Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) 1945 bis in die 1990er-Jahre
Besenbinderhof (Gewerkschaftshaus), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) vor 1933 und ab 1945 bis in die 1990-er Jahre, DAG
In ihrem Buch „Das Arbeitnehmerpatriarchat. Die Frauenpolitik der Gewerkschaften“ schreibt die Autorin Claudia Pinl in ihrem historischen Abriss: „Bis 1908 bestanden in Deutschland gewisse rechtliche Schranken für die Mitarbeit von Frauen in Gewerkschaften. Ein Passus des preußischen Vereinsrechts verbot Frauen, Geisteskranken, Schülern und Lehrlingen die Mitgliedschaft in politischen Vereinen. Hierunter fielen zum Teil auch die Gewerkschaften (…). Daß Frauen in den Gewerkschaften bis zur Jahrhundertwende nur eine geringe Rolle spielten, hat aber vor allem einen anderen Grund: den ‚proletarischen Antifeminismus‘ (Werner Thönnessen) weiter Teile der Arbeiterbewegung. Die von Ferdinand Lassalle vertretene Richtung in der Sozialdemokratie und in der Gewerkschaftsbewegung trat strikt gegen außerhäusliche Erwerbsarbeit der Frauen auf. (…) Die Gründung der ersten Arbeiterinnenvereine Mitte des 19. Jahrhunderts geht auf die Initiative bürgerlicher Frauen zurück. (…)
Durch die Spaltung in einen bürgerlichen und einen proletarischen Flügel der Frauenbewegung verloren die Arbeiterinnenvereine an Wirksamkeit. (…) Der Herausbildung einer sozialistischen Theorie der Frauenemanzipation unter Einfluß von Bebel, Engels und Clara Zetkin war zu verdanken, daß die Schranken gegen die Mitgliedschaft von Frauen in den Männergewerkschaften zumindest formal aufgehoben wurden. (…)
Die Prämisse der sozialistischen Theorie der Frauenemanzipation, wonach die Einbeziehung der Frauen in die Erwerbsarbeit die Voraussetzung für den gemeinsamen Kampf von Männern und Frauen und damit auch für die Emanzipation sei, hat bis 1933 in den Gewerkschaften nie recht Fuß fassen können. (…) Die Praxis [der Gewerkschaften] war weitgehend bestimmt vom Konkurrenzkampf zwischen Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Auch wenn immer wieder die Interessenidentität zwischen Arbeiterin und Arbeiter beschworen wurde, so wehrten sich doch die Männer gegen die Gleichstellung ihrer Kolleginnen, weil sie darin zu Recht einen Angriff auf ihre Privilegien in der Arbeit und in der Familie sahen.
Die Geschichte der Frauen in den Gewerkschaften ist bis 1933 weitgehend eine Geschichte der vergeblichen Liebesmüh‘ der Funktionärinnen, die Verbände zur praktischen Umsetzung der Gleichheitsparolen zu bewegen. (…)
Auch wurde auf Gewerkschaftstagen immer wieder die Frauenarbeit als solche offen abgelehnt, zum Teil aus Konkurrenzangst der Männer (…), zum Teil deshalb, weil das männliche Freisein von Hausarbeit bedroht sei. (…)
Auf dem 10. Gewerkschaftskongreß 1919 rügte Gertrud Hanna, Leiterin des Frauensekretariats der Generalkommission, des gewerkschaftlichen Dachverbands, daß die Tarifforderungen einzelner Verbände für die Frauen nur etwas mehr als die Hälfte dessen betrugen, was für Männer gefordert wurde. Emil Kloth, Vorsitzender des Verbands der Buchbinder, rechtfertigte 1910 die tarifliche Abgrenzung von Männern- und Frauenlöhnen, weil es sich dabei um die ‚Wahrung durchaus berechtigter Interessen der Männer‘ handele. Anträge zur Lohngleichheit wurden noch auf dem Gewerkschaftstag 1928 abgeschmettert.“ (Claudia Pinl: Das Arbeitnehmerpatriarchat. Die Frauenpolitik der Gewerkschaften. Köln 1977, S. 16ff.)
