Biografien-Datenbank: Frauen aus Hamburg

Elisabeth Rosenkranz

(6.3.1906 Kassel - ermordet 22.4.1945 KZ Neuengamme)
In Opposition zum NS-Regime
Marckmannstraße 121 , 2. Stock (Wohnadresse)
Schwanenwik 29, 4. St. (Wohnadresse)
Armgartstraße 4 (Wohnadresse) Stolperstein


,Dritten Reiches’", so der Hamburger Kunsthistoriker Hermann Hipp. Klopphaus entließ Ladewig wegen dessen "Mischehe" im Juli 1944. Zusätzlich wurde Ladewig nun auch von Behördenseite schikaniert: Obwohl er im Ersten Weltkrieg ein Bein vom Oberschenkel an verloren hatte und ihn Entzündungen und Schmerzen plagten, wurde er als "jüdisch Versippter" zur Zwangsarbeit auf dem Bau dienstverpflichtet. Seine Kinder wurden als "Mischlinge ersten Grades" ebenfalls dazu eingezogen: Annemarie musste Zwangsarbeit auf der Howaldtswerft leisten, Rudolf Karl im Freihafen Trümmer räumen.
Seine Frau Hildegard litt zunehmend unter Ängsten und "Nervenproblemen". Auf Wunsch der Familie kam sie im Sommer 1944 in die Psychiatrische und Nervenklinik (PNK) am Universitätskrankenhaus Eppendorf. Klinikleiter war Professor Hans Bürger-Prinz, der der NS-Gesundheitspolitik zumindest wohlwollend gegenüberstand. Dort starb Hildegard Ladewig am 30. November 1944 unter ungeklärten Umständen. Die Klinik nannte als Grund Suizid.
Im Laufe des Jahres hatte Rudolf Ladewig sen. sein Büro in der Wohnung von Elisabeth Rosenkranz eingerichtet. Sie war seit einiger Zeit bei ihm angestellt, galt als gleichrangige Mitarbeiterin und erhielt ein beachtliches Einkommen von 800 bis 1000 Reichsmark im Monat. Ihrer Mutter in Kassel, deren Pension zerbombt worden war, überwies sie davon seit Oktober 1943 jeden Monat 125 Reichsmark. Elisabeth und Rudolf waren unterdessen ein Paar geworden.
Wie aber kamen Elisabeth Rosenkranz und Rudolf Wilhelm Ladewig als "unbedingt zu beseitigende gefährliche Elemente" auf die Todesliste der Gestapo? Sicher ist, dass beide gegen das NS-Regime eingestellt waren. In Gesprächen mit dem Gestapospitzel Alfons Pannek machten sie kein Hehl aus ihrer Haltung. Getarnt als Antifaschist und Betreiber der Leihbücherei Wendloher Weg 13 in Eppendorf, hatte Pannek Kontakt zu Elisabeth Rosenkranz, der Bücherliebhaberin, aufgenommen. Elisabeth, voller Vertrauen, lieh ihm sogar für einige Tage eine NS-kritische Schrift, die er kopierte, um das Beweisstück seinem Führungsmann in der Gestapo, dem Kriminalsekretär und SS-Sturmbannführer Henry Helms darzubringen. Helms war Leiter des Sachgebiets IVA1 "Kommunismus" (Organisation seit 1944). So wie viele andere in den Kriegsjahren, hörten Elisabeth Rosenkranz und Rudolf Wilhelm Ladewig auch den deutschsprachigen Dienst des BBC. Diese mehr passive Gegnerschaft zum NS-System hätte jedoch wohl kaum ausgereicht, um sie auf die Liquidationsliste zu setzen.
Weiter: Aus den Vernehmungen und Zeugenaussagen in dem Verfahren gegen zwölf ehemalige Hamburger Gestapo-Beamte und deren Mitarbeiter vor dem Hamburger Landgericht/Schwurgericht (1947/49), dem sogenannten Helms-Prozess, geht eindeutig hervor, dass beide zwar gelegentlichen Kontakt zu Personen der Hamburger Widerstandsgruppe KdF ("Kampf dem Faschismus") hatten, aber nicht zu den aktiven Mitgliedern zählten. Von leitenden Personen der Gruppe, die überlebt haben, wie Carl Schultz, wurden sie nur auf Nachfrage und als ganz am Rande stehend erwähnt (Helms-Prozess, Ordner 13, Blatt 10). Es besteht kein Zweifel, dass sie für die KdF-Gruppe von wesentlich geringerer Bedeutung waren als Persönlichkeiten wie Harry Breckenfelder, Erich Mau, Karl Raetsch und einige andere, die zur Leitung der Gruppe gehörten, der Gestapo und vor allem dem V-Mann Alfons Pannek bekannt waren und trotzdem nicht auf die Liste kamen. Pannek wusste über KdF genauestens Bescheid, denn er hatte es bis in deren Führungsebene geschafft. Auf ihn ging der Name KdF zurück, der sich ironisch auf das nationalsozialistische Freizeitprogramm "Kraft durch Freude" mit der selben Abkürzung bezog, er stellte sogar Mitgliedsausweise aus.
