Frauenhäuser
Die Adressen der Frauenhäuser werden nicht öffentlich bekannt gegeben.
Vereinsadresse von "Frauen helfen Frauen e.V.": Charlottenstraße 26
Ein Frauenhaus,}} das der Senat einrichten wollte – neben dem des seit 1958 bestehenden Frauenaufnahmenheims Uferstraße – war ein {{nolink: Frauenhaus in der Langenhorner Chaussee. Der Plan hierfür wurde vom SPD-Senat im Mai 1977 der Bürgerschaft vorgelegt. „In der Langenhorner Chaussee sollten ‚ohne Formalitäten Frauen mit oder ohne Kinder aufgenommen werden können‘. (Senatsantwort auf die Schr. Kl. Anfr. Von Amadeus Hempel (FDP) in: Drs. 8/2591 vom 27.5.77.) Der Senat begründete dieses Vorhaben damit, daß die zu betreuenden Frauen im allgemeinen den Gang zur Behörde scheuten, weil sie befürchteten, daß auf diese Weise ihre Probleme aktenkundig werden und ihnen und ihren Kindern Schaden daraus entstehen könnte. Deshalb hätten sie größeres Vertrauen zu nichtstaatlichen Einrichtungen. (Senatsantwort auf die Schr. Kl. Anfr. Von Amadeus Hempel (F.D.P.) in: Drs 8/3298 vom 6.1.87 betr.: Hilfe für Frauen mit Kindern in Ausnahme- und Notsituationen. So auch: Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, dringlicher Antrag Hpl. 1980 Epl. 4 Amt für Soziales und Rehabilitation, Zuschüsse für laufende Zwecke an den Verein ‚Frauen helfen Frauen e. V.‘ in: Drs 9/2528 vom 9.9.80, S. 3.)“ [1] Schließlich wurde das Haus in der Langenhorner Chaussee zwar staatlich finanziert, aber in eine freie Trägerschaft übergeben (Senatsantwort auf die Schr. Kl. Anfr. Von Amadeus Hempel (FDP) in: Drs. 8/3298 vom 6.1.78 betr: Hilfe für Frauen mit Kindern in Ausnahme- und Notsituationen).
Bis Mitte der 1970er-Jahre gab es in Hamburg wenige soziale Einrichtungen, die speziell zur Hilfe und Betreuung notleidender, aus der Gesellschaft ausgegrenzter Frauen bestimmt waren. Die Sozialfürsorge erreichte die verborgenen Probleme vieler Frauen nicht; z. B. Misshandlung durch den Ehemann, sexuelle Nötigung, psychische Erkrankung. Solche Nöte nahmen Frauen aus der autonomen Neuen Frauenbewegung wahr und wollten auf unkonventionelle Weise helfen. Zusammen mit den betroffenen Frauen wollten sie deren Probleme bearbeiten, nicht „Hilfe von oben“, sondern „Hilfe zur Selbsthilfe“ anbieten. Die Frauen der Neuen Frauenbewegung wurden dabei von der Theorie geleitete, dass die Probleme von sogenannten Randgruppen nicht nur in den individuellen Verhältnissen gründen, sondern ebenso in den allgemeinen gesellschaftlichen Strukturen. In diesem Sinne verstanden sie ihren frauensolidarischen Einsatz für die von der Gesellschaft ausgegrenzten Frauen als einen gemeinsamen Emanzipationsprozess, der die verfestigten Strukturen der patriarchalen Gesellschaft aufbrechen sollte.
Im März 1976 trafen sich drei Frauen aus der autonomen Neuen Frauenbewegung (Frauenprojektebewegung), um über die Bildung eines autonomen Frauenhauses}} zu beratschlagen. Im August desselben Jahres wurde daraufhin der Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ gegründet. Ein Jahr später, 1977, konnte aufgrund der Initiative des Vereins „Frauen helfen Frauen e.V.“ das erste {{nolink: Frauenhaus}} eröffnet werden, eine Zufluchtsstätte für misshandelte Frauen mit ihren Kindern. Von dort aus konnten die Frauen ihre weitere Zukunft selbstständig in die Hand nehmen. Finanziert wurden die Frauenhäuser über Spenden, einen Förderverein und Zuschüsse durch die Sozialbehörde. Dieses {{nolink: Frauenhaus}} war eines der ersten Frauenhäuser in der BRD. „Schon bald zeigte sich, dass die bereitgestellte Anzahl von Zufluchtsplätzen völlig unzureichend war und das 2. Hamburger {{nolink: Frauenhaus}} wurde eröffnete. Nur einige Jahre später, 1979, entstand die Initiative des 3. Hamburger {{nolink: Frauenhauses, das 1982 eröffnet wurde.“ (www.frauenhelfenfrauen-hamburg.de/Geschichte.487.0.html)
1979 gründete der 'Verein Frauen helfen Frauen', um finanziell unabhängiger zu werden, einen Förderverein des 1. Hamburger Frauenhauses}}. Gleichzeitig beantragte der Verein bei der Hamburger Bürgerschaft einen eigenen Titel im Haushalt der Hansestadt Hamburg. Denn die autonome {{nolink: Frauenhaus}}-Initiative lehnte die Finanzierung durch den §72 des BSHG (Bundessozialhilfegesetz) ab. Er gewährte nur denjenigen Hilfe, die „besondere soziale Schwierigkeiten der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft“ haben und „aus eigener Kraft“ diese Schwierigkeiten nicht überwinden können. Hilfe zur Selbsthilfe, wie es die {{nolink: Frauenhaus-Initiativen anstreben, sei durch diese Finanzierungsform nicht möglich.