Auch nach der Befreiung vom Nationalsozialismus hatte sich noch nicht sehr viel im Bewusstsein vieler männlicher Gewerkschafter getan. Bis in die 1950-er Jahre dominierte eine ablehnende Haltung gegenüber der Frauenerwerbsarbeit. „Die gesellschaftliche Einstellung zur Frauenarbeit änderte sich erst, als in den sechziger Jahren Arbeitskräfte knapp wurden und man sich der ‚stillen Reserve‘ der Hausfrauen erinnerte. Da legten auch erstmals die Gewerkschaften ein positives Bekenntnis zur Frauenerwerbsarbeit ab.“ (Claudia Pinl, a. a. O., S. 21.)
Aber damit wurde es innerhalb der Gewerkschaften noch lange keine Selbstverständlichkeit, dass die Belange der erwerbstätigen Frauen ebenso stark vertreten wurden wie die der Männer und dass Frauen in den Gewerkschaften ebenso wie Männer in hohe gewerkschaftliche Positionen gelangten. So protestierten z. B. Gewerkschafterinnen „Auf dem Gewerkschaftskongress 1975 in Hamburg (…) gegen ihre Unterrepräsentanz: ‚Wir können diesen Kongreß nicht als die Vertretung der im DGB vereinigten Gewerkschaftsmitglieder ansehen, da die mehr als eineinviertel Millionen Frauen im DGB hier absolut unterrepräsentiert sind. [...] Wenn die Gewerkschaften sich weiterhin auf die loyale Mitarbeit der Frauen verlassen wollen, ...muß die Vertretung der Frauen in allen gewerkschaftlichen Bereichen erheblich besser als heute abgesichert werden. [...] So wie jetzt darf es nicht bleiben.‘“ (Edith Laudowicz: Gebt Raum den Frauen 100 Jahre Internationaler Frauentag in Bremen. Bremen 2011.)
Auf dem von der Hans Böckler Stiftung erstellten Internetportal zur Geschichte der Gewerkschaften heißt es zur Frauenpolitik in den Gewerkschaften: „Bis in 1980er Jahre tun sich die von Männern dominierten Gewerkschaften schwer, die Arbeitsleistung von Frauen gerecht einzustufen: Mal muss ihre geringe Qualifikation, mal die geringen Anforderung des Arbeitsplatzes als Grund für die niedrige Eingruppierung herhalten. Das Ergebnis ist stets: Die Frauenlöhne sind deutlich niedriger als die der Männer.
Zwar wird im Laufe der letzten Jahre die geschlechtsspezifische Lohndifferenz abgebaut, verschwunden ist sie nicht. Sieht man von den Unterschieden in Qualifikation, ausgeübtem Beruf und Arbeitszeit ab, so erreicht das Einkommen von Frauen – je nach Erhebung – zwischen 75 und 80 Prozent des Einkommens der Männer. Selbst wenn man diese Faktoren berücksichtigt und ‚nur‘ die Tätigkeit selbst betrachtet, liegen die Fraueneinkommen für dieselbe Arbeit – je nach Erhebung – zwischen zwei und zehn Prozent unter denen der Männer. Die höhere Differenz weist eine Untersuchung der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft aus dem Jahre 2010 aus, die niedrige Prozentangabe nennt eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft aus dem Jahre 2013. (…)
Das männliche Erscheinungsbild der Gewerkschaften verändert sich lange nicht, der Frauenanteil in den Gewerkschaften wächst nur langsam: Er steigt von rund 10 Prozent zu Ende des 19. Jahrhunderts über 17 Prozent 1951 auf 33 Prozent im Jahr 2014. Der Anteil von Frauen an der Gewerkschaftsmitgliedschaft ist damit auch heute noch deutlich niedriger als ihr Anteil an den Erwerbstätigen. Dieser liegt 2014 bei 44 Prozent.
Inzwischen ist Gleichstellungspolitik in allen Gewerkschaften angekommen: Frauen- bzw. Genderpolitik ist keine ‚Frauendomäne‘ mehr, sondern als Querschnittsaufgabe gewerkschaftlicher Politik anerkannt. Längst geht es nicht mehr allein um Arbeitsschutz und Lohngerechtigkeit, sondern auch um die gezielte Förderung von Qualifikation und beruflichem Aufstieg von Frauen – bis in die Leitungsgremien von Betrieben bzw. Unternehmen.
In den gewerkschaftlichen Führungspositionen, speziell an der Spitze von Einzelgewerkschaften, sind Frauen nicht oder kaum vertreten. Von einigen Ausnahmen abgesehen: 1982 wird mit Monika Wulf-Mathies die erste Frau zur Vorsitzenden einer Einzelgewerkschaft (ÖTV) gewählt. Darüber hinaus schaffen es einige wenige in die geschäftsführenden Vorstände von DGB und Einzelgewerkschaften. Von einer 30-Prozent-Frauenquote, wie sie seit Anfang 2016 für Aufsichtsräte in börsennotierten Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben ist, sind die Gewerkschaften noch meilenweit entfernt.“
www.gewerkschaftsgeschichte.de/frauenpolitik-der-gewerkschaften.html
Hier nun einige Beispiele von gewerkschaftlichen Aktivitäten in Hamburg seit 1950:
Seit 1948 forderten die Frauen der DAG u. a.: Gleichen Lohn für gleiche Arbeit, bei Befähigung Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen bis in die höchsten Wirtschaftspositionen, Hinzuziehung der Frauen zu Beratungen und deren Entsendung in öffentliche Deputationen und Ausschüsse, Schutz der älteren weiblichen Angestellten, ein Höchstalter bei Einstellungen ist abzulehnen, keine Kündigungen und Einschränkungen auf Kosten der verheirateten Frauen, eventuelle Entlassungen müssen nach sozialen Gesichtspunkten vorgenommen werden.
1949 bildete sich in der Deutschen Angestellten Gewerkschaft (DAG) erstmals die Gruppe der weiblichen Angestellten. Aus Hamburg wurde Lene Greetz in den Hauptvorstand gewählt. Die Hamburgerinnen Annie Kienast und Martha Schäfer arbeiteten ehrenamtlich im Hauptausschuss der DAG mit.
1950 stellte die DAG-Hamburg erstmalig eine hauptamtliche Gewerkschaftsfrau für den Bereich „Frauen“ ein.
Im selben Jahr gewann die Rechtsschutzstelle der DAG Hamburg beim Arbeitsgericht Hamburg einen Prozess gegen die Entlassung einer Frau. Ihr war gekündigt worden, weil ihr Ehemann über ein geregeltes Einkommen verfügte. Damals galt noch das Beamtengesetz in seiner Fassung aus der NS-Zeit von 1937. Dieses Gesetz gab den Arbeitgebern die Möglichkeit, weibliche verheiratete Beamte zu entlassen. So hieß es im Gesetz: „Ein verheirateter weiblicher Beamter ist zu entlassen, wenn er es beantragt oder wenn seine wirtschaftliche Versorgung nach der Höhe des Familieneinkommens dauernd gesichert ist.“
Bereits 1948 kämpfte die Bürgerschaftsabgeordnete Marta Damkowski (SPD) für die Abschaffung dieses Paragraphen und stellte einen entsprechenden Antrag. In einer Bürgerschaftssitzung gab sie ihren männlichen Kollegen zu bedenken: „Meine Herren, es ist auch noch niemand darauf gekommen, einen männlichen Beamten zu entlassen, wenn seine Frau eine gesicherte Position einnimmt.“ Und die Bürgerschaftsabgeordnete Magda Langhans (KPD) war vor allem darüber empört, dass mit diesem Paragraphen die Ehe als eine Versorgungsmaßnahme zementiert werde. Auch die Fraktionen von FDP und CDU stimmten dem von Marta Damkowski 1948 eingebrachten Antrag zu, und die Bürgerschaft beschloss die Änderung des Beamtenrechts in den entsprechenden Passagen. 1953, mit dem Inkrafttreten des Bundesbeamtengesetzes, wurde dieser Paragraph dann endlich gestrichen.
