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Frieda Roblick

(25.4.1917 Sommerfeld, Landkreis Crossen (Oder) – Dezember 1974, Hamburg)
Opfer des Frauenmörders Fritz Honka
Fuhlsbüttler Straße 756, Gedenkstein im Garten der Frauen auf dem Ohlsdorfer Friedhof


Gertraud Bräuer. Anna Beuschel. Frieda Roblick. Ruth Schult. Das sind die Namen der vier Frauen, die der Serienmörder Fritz Honka zwischen Ende 1970 und Anfang 1975 in seiner Wohnung in Hamburg-Ottensen tötete, weil sie ihm nicht zu Willen waren. Dabei hatte er ihnen, so seine Überzeugung, doch eine Unterkunft gegeben und konnte deshalb Gegenleistungen erwarten. Als Prostituierte mussten sie ihm seiner Meinung nach ohnehin sexuell zu Diensten sein. Jederzeit und egal, was er von ihnen wollte. Entdeckt wurden die Leichen der Frauen nur durch Zufall, als im Juli 1975 in dem Haus, in dem sich Honkas Wohnung befand, ein Feuer ausbrach.

Seit Honka schließlich 1976 wegen Mordes angeklagt wurde, steht er im Zentrum medialer Berichterstattung, von Büchern und Filmen. Aber wer waren die Opfer? Bei denen er sich nicht einmal dafür interessierte, wie sie hießen. „Ich wusste nicht den Namen dieser Frau“, sagte er gleich mehrmals zu den ermittelnden Kriminalpolizisten.

Fast 50 Jahre nach dem Femizid an den vier Frauen ist es mehr als an der Zeit, ihren Lebensgeschichten nachzuspüren und sie in den Mittelpunkt zu rücken. Ihnen die Würde zurückzugeben, die die Gesellschaft, ihr Mörder, Kriminalpolizisten, das Gericht und manche Medien ihnen genommen haben. Und die sie selbst immer wieder versuchten, zu bewahren – trotz der prekären Lebensumstände, in denen sie sich behaupten mussten, trotz der strukturellen und physischen Gewalt, der sie als Sexarbeiterinnen immer wieder ausgesetzt waren.

Das 1953 in der Bundesrepublik erlassene und bis Ende 2001 geltende Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten ermöglichte die Einschränkung der Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und auf Freiheit einer Person, um auch Maßnahmen zur vorbeugenden Gesundheitsfürsorge ergreifen zu können – was bedeutete, dass der Verdacht auf Prostitution genügte, damit sich Frauen regelmäßig gynäkologisch untersuchen lassen mussten und bei Nichterscheinen zur Fahndung ausgeschrieben wurden. Noch 1965 setzte das Bundesverwaltungsgericht Prostituierte mit „Berufsverbrechern“ gleich, eine Häftlingskategorie der SS aus den nationalsozialistischen Konzentrationslagern. Ohnehin galt Sexarbeit seit 1901 juristisch als sittenwidrig, dabei wurde als Maßstab für „gute Sitten“ das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ bezeichnet – eine schwammige Formulierung, die der Willkür von Behördenangestellten Tür und Tor öffnete.