Gegen Rudolf Wilhelm Ladewigs Kinder Annemarie und Rudolf Karl lag überhaupt nichts vor. Das bestätigte vor dem Schwurgericht Henry Helms Sekretärin, Ursula Prüssmann. Sie saß mit Helms im selben Raum, erlebte die Verhöre und Misshandlungen mit und schrieb die Protokolle (Helms, Ordner 8, Blatt 120).
Elisabeth Rosenkranz sowie Rudolf Wilhelm, Annemarie und Rudolf Karl Ladewig wurden im März 1945 wegen "Vorbereitung zum Hochverrat" von Helms und dem Kriminal-Assistenten Ernst Lietzow festgenommen und als sogenannte Schutzhäftlinge in das Polizeigefängnis Fuhlsbüttel eingeliefert.
Warum aber kamen sie alle vier auf die Liquidationsliste? Es kann kaum Zweifel daran bestehen, dass in diesem wie in anderen Fällen die Verhaftung und dann die Ermordung den Weg frei machen sollte für Straftaten von Gestapo-Männern und deren Zuträgern, vor allem zwecks Ausplünderung der Wohnungen von Verhafteten. Darüber hinaus wollten sie Zeugen beseitigen, die nach dem Krieg gefährlich werden konnten. Auf diese Art wurde die Wohnung der Hamburger Widerstandskämpferin Helene Heyckendorf "freigemacht". Panneks Unter-V-Mann Heinrich Lübbers und seine Sekretärin Helene Reimers quartierten sich gleich nach Helene Heyckendorfs Verhaftung ein, dann wurde Stück für Stück ausgeräumt. Die Widerstandskämpferin Erika Etter wurde verhaftet, weil sie durchschaut hatte, dass Lübbers ein Spitzel war. Auch Helene Heyckendorf und Erika Etter gehörten zu den 13 Frauen, die in Neuengamme ermordet wurden.
Alfons Pannek, der angeblich "antifaschistische" Betreiber einer Leihbücherei (die in Wirklichkeit der Gestapo unterstand), hatte es vor allem auf die Bibliothek von Elisabeth Rosenkranz abgesehen, doch war auch der Rest der Wohnungseinrichung nicht zu verachten. Kriminal-Assistent Ernst Lietzow war ohnehin auf der Suche nach einer schönen Wohnung. Die Zuweisung durch das Wohnungsamt war für die Gestapo nie ein Problem. Aber da waren die potentiellen Zeugen: die Geschwister Ladewig. Wahrscheinlich gelangten sie deshalb auf die Liste.
Eine alte Bekannte von Elisabeth Rosenkranz, Liselotte Hinze, die ausgebombt war und die Elisabeth aus Gefälligkeit bei sich aufgenommen hatte, erwärmte sich rasch für die Geheimpolizisten, übernahm kleine Zuträgerdienste für sie wie das Notieren von Telefonanrufen für Elisabeth oder die Namen von Besuchern. Sie durfte nach Elisabeths Verhaftung in der Wohnung bleiben. Für ein paar Wochen, bis die Briten kamen, nisteten sich Lietzow und Freunde von der Gestapo bei ihr ein und genossen das Leben.
Als Elisabeths Schwester Brunhilde Rosenkranz nach dem Krieg zusammen mit Rudolf Ladewigs Schwester Lotte Müller-Spreer die wieder Gestapo-freie Wohnung betraten, waren sie entsetzt. Mehrere Kleider- und Bücherschränke waren leer geräumt, es fehlte der Schmuck, es fehlte eine Reihe anderer wertvoller Gegenstände. Das "Hab und Gut"-Verzeichnis von 1943, das erhalten war, ließ daran keine Zweifel. Verschwunden war auch Bargeld in Höhe von etwa 37.000 Reichsmark. Rudolf Ladewig – so hatte er es seiner Schwester Lotte kurz vor der Verhaftung selbst mitgeteilt – hatte den Betrag gerade als Honorar von der Deutschen Akademie für Wohnungswesen erhalten und in der Wohnung aufbewahrt. Völlig leergeräumt war auch sein Atelier. Von seinen Zeichnungen, seinen Schriften, seinen Notizen war nichts mehr übrig.