1954 anerkannte erstmals die dritte ordentliche Landesbezirkskonferenz des DGB Nordmark in Hamburg: „die Notwendigkeit der gleichberechtigten verantwortlichen Mitarbeit der organisierten Frauen bei der Wahrnehmung der Interessen aller Arbeitnehmer im Rahmen der Institution der Gewerkschaften und des DGB. Fortan sollte der Landesbezirksvorstand auf die Gewerkschaften dahingehend einwirken, dass ungleiche Löhne bei Männern und Frauen beseitigt werden und die Zustimmung zur Nachtarbeit von Frauen sollte von den Gewerbeaufsichtsämtern nur noch in ganz besonderen Ausnahmefällen erteilt werden. (Baroth/ Schuster: Wir bauten Deiche für die Schwachen. Hamburg 1996.)
Ab den 1950-er Jahren kämpften erstmals nach der Befreiung vom Nationalsozialismus die Frauen wieder verstärkt um „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“. 1957 verpflichtete der Vertrag über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in seinem Artikel 119 die Mitgliedstaaten dazu, innerhalb von vier Jahren den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Leistung von Männern und Frauen zu verwirklichen. 1961 wurde diese Frist noch einmal bis 1964 verlängert. Heute (2018) gibt es immer noch in diversen Bereichen keinen gleichen Lohn für gleiche Arbeit - und an „gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit“ ist bis heute noch lange nicht zu denken.
Das Jahr 1955 war in dieser letzteren Beziehung ein sehr bemerkenswertes und es müsste heute viel stärker in den Köpfen der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter verankert sein: 1955 verabschiedete der Deutsche Bundestag einstimmig das „Übereinkommen 100 der Internationalen Arbeitsorganisation“ vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit. Dieses Übereinkommen aus dem Jahre 1951 ist bis heute – 2018 – noch immer nicht eingelöst worden!
Ein Beispiel für den Kampf um „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ war der in Hamburg 1955 geführte Rechtsstreit um die Gleichstellung des weiblichen Pflegepersonals. Mit Wirkung vom 1. Mai wurden durch Tarifvertrag zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und den Gewerkschaften die Gehälter der Krankenschwestern an diejenigen der männlichen Pfleger angepasst. Für zurückliegende Gehaltsverluste sollten die Schwestern eine einmalige Abfindung erhalten. Dagegen erhoben die Schwestern Klage. Sie forderten eine rückwirkende Ausgleichszahlung ab Inkrafttreten des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz. Das Hamburger Arbeitsgericht gab in zwei Musterprozessen den Schwestern gegen die Freie und Hansestadt Hamburg recht. Die Stadt legte Berufung ein. Das Personalamt für den öffentlichen Dienst formulierte hierfür in einem Schriftsatz: „Die Tätigkeit männlicher und weiblicher Pfleger ist nicht gleichwertig. Die Lohnangleichung erfolge lediglich aus marktpolitischen Gründen.“
Ein Beispiel für die negativen Auswüchse, die sich daraus ergeben, weil keine Bewertungsmaßstäbe zum Thema „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ erstellt werden, so dass bis heute bestimmte Tätigkeiten, die in erster Linie Frauen verrichten als minderwertig erachtet und deshalb auch geringer entlohnt werden als gleichwertige Arbeit von Männern, waren die Frauenlohngruppen. 