Seit Mitte der 1970er-Jahre gründeten „Frauen helfen Frauen e.V.“ und „Die Arche e.V.“ vier Frauenhäuser mit differenzierten Angeboten für Mütter mit Kindern aus gestörten Partnerbeziehungen, für alleinstehende Mütter und ihre Kinder und für alleinstrehende Frauen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten.
„Teile der Bürgerschaft erkannten die Arbeit der Frauenprojekte als hilfreich und notwendig an. Die autonomen Einrichtungen wurden als Bestandteile der sozialen Hilfsangebote neben den staatlichen auf Antrag aus Haushaltsmitteln finanziert. Für die Projekte bedeutete diese Form der Zuwendungsfinanzierung, dass die Anträge in jedem Jahr neu zu stellen waren und dabei Kürzungen drohten. (...)
In der Grundtendenz des Hilfsangebots stimmten alle Träger – ob Staat, Kirche, Wohlfahrtsverbände und autonome Frauenvereine – überein. Und doch konnten sich in der Bürgerschaft die weiblichen Abgeordneten gerade in Bezug auf die Frauenhäuser nicht über die Ziele sozialer Hilfstätigkeit einigen. Bei aller Anerkennung für die in den Frauenhäusern geleistete Arbeit nahm die CDU Anstoß an gewissen Formulierungen von Leitgedanken. Die Sprecherin der Fraktion, Ilse Sanders, meinte, in den Frauenhäusern würden hilf- und schutzlose Frauen ‚zum Vehikel einer einseitig ausgerichteten Ideologie‘ (PL Pr, 9/57 vom 24.9.80, S. 3384ff. – Zuschüsse für laufende Zwecke an den Verein ‚frauen helfen Frauen e.V.. hier: Erläuterung der Maßnahme und Entsperrung eines Teilbetrags in Höhe von 300.000 DM. Hier auch die folgenden Zitate. Dazu: Drs. 9/2528, Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft. Dringlicher Antrag! Hpl. 1980 Epl. 4.) gemacht; sie bekämen dort die Abkehr von den Grundnormen unserer Gesellschaft vermittelt. Den Senat traf der Vorwurf, er begebe sich ins Fahrwasser einer ‚sehr links orientierten Frauenbewegung‘. Als Beleg zitierte Frau Sanders eine ‚tendenziöse‘ Passage aus dem offiziellen Senatspapier und forderte dazu auf, folgenden Satz zu streichen: ‚Gewalt gegen Frauen (hat) ihre Wurzeln in den Gegebenheiten der Gesellschaft und in kulturellen Normen, die mit der Familienstruktur und dem Zusammenleben von Mann und Frau zusammenhängen.‘ Solle dem Mann etwa jede Einflussnahme auf die Familie abgestritten werden? fragte Frau Sanders, und weiter: Wie sollen die Frauen, mit solchen Theorien befrachtet, sich denn im ‚normalen‘ Leben zurechtfinden, nachdem sie das Frauenhaus verlassen haben? Sigrid Brinkmann (CDU) bestritt, daß das Problem überhaupt etwas mit der Gesellschaftsordnung und mit geschlechtsspezifischer Rollenverteilung zu tun habe. Es dürften nicht gesellschaftlich-soziale Kausalitäten konstruiert werden, wo es gar keinen Zusammenhang gebe; zum Beispiel sage es nichts über Ursachen aus, wenn 80 Prozent der mißhandelten Frauen keinen Beruf ausübten. – Helga von Hoffmann (SPD) verteidigte den Senat, der obwohl ‚mehrheitlich männlich‘, in diesem Fall eine Fraueninitiative unterstütze. Ihre Kolleginnen von der CDU hielt sie vor, wie leicht es doch sei, vom privilegierten Status einer Parlamentarierin her geheiligte Normen zu predigen, wie anders aber sehe die Welt für eine zu Hause geprügelte Frau aus!
Immer mehr mißhandelte Frauen wollten nicht länger stillhalten und flohen von zu Hause; folglich stieg der Bedarf an Frauenhäusern: 1989 wurden 1191 Frauen aufgenommen, schon seit vier Jahren waren alle Häuser bis zu 125 Prozent überbelegt. Im Haushalt 1990 beschloß die Bürgerschaft den Halbjahresbedarf für ein fünftes Frauenhaus. Die Frage nach der Trägerschaft war noch ungeklärt, und wieder gingen die Meinungen der Parlamentarierinnen auseinander. (Plenar Protokoll 13/77 vom 9.5.90, S. 4753-56. Dazu Antrag von Eleonore Rudolph und Fraktion in: Drs. 13/5871 und von Margret Hauch und Fraktion in: Drs 13/5924.)
Die GAL-Frauenfraktion wollte das neue Frauenhaus}} ebenso wie die vier anderen mit einer freien Trägerschaft 'Initiative fünftes {{nolink: Frauenhaus}}' betrauen. Eleonore Rudolph (CDU) