Charlotte Fera.
In ihrer Selbstdarstellung für das Mitgliederverzeichnis der Arbeitsgemeinschaft Hamburger Frauenorganisationen (ahf: später Landesfrauenrat Hamburg) aus dem Jahr 1979 heißt es zur Frauen Union: „Die CDU-Frauenvereinigung sieht ihre Aufgabe darin, aktuelle und zukunftweisende frauenpolitische Erfordernisse in die Vorstellungen der CDU einzubringen und zugleich die Frauen in der Bevölkerung mit der Politik der CDU, insbesondere mit der Frauen- und Familienpolitik bekannt zu machen. Ziel dieser Politik ist die gleichberechtigte Partnerschaft von Mann und Frau in allen Lebensbereichen. Nach wie vor beeinflußt die Familie entscheidend die Lebensgestaltung der meisten Frauen, ohne daß bisher von echter Wahlfreiheit zwischen Berufstätigkeit innerhalb der Familie und außerhalb der Familie auszugehen ist. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden wie z. B: Die Aufwertung und Anerkennung der Erziehungsaufgabe in der Familie, die Erstellung von objektiven Kriterien für die Bewertung der Hausfrauentätigkeit, die Einführung der Partnerrente (eigenständige soziale Sicherung der Hausfrau). Den Benachteiligungen der Frauen in der Arbeitswelt muß nach Meinung der CDU-Frauen u. a. mit folgenden Maßnahmen begegnet werden:
Erweiterung der Ausbildungsmöglichkeiten für Mädchen; Ermutigung zur Umschulung, zur Fort- und Weiterbildung: Entwicklung der Teilzeitarbeit zu einer vollwertigen Beschäftigung für Männer und Frauen; Überprüfung der Frauenarbeitsschutzgesetze; gerechte Entlohnung durch Arbeitsplatzbewertung und Tätigkeitsmerkmale, die die Erkenntnisse der heutigen Arbeitsphysiologie und –psychologie berücksichtigen.
Die CDU-Frauenvereinigung setzt sich dafür ein, daß die ehrenamtlichen Leistungen der Frauen im Bewußtsein der Öffentlichkeit stärker bewertet werden. (…) Durch ehrenamtliche Arbeit entstehende materielle Belastungen sind durch Auslagenerstattung und steuerliche Berücksichtigung auszugleichen, wobei es vor allem um Lösungen für Hausfrauen geht, wie auch sie ohne materielle Nachteile ein Ehrenamt übernehmen können.“
Über die Geschichte der bundesweiten Frauen Union der CDU heißt es in deren Chronik: „Die Anfänge (1948–1957)
(…) Die Geschichte der Frauen Union reicht weit zurück. Eingebettet in die Entwicklung der Frauenbewegung in Deutschland finden sich ihre geistigen Wurzeln in der bürgerlich-christlichen Frauenbewegung, die im Zuge der allgemeinen Freiheitsbewegung um 1848 entsteht.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wollen die Frauen in der CDU selbst für ihre Rechte und politischen Ziele eintreten und gleichzeitig einen Beitrag zur Lösung der großen Aufgaben leisten: zum Wiederaufbau Deutschlands, zur Festigung der Demokratie und zur Sicherung des Friedens.
In allen Besatzungszonen zählen Frauen zu den Mitbegründern der christlich-demokratischen Parteien, in denen sie sich in Arbeitsgemeinschaften organisieren.
Unter dem Vorsitz von Christine Teusch kommt es 1946 in der britischen Besatzungszone zur ersten überregionalen Vereinigung.