Gertraud Bräuer, Anna Beuschel, Frieda Roblick und Ruth Schult waren mittellos. Ihren Lebensunterhalt verdienten sie immer wieder mit Sexarbeit. Zwei von ihnen, Anna Beuschel und Frieda Roblick, waren bereits in der NS-Zeit als angeblich „asozial“ in Konzentrationslagern inhaftiert worden. Honka wiederum trat in den Lokalen von St. Pauli gern in seiner schwarzen Wachmann-Uniform auf, die Assoziationen an SS-Männer wecken konnte. Anna Beuschel und Frieda Roblick hatten den nationalsozialistischen Terror überlebt. Doch wie sie das Grauen der Lager verarbeiten konnten – niemand weiß es. Denn Frauen wie sie, wie Gertraud Bräuer und Ruth Schult, hinterließen keine Tagebücher oder Lebenserinnerungen. Sie hatten häufig nicht einmal eine feste Unterkunft und besaßen nur, was sie bei sich trugen. Zugleich interessierte sich weder bei den kriminalpolizeilichen Ermittlungen, noch während des Prozesses gegen ihren Mörder irgendjemand über ihre möglichen Vorstrafen hinaus für sie und ihre Lebensgeschichte. Wie wuchsen sie auf, was aßen sie am liebsten, was war ihre Lieblingsfarbe, wovon träumten sie? Stattdessen bezeichneten Polizisten sie in ihrem Ermittlungsbericht in Kontinuität zum Nationalsozialismus als „asoziale Elemente“ und benutzten noch mehr Formulierungen, die unterschwellig den Opfern eine Mitschuld an ihrem Tod gaben. Die mediale Berichterstattung war von Verständnis für den Täter gekennzeichnet, der es auch „nicht leicht“ gehabt hätte. Sie löste bei den Leser:innen Faszination für den Täter aus, gepaart mit Abscheu gegenüber den Opfern.

Stets und überall waren Gertraud Bräuer, Anna Beuschel, Frieda Roblick und Ruth Schult dem männlichen Blick und einer bürgerlichen Moral ausgesetzt, die sie als „unsauber“ und „verwahrlost“ beleidigte, während ihr Mörder, der zweien von ihnen postmortal die Brüste abtrennte und allen die Geschlechtsteile herausgeschnitten hatte, angeblich viel Wert auf Ordnung und Sauberkeit legte. Anna Beuschels Ehemann gab – nach vier Wochen – eine Vermisstenanzeige auf. Gertraud Bräuer, Frieda Roblick und Ruth Schult vermisste niemand.

Frieda Roblick

Frieda Elisabeth Martha Roblick kommt am 25. April 1917 in Sommerfeld in der Niederlausitz, heute Lubsko, Polen, zur Welt. Ihre Eltern sind der Schlosser Otto Roblick und dessen Frau Martha, geborene Poethe. Frieda hat eine drei Jahre ältere Schwester namens Elisabeth, zehn Jahre später wird noch eine Schwester geboren, Else. 1935 verurteilt das Amtsgericht Sommerfeld die 18-jährige Frieda Roblick erstmals wegen Diebstahls zu vier Tagen Gefängnis. 1937 verhängt das Amtsgericht Guben gegen sie eine „Gesamtstrafe“ von fast sechs Monaten Gefängnis wegen Diebstahls und Betrugs.

Den späteren Ermittlungen der Hamburger Kriminalpolizei zufolge wurde sie noch im selben Jahr als Prostituierte in ein KZ eingewiesen. Belege hierfür fehlen jedoch. Sehr wahrscheinlich findet sie sich aber unter den 44 nichtjüdischen Frauen, die am 5. Oktober 1943 aus dem KZ Ravensbrück in das KZ Riga-Kaiserwald deportiert werden. Es handelt sich überwiegend um deutsche „Berufsverbrecherinnen“ („B.V.“) und als „asozial“ gekennzeichnete Frauen, die mehrfach Bagatelldelikte begangen hatten, als Prostituierte arbeiteten oder denen dies unterstellt wurde. Im Rahmen der Räumung des KZ Riga 1944 wird Frieda Roblick zusammen mit nun 42 vor allem als „asozial“ und „B.V.“ kategorisierten Frauen am 12. Juni des Jahres in das KZ Ravensbrück (rück)überstellt. Bald nach ihrer Ankunft verlegt die SS sie weiter in das KZ Sachsenhausen. Entweder als eine der insgesamt 17 als „asozial“ kategorisierten Frauen, die im Anfang August 1944 eröffneten Lagerbordell eingesetzt werden und denen die SS das falsche Versprechen gab, dass sie nach vorübergehender Arbeit im Bordell aus dem KZ herauskommen würden. Oder als Zwangsarbeiterin in den ab Ende August 1944 errichteten Frauenlagern des KZ. Am 11. Oktober 1944 wird Frieda Roblick zurück in das KZ Ravensbrück gebracht. Sie überlebt den NS-Terror. Ihr Vater Otto stirbt im Mai 1945 im Kriegsgefangenenlager Kandalakscha bei Murmanks in der Sowjetunion an Ruhr und Unterernährung; die Mutter lebt später in Niedersachsen.

