung ihrer Eltern zurückgebracht und musste sich wieder bei der Allgemeinen Armenanstalt melden und für diese Spinnarbeit verrichten.
Als der Sommer kam, hatte Anna Maria Meiern nicht mehr die Möglichkeit, erneut als Kattunschilderin zu arbeiten, denn durch ihren Zuchthausaufenthalt war sie nun kriminalisiert und erhielt deshalb auf dem freien Arbeitsmarkt keine Arbeit mehr. Damit war ihre Zukunft besiegelt. Sie blieb abhängig von der Allgemeinen Armenanstalt.
Text: Rita Bake