Der erste Zusammenschluss der regionalen CDU-Frauenausschüsse auf Bundesebene findet am 1. Mai 1948 statt. An diesem Tag konstituiert sich im Hotel Monopol in Frankfurt die ‚Frauenarbeitsgemeinschaft der CDU/CSU Deutschlands‘. Unter den Teilnehmerinnen sind Helene Weber, Luise Rehling, Margarete Gröwel [aus Hamburg], Christine Teusch, Maria Probst und Stephy Roeger. Sie sind Vertreterinnen der CDU-Landesverbände und Mitglieder der Frauenausschüsse der amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszone; die CDU-Frauen der sowjetischen Zone sind nicht dabei. Seit der Gründung des SED-gesteuerten Demokratischen Frauenbundes geraten sie zunehmend unter Druck. Vorsitzende der neuen Organisation wird Helene Weber, die schon damals eine angemessene Beteiligung der Frauen an Ämtern und Mandaten fordert (…). Auf dem Parteitag der CDU in Karlsruhe am 22./23. September 1951 konstituiert sich unter der Leitung von Margarete Gröwel der ‚Bundesfrauenausschuss der CDU‘ und trennt sich damit organisatorisch von den Frauen der CSU. (…)
Im Mittelpunkt der Arbeit des Bundesfrauenausschusses stehen in den 50er Jahren die wirtschaftliche und rechtliche Gleichstellung der Frau, die Korrektur des Lohnsystems, die Reform des Sozialversicherungswesens sowie bereits Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Solidarität mit den ‚Schwestern‘ in der sowjetischen Besatzungszone und deren Unterstützung, beispielsweise durch Brief- und Paketaktionen, haben zu dem Priorität. Aber auch die Situation der Frauen innerhalb der CDU, ihre geringe Beteiligung an Ämtern und Mandaten (…).
Auf der Sitzung des Bundesfrauenausschusses am 24./25. November 1956 in Königswinter wird die Satzung der Frauenvereinigung verabschiedet.
Die Diskussionen der Unionsfrauen zur Gleichstellung der Frau und zum Familienrecht finden ihren Niederschlag in der Einführung der Witwenrente (1949), im Mutterschutzgesetz (1952), in der Einführung des Kindergeldes (1955) oder im Verbot von Frauenlohngruppen (1957). Aber auch das erste Gleichberechtigungsgesetz von 1957, das u.a. das Letztentscheidungsrecht des Mannes in Familienangelegenheiten und sein Kündigungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber der Frau streicht, trägt die Handschrift der CDU-Frauen. (…)“ [siehe dazu unter :Deutscher Juristinnenbund]. Die Ehefrau erhielt damals durch das Gleichstellungsgesetz zwar eine Stärkung ihrer Position, aber von einer Gleichstellung der Geschlechter konnte nicht gesprochen werden. So blieb weiterhin der Geburtsname des Mannes der Ehename. Die ehelichen Pflichten waren wie folgt aufgeteilt: Die Frau bleibt nach wie vor für den Haushalt zuständig, den sie nun in eigener Verantwortung führen darf, allerdings ausgestattet mit einer den Mann verpflichtenden Schlüsselgewalt. D. h., die Frau darf Geschäfte, die innerhalb ihres häuslichen Wirkungskreises liegen, mit Wirkung für den Mann besorgen. Die Schlüsselgewalt kann allerdings von Ehemann eingeschränkt werden: Der Ehemann darf nun zwar nicht mehr eigenmächtig ein von seiner Frau eingegangenes Dienstverhältnis kündigen. Die Ehefrau darf einer eigenen Erwerbsarbeit aber nur dann nachgehen, wenn sie dabei nicht ihre Pflichten in Ehe und Familie vernachlässigt. [Ergänzung von Rita Bake]
„1958–1970
(…) Unter Aenne Brauksiepe, deren persönliches Engagement neben der Frau in der Familie vor allem auch dem Themenbereich ‚Frau und Arbeitswelt‘ gilt, wird die Arbeit der CDU-Frauenvereinigung neu organisiert und gestrafft. Mit der Einrichtung von Arbeitskreisen und Fachausschüssen, dem Erfahrungsaustausch mit anderen Verbänden und Organisationen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen, und der Kontaktpflege zur Presse bringt sie den inneren Ausbau voran. Zudem werden vermehrt Frauenseminare zur politischen Bildung angeboten und der internationale Kontakt, vor allem zur Europäischen Frauen Union, ausgebaut. (…) Aenne Brauksiepe (…) fordert das Recht der Ehefrau auf persönliche und berufliche Selbstbestimmung.