Am Freitag, dem 20. April 1945, wurden Elisabeth Rosenkranz und die drei Ladewigs zusammen mit den anderen Frauen und Männern in das Konzentrationslager Neuengamme gebracht. Das wurde gerade evakuiert. Nachdem auch die 4000 dänischen und norwegischen Gefangenen, die dort zusammengezogen worden waren, am 22. April mit den "Weißen Bussen" des Schwedischen Roten Kreuzes das Lager verlassen hatten, war der Zeitpunkt gekommen, das Massaker ohne unliebsame Zeugen durchzuziehen. Die Leitung hatte der Straflagerführer und SS-Obersturmführer Anton Thumann. Abwechselnd beteiligt waren vier Blockführer im Rang von SS-Unterführern mit einem Trupp von jeweils fünf bewaffneten Wachmännern. Mehrere Strafgefange waren zum Erhängen der Opfer befohlen, zum Abnehmen der Toten, dem Abtransport der Leichen zum Lager-Krematorium und zur wiederholten Reinigung der Mord-Stätte.
Etwa von 22 Uhr an wurden in zwei Gruppen zunächst die Frauen im Gang des Arrestbunkers stranguliert. Als nach Mitternacht die ersten 20 bis 25 Männer aus dem Gefangenen-Block 20 herbeigeschafft waren und die Morde weitergehen sollten, wehrten sich die Gefangenen mit Fäusten und Brettern aus zerlegten Zellen-Pritschen, mit einem Messer und mit der Pistole, die sie Thumann aus der Hand schlugen. Ein Schuss verletzte ihn an der Hand. Der völlig unerwartete und die Mörder schockierende Widerstand wurde nach einiger Verwirrung mit Handgranaten und Maschinenpistolen niedergemacht. Dabei wurde eine Frau entdeckt, die sich unter einer Pritsche versteckt hatte und ihrer Ermordung vorübergehend entgangen war. Über ihr Ende widersprechen sich Täter wie Zeugen. Sie sei mit einem Stein erschlagen worden, heißt es; sie sei mit einer Salve aus der Maschinenpistole erschossen worden, sagen andere. Wer diese Frau war, wissen wir nicht. In der folgenden Nacht, der Nacht vom 23. auf den 24. April, ergaben sich die verbliebenen 35 bis 40 Männer ihrem Schicksal. Thumann ließ sich einen nach dem anderen in den Flur vor den Zellen bringen und tötete ihn mit Genickschuss. Das gab er im Neuengamme Hauptprozess vor dem britischen Militärgericht am 9.4.1946 ohne Umschweife zu: "Jawohl, ich habe alle selbst erschossen."
Wir sollten nicht vergessen: Von den 71 Opfern sind uns die Namen von 13 Frauen und 20 Männern bekannt. Sie standen auf der Liquidationsliste der Referate von Henry Helms und Emil Eggers. Doch wer waren die anderen 38 Männer? Es waren, so viel ist sicher, Kriegsgefangene bzw. Zwangsarbeiter, Polen und Angehörige der Sowjetunion. Der Leiter des Referats IVE2 ("Arbeitsvernachlässigung, Betriebssabotage") Kriminalkommissar Albert Schweim hatte sie in einer separaten Liste zur Liquidation bestimmt. Wie sie hießen, warum sie ermordet wurden – wir wissen es nicht. Der Widerstand im Arrestbunker aber, das ist sicher, ist auf sie zurückzuführen.
In den britischen Militärgerichtsverfahren 1946/47 (den sogenannten Curiohaus-Prozessen) ging es ausschließlich um die Ahndung der Verbrechen an Angehörigen der Alliierten, die Verbrechen an Deutschen blieben unbeachtet. Graf Bassewitz-Behr, der die Liquidationslisten angeordnet und jene mit den deutschen Opfern abgezeichnet hatte, wurde mangels Beweises freigesprochen. Er wurde wegen seiner vorangegangenen Tätigkeit in der Ukraine an die Sowjetunion ausgeliefert und starb 1949 in einem ostsibirischen Arbeitslager. Straflagerführer Thumann und andere Täter des KZ Neuengamme wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet.
Im Prozess vor dem Hamburger Landgericht/Schwurgericht (9. Mai 1947 bis 2. Juni 1949) erhielt Alfons Pannek die höchste Strafe von allen Angeklagten: zwölf Jahre Zuchthaus. Sein Führungsmann Henry Helms wurde für seine Verbrechen mit neun Jahren Zuchthaus bestraft. Panneks Urteil wurde aus formalen Gründen nicht rechtskräftig, das Verfahren 1951 eingestellt, er wurde entlassen. Helms kam vorzeitig frei im November 1953. Albert Schweim, der die 38 ausländischen Opfer zum Tode verurteilt hatte, war den Briten entflohen, untergetaucht und lebte unter falschem Namen und unerkannt mit seiner "Verlobten", einer Polin, in Dortmund. Er starb 1975, ohne je vor Gericht gestellt worden zu sein.
Stand: Mai 2016
Text: Johannes Grossmann