Die KZ-Erlebnisse werfen Frieda Roblick jedoch aus der Bahn. Ab 1947 bis zu ihrem Tod wird sie immer wieder wegen unterschiedlicher Delikte verhaftet und zu Gefängnisstrafen verurteilt – ob wegen Diebstahls, Betrugs, Unterschlagung oder Hausfriedensbruch. Aber auch weil sie keinen festen Wohnsitz hat, sich nicht ausweisen kann oder den verpflichtenden Kontrolluntersuchungen auf Geschlechtskrankheiten hin nicht nachkommt. Wieder arbeitet sie als Prostituierte und steckt sich einmal bei einem Kunden mit einer Geschlechtskrankheit an. Und ständig wechselte sie den Ort, findet keine Ruhe. Sie lebt in Frankfurt am Main, Oldenburg, Wilhelmshaven und Koblenz, in München, Nürnberg, Mannheim und von 1955 bis 1961 erstmals in Hamburg. Dass sie aus Not straffällig wird, erkennt 1952 das Amtsgericht München an. Die Kriminalpolizei dagegen ordnet sie in die Kategorie der „Berufs- und Gewohnheitsverbrecher“ ein – eine stigmatisierende Bezeichnung in Kontinuität zum NS-Regime.

1969 fährt Frieda Roblick wieder nach Hamburg. Zunächst wohnt sie im Neuen Steinweg in der Neustadt, 1971 in der Wohlwillstraße in St. Pauli. Sie nennt sich schon seit Längerem Rita, legt trotz ihrer prekären Lebensumstände stets Wert darauf, gut angezogen zu sein, und trägt manchmal auch Perücken, um ihren Typ zu verändern. Goldene Sandaletten bringen Glamour in ihr Leben. Im „Goldenen Handschuh“ hat sie ihren Stammplatz links vom Eingang an einem Tisch vor dem großen Fenster. Dort sitzt sie und wartete auf Kunden. Von Ende 1973 bis Anfang 1974 wohnt sie in Bramfeld zur Untermiete und arbeitet kurzzeitig beim Otto Versand. Danach beschäftigt der Wirt des „Goldenen Handschuh“ sie aushilfsweise als Putzkraft. Frieda Roblick ist inzwischen 57 Jahre alt, mittellos und erschöpft. Manchmal kann sie sich in der Pension Voss an der Budapester Straße in St. Pauli ein Bett zum Übernachten leisten.

Mitte Dezember 1974 lernt sie im „Schmalen Handtuch“ in St. Pauli Fritz Honka kennen. Sie trinken zusammen. Er nimmt sie mit in seine Wohnung in der Zeißstraße 74 in Ottensen, dort trinken sie weiter. Sie lebt dann einige Tage bei ihm. Als sie eines Nachts seinen sexuellen Vorstellungen nicht entsprechen will, versucht er sie zu vergewaltigen. Sie wehrt sich nach Kräften. Schließlich erdrosselt er sie mit einem Handtuch. Ihre Leiche versteckt er unter der Dachschräge in seiner Küche. Erst am 17. Juli 1975 findet die Feuerwehr sie beim Brand des Hauses Zeißstraße 74. Monatelang hat niemand Frieda Roblick vermisst. Ihre Schwester Else hat sie seit zwanzig Jahren nicht mehr gesehen, ihre Schwester Elisabeth seit etwa vier Jahren. Beide wollen sich nicht an den Bestattungskosten beteiligen. Frieda Roblick wird auf dem Hamburger Friedhof Öjendorf beerdigt. Ihr Grab existiert heute nicht mehr.