Die Diskussionen zum Thema ‚Frau und Arbeitswelt‘ werden auf dem Bundesparteitag der CDU 1965 in Düsseldorf fortgesetzt, wo Helmut Kohl als Berichterstatter eines Arbeitskreises zum Wandel der Stellung der Frau eine größere Gewichtung der Frauen in der Partei fordert: ‚Welche patriarchalischen Vorstellungen bezüglich des Verhältnisses der Frau in der Politik herrschen bei uns noch. (...) Mir scheint, in diesen Fragen ist ein Abbau von Tabus im Gange, wozu ich die Frauen, die Verantwortung tragen, nur beglückwünschen kann. Es genügt aber nicht, dass das nur im Getto eines solchen Ausschusses geschieht!‘ (…)
1969 wird erstmals der Anspruch nicht erwerbstätiger Frauen auf berufliche Bildung, Weiterbildung und den Wiedereinstieg ins Berufsleben in ein Gesetz aufgenommen.
Programmatische Neuorientierung (1971–1984)
(…) Zentralbegriff der (…) einsetzenden programmatischen Erneuerung ist das Prinzip der verantworteten Partnerschaft von Mann und Frau in allen Lebensbereichen. Mit den Themen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Teilzeitarbeit und Jobsharing, beruflicher Wiedereinstieg oder Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung geben die CDU-Frauen in den 70er Jahren eine Antwort auf den Wandel des Frauenbildes in Familie und Gesellschaft. Sie beschreiten damit – in Zeiten des Frauenaufbruchs und der Frauenemanzipation mit zum Teil radikalen, polarisierenden Auseinandersetzungen – einen neuen, konstruktiven Weg.
Auf Initiative der Frauenvereinigung wird 1973 dieEnquete-Kommission ‚Frau und Gesellschaft‘ des Deutschen Bundestages eingerichtet, die den Auftrag erhält, Vorschläge zur Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau in Staat und Gesellschaft zu erarbeiten. (…) Im Aktionsprogramm ‚Wahlfreiheit sichern – Partnerschaft verwirklichen‘ schreibt sie 1978 das Dortmunder Programm fort. Darin heißt es: ‚Die Emanzipation der Frau, verstanden als Befreiung von der Familie und als Freiheit durch Erwerbstätigkeit, hat in eine Sackgasse geführt. Die CDU setzt dagegen ihren Begriff Partnerschaft, der es Mann und Frau erlaubt, sich frei nach den eigenen Fähigkeiten und innerhalb der gesellschaftlichen Möglichkeiten zu entfalten. Deshalb fordert sie Wahlfreiheit. Die jeweils getroffene Wahl ist im Prinzip gleichwertig. (…) Dass die CDU die Verwirklichung der Gleichberechtigung voranbringen will, beweist sie auch mit dem Arbeitsprogramm ‚Aufgaben der 80er Jahre‘, das sie auf dem Bundesparteitag Anfang 1981 in Mannheim beschließt. Darin wird dieses Ziel ausdrücklich betont. Auch Helmut Kohl bekennt sich nach der Regierungsübernahme im Oktober 1982 erneut dazu, dass Gleichberechtigung selbstverständlicher werden muss: ‚Unsere freiheitliche Gesellschaft kennt kein bestimmtes Leitbild der Frau, weder das der Hausfrauen noch das der berufstätigen Frau. Immer mehr Frauen sehen im Beruf einen ebenso selbstverständlichen Teil ihrer Lebensplanung wie in der Familie.‘ (…)
Der Durchbruch (1985– 1990)
(…) Als erste der großen Volksparteien Deutschlands führt die CDU vom 20. – 22. März 1985 in Essen einen Bundesparteitag durch, der sich ausschließlich mit der Lebenssituation von Frauen beschäftigt. Heiner Geißler macht das Thema ‚Frau und Gesellschaft‘ zur zentralen Thematik der Gesellschaftspolitik der CDU und zum Schwerpunkt dieses Parteitages. Hier gelingt den Frauen in der Union der entscheidende Durchbruch; (…). Die in Essen verabschiedeten ‚Leitsätze der CDU für eine neue Partnerschaft zwischen Mann und Frau‘ sind ein überzeugendes Dokument für den Willen der CDU, die Benachteiligungen der Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft abzubauen und ihnen die gleichen Chancen wie den Männern einzuräumen. In der Präambel heißt es: ‚Die immer noch bestehende Benachteiligung vieler Frauen im Lebensalltag widerspricht dem Auftrag des Grundgesetzes und ist mit den Prinzipien christlich-demokratischer Politik nicht vereinbar. (…). Die CDU ist davon überzeugt, dass das Ziel einer Gesellschaft mit menschlichem Gesicht nur erreicht werden kann, wenn Frauen auf allen Ebenen und in allen Bereichen an verantwortlicher Stelle mitwirken.