1955 entschied das Bundesarbeitsgericht: Frauenlohngruppen verstoßen gegen das verfassungsmäßige Gleichberechtigungsgebot. Lohn- und Gehaltsgruppen sollen von nun nach Tätigkeitsmerkmalen und nicht nach dem Geschlecht festgelegt werden. Für die unteren Lohngruppen wurden „leichte“ und „einfache“ Arbeiten als Merkmale festgelegt – und damit Leichtlohngruppen ins Leben gerufen. In diesen Lohngruppen waren meist Frauen zu finden. Dies ist kein Wunder, wurden seit Jahrhunderten und werden leider auch heute noch (weil eben immer noch keine wirkliche Bewertung von gleichwertiger Arbeit erfolgt) sogenannte typische Frauenarbeiten oft als „leichte“ Tätigkeiten deklariert und deshalb auch entsprechend geringer entlohnt als sogenannte typische Männerarbeit. Der Manteltarif der hessischen metaverarbeitenden Industrie bezeichnete damals diese Arbeit im unteren Lohngefälle sogar als typisch weibliche Tätigkeiten aufgrund biologischer Fähigkeiten. Das Bundesarbeitsgericht rechtfertigte die Leichtlohngruppen mit folgender Begründung: „Sollte eine solche Methode der Tarifangleichung dazu führen, daß Frauen alsdann geringer entlohnt werden, weil gerade sie es sind, die die leichtere Arbeit leisten, so bestehen dagegen keine rechtlichen Bedenken.“ Es dauerte dann noch bis 1973, bis auch in den letzten Tarifverträgen die Frauenlohngruppen außer Kraft gesetzt wurden. Aber auch heute noch werden in vielen Bereichen, in denen Frauen traditionell tätig sind, geringere Löhne bezahlt als in Bereichen, in denen traditionell Männer arbeiten. Deshalb ist es auch nur Augenwischerei und ändert nichts am bestehenden System und fördert auch nicht die Veränderung der Werte hin zu einem gleichberechtigten Miteinander, wenn Frauen nahe gelegt wird, doch mehr in die Bereiche Technik und Naturwissenschaften zu gehen, wo traditionell mehr Männer arbeiten, weil dort die Tätigkeiten besser bezahlt werden. Solche Forderungen sind nur „die halbe Miete“. Um wirklich eine Bewusstseinsänderung im Hinblick auf die Bewertung von gleichwertiger Arbeit zu erlangen – eine Voraussetzung für die Gleichberechtigung der Geschlechter und ihrer Wertschätzung – dann müssen a.) auch Männer dahingehend aufgefordert werden, in Berufe einzusteigen, die traditionell von Frauen verrichtet werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass solche „Frauen“ Tätigkeiten besser bezahlt werden.
1977 protestierten auf den traditionellen Maidemonstrationen der Gewerkschaften Frauen auch in Hamburg erstmals gegen ihre Gratisarbeit im Haushalt.
Im selben Jahr setzten sich die in der Arbeitsgemeinschaft Hamburger Frauenorganisationen (ahf) vertretenen Frauenverbände für Teilzeitarbeitsmöglichkeiten für Frauen ein. Die Gewerkschaften zogen da nicht mit. Sie wollten sich erst dann für Teilzeitarbeitsmöglichkeiten für Frauen stark machen, wenn es auch Teilzeitarbeitsangebote für Männer geschaffen würden.
Ab April 1980 führte das Berufsbildungswerk des DGB in Zusammenarbeit mit der Metall-Innung erstmals den Modellversuch „Umschulung von Frauen in sogenannte Männerberufe“ durch. Damit sollten erwerbslose Frauen ohne Berufsausbildung zu Maschinenbauerinnen und Dreherinnen ausgebildet werden.
1983 veranstaltete der DGB, bzw. die Gruppe Gewerkschafterinnen im DGB erstmals seit seinem Bestehen eine Demonstration zum 8. März, dem Internationalen Frauentag, in Hamburg. „Knapp 1.000 Frauen (und im voranschreitenden DGB-Block auch Männer) demonstrierten unter anderem für das Recht der Frauen auf einen Arbeitsplatz, auf Ausbildung und Verminderung der ‘Doppelbelastung’. Forderungen zur §218-Problematik wurden vom DGB nicht eigens aufgegriffen. GAL-Frauen, §218-Frauen und Frauen aus der Altonaer Fraueninitiative (AFI) verteilten denn auch ihre eigenen Flugblätter, auf denen sie zwar zur Beteiligung an der DGB-Demo aufriefen, dessen ‘selbstherrliche Politik’, die sich unter anderem im Fehlen rechtzeitiger Vorbereitungsgespräche mit allen Hamburger Frauengruppen geäußert hatte, aber kritisierten. ‘Achtet auf das lila Transparent!’, so forderten sie die Frauen zur Bildung eines eigenen Demoblockes auf. Auf Seiten der DGB-kritischen Frauengruppen war es dennoch nicht gelungen, ein breiteres einheitliches Vorgehen zu erreichen, wie es sich insbesondere die GAL-Frauen erhofft hätten.“ (TAZ, 10.3.1983.)
1986 beschloss die IG Metall auf ihrem 15. Gewerkschaftstag in Hamburg erstmals einen Frauenförderplan für den hauptamtlichen Gewerkschaftsbereich. Die Forderung der IG Metall-Frauen: „Weg mit der Lohndiskriminierung gegen Frauen, stärkere Anhebung der unteren Lohn- und Gehaltsgruppen“. Welch zäher Kampf auf diesen Gebieten geführt wurde, zeigt der Ausspruch der Delegierten Elke Heise: „Als ich mich auf diesen Gewerkschaftstag vorbereitet habe, habe ich mir überlegt, ob ich nicht einfach einen Vortrag aus den 50er oder 60er Jahren halten soll. Wahrscheinlich hätte es nicht einmal jemand gemerkt. Wesentlich habe sich nichts geändert – weder in den Betrieben noch in der eigenen Organisation. Nur eines habe sich geändert: die Toleranzschwelle und die Politik der Frauen selbst. Die Zeiten seien vorbei, in denen die ‘Totschlagargumente’ der Kollegen gegen frauenpolitische Forderungen noch gezogen hätten – als da sind: ‘Es geht doch um die gemeinsame Sache’ und ‘Achtung Spaltung’“. (TAZ, 22.10.1986.)
1989 wurden die ersten Erfolge des beschlossenen Frauenförderplans sichtbar: Der Frauenanteil der bei der IG Metall beschäftigten Frauen stieg von 7,5 auf 11,7 Prozent. „In allen Bezirksleitungen der Gewerkschaft hat inzwischen mindestens eine politische Sekretärin ein Wort mitzureden. Zweimal ist es Frauen sogar gelungen, bis an die Spitze vorzustoßen.“ (Frankfurter Rundschau, 25.10.1989.)
Ebenfalls im Jahr 1986 richtete die Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten erstmals eine Frauenabteilung ein, die sich für die Gleichstellung der Frau in den von dieser Gewerkschaft vertretenen Arbeitsbereichen einsetzte.
Und ebenfalls 1986 gründete der DGB-Nordmark, Abteilung Jugend erstmals einen „Arbeitskreis Mädchen“. Dieser entwickelte Unterrichtseinheiten und Projektwochen für Schulen zum Bereich „Frau und Beruf“.
1988 beschloss die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) auf ihrem 11. Gewerkschaftstag in Hamburg erstmals eine Quotierung: „Frauen sollen in allen gewerkschaftlichen Organen und Gremien der Organisation mindestens entsprechend ihrer Mitgliederstärke im jeweiligen Bereich vertreten sein. Der Quotierungsbeschluss der ÖTV war der erste innerhalb einer Mitgliedsgewerkschaft des DGB.“ (TAZ, 23.6.1988.)
1994 wählte der DGB-Nordmark zum ersten Mal in seiner Geschichte eine Frau zur Ersten Vorsitzenden: Karin Roth.
Im selben Jahr fand im Gewerkschaftshaus am Besenbinderhof die Frauenpolitische Konferenz des DGB Landesbezirk Nordmark unter dem Motte statt: Frau geht vor – Gleichstellungspolitik aus der Sicht des DGB.
Und ebenfalls im selben Jahr beteiligten sich Gewerkschaften sowie Frauen aus autonomen Frauengruppen wie auch Frauen aus dem kirchlichen Bereich zum 8. März (internationaler Frauentag) an einem nationalen FrauenStreik.
Text: Rita Bake