‘ Wahlfreiheit für Männer und Frauen in Familie und Beruf, das ist die zentrale Forderung, für deren Verwirklichung die Politik die Rahmenbedingungen schaffen soll. Die baldige Einführung eines Erziehungsgeldes, flexible Arbeitszeiten und qualifizierte Teilzeitarbeitsplätze, der Abbau der Frauenarbeitslosigkeit, Bekämpfung von Diskriminierung sowie Frauenförderpläne und die Einrichtung von Gleichstellungsstellen werden als konkrete Aufgaben formuliert.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die innerparteiliche Gleichstellung der Frau: ‚Es ist die gemeinsame Aufgabe von Männern und Frauen, das krasse Missverhältnis zwischen der Mitgliederstärke der Frauen in Parteien und der Zahl weiblicher Mandats- und Funktionsträger zu beseitigen. Der Parteitag fordert den Bundesvorstand auf, Vorschläge zu erarbeiten, wie der Einfluss der Frauen in der CDU gestärkt werden kann.‘ (…)
[1986 ] mit der Einführung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub sowie mit der Anerkennung von Erziehungszeiten in der Rente [sind] lange geforderte Verbesserungen für Frauen gesetzlich geregelt. Zudem wird das Kindergeld deutlich erhöht, und die Hilfen für Alleinerziehende werden ausgebaut. (…) Die Gestaltung einer familienfreundlichen Arbeitswelt, der Ausbau familienergänzender Kinderbetreuung und die politische Beteiligung der Frauen auf allen Ebenen – so lauten die vorrangigen Arbeitsschwerpunkte der Frauenvereinigung in der zweiten Hälfte der 80er Jahre. (…) Auf dem Bundesparteitag der CDU 1986 in Mainz spricht sich die CDU gegen eine Quotenregelung und für den Weg der Überzeugungsarbeit aus und verabschiedet den sog. ‚C3-Beschluss‘, der die Beteiligung der Frauen an Ämtern und Mandaten entsprechend ihrem Mitgliederanteil anstrebt. (…) Auf dem 16. Bundesdelegiertentag am 20./21. Februar 1988 in Bonn, der unter dem Motto ‚Leben wagen – Zukunft gewinnen‘ das Thema ‚Politik und Ethik‘ aufgreift, erfolgt die Umbenennung der Frauenvereinigung in ‚Frauen Union der CDU‘ (…)
[In dem von Ilse Lenz herausgegebenen Buch „Die Neue Frauenbewegung in Deutschland“ heißt es über die CDU-Frauenpolitik in den 1980-er Jahren: „ (…) in der CDU wurde die Veränderung der Frauenpolitik nach 1985 von der Regierung und der Parteispitze angestoßen und kam weniger aus der Partei. Kanzler Helmut Kohl befürwortete damals eine Modernisierung der Frauenpolitik mit seinem Familienminister Heiner Geißler (1930 -) vom sozialen Flügel der CDU. (…) Auf dem CDU-Parteitag in Essen vom 20.-22. März 1985 wurden die Leitsätze der CDU für eine neue Partnerschaft zwischen Mann und Frau verabschiedet, in denen diese sich zum Ziel setzte, die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau im Lebensalltag bis zum Ende des 20. Jahrhunderts im wesentlichen zu erreichen. Darunter verstand sie Wahlfreiheit für Frauen und Männer, so dass ihnen in der Arbeitswelt, in der Familie und im gesellschaftlichen Bereich die gleichen Möglichkeiten zur Gestaltung ihres Lebens offen stehen. Auch diese Leitsätze kamen eher von oben und erfassten die CDU nicht in ihrer Gesamtheit.“ (Ilse Lenz (Hrsg.): Die Neue Frauenbewegung in Deutschland. Abschied vom kleinen Unterschied. Eine Quellensammlung. 2. Aktualisierte Aufl. Wiesbaden 2010, S. 583.)]
Deutsche Einheit, Quote, Zukunftsfragen (1990 bis 2001)
(…) Im Einigungsvertrag von 1990 erhält der Gesetzgeber den Auftrag, ‚die Gesetzgebung der Gleichberechtigung von Mann und Frau weiter auszubauen‘ und ‚die Rechtslage unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gestalten‘. In der Verfassungsreform von 1994 kommt er dieser Aufgabe nach. Artikel 3 des Grundgesetzes wird um den Zusatz ergänzt, dass der Staat die ‚tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern‘ fördert und ‚auf die Beseitigung bestehender Nachteile‘ hinwirkt. Am 1. September 1994 tritt das Zweite Gleichberechtigungsgesetz in Kraft, das die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit durch flexiblere Arbeitszeiten und Teilzeit erleichtert, größere Beschäftigungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen sichert, die Verbesserung der Chancengleichheit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz regelt und die Berufung von Frauen in Gremien des Bundes vorschreibt.
In den 90er Jahren werden zahlreiche Gesetze verabschiedet, die die Gleichberechtigung voranbringen und die zu einem großen Teil dem Engagement der Unionsfrauen zu verdanken sind wie die Anrechnung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung oder die eigenständige soziale Absicherung von Bäuerinnen. Der Neuregelung des Paragraphen 218, der künftig den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab dem 3. Lebensjahr sowie umfangreiche Leistungen in Konfliktsituationen sichert, gehen heftige Diskussionen durch alle Parteien hindurch voraus. 1997 wird Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt, und die Gesetze gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und gegen Frauenhandel werden verschärft.
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left|Infostand der Frauen Union der CDU Hamburg auf der Messe "Du & Deine Welt" 1996, Quelle: Gerda Aldermann
Unzufrieden ist die Frauen Union mit der bisherigen Entwicklung der innerparteilichen Gleichstellung. Die Essener Leitsätze, die der Frauenpolitik einen entscheidenden Schub gegeben haben, konnten diesbezüglich nicht realisiert werden; die Selbstverpflichtung der Partei hatte nicht gegriffen. Vor allem die Bundesvorsitzende Rita Süssmuth fordert deshalb die Einführung einer Frauenquote, verankert im Parteistatut. Es folgt ein harter parteiinterner Kampf. Auf dem Bundesparteitag der CDU 1995 in Karlsruhe wird die Statutenänderung zunächst abgelehnt. Erst im darauf folgenden Jahr beschließt der Parteitag in Hannover mit großer Mehrheit das Drittelquorum - mit einer Befristung auf fünf Jahre und erst ab Kreisebene gültig. Auf dem Bundesparteitag der CDU Ende 2001 steht das Quorum nach Ablauf der fünf Jahre erneut zur Diskussion. (…)
Die großen Fragen der Zukunftsgestaltung stehen im Mittelpunkt der Arbeit der Unionsfrauen an der Schwelle zum 21. Jahrhundert. Unter dem Motto ‚Der Zukunft wegen: anders leben‘ beschäftigen sie sich 1995 mit nachhaltigem Wirtschaften und der Bewahrung der Schöpfung. Auch mit Themen wie Zukunft der Arbeit, Europa, aktive Bürgergesellschaft und einer Offensive für die Familie rüstet die Frauen Union sich für das neue Jahrhundert.
Die Arbeit der Frauen Union ist heute von alten ebenso wie von neuen Herausforderungen geprägt. Zum Teil unterscheiden sich die Themen der gegenwärtig aktiven Frauen nicht oder nur wenig von denen ihrer Vorgängerinnen. (…) Die Frauen Union beschäftigt sich mit Fragen der Gleichberechtigung, der Familien-, Sozial- und Gesundheitspolitik genauso wie mit Fragen der Menschenrechte, der Außen- oder Verteidigungspolitik. Und sie versteht Frauenpolitik als eine Querschnittaufgabe, als ein Thema, das in alle Politikfelder hinein gehört. Beate Behrendt“ www.frauenunion.de/images/stories/docs/Chronik%20der%20Frauen%20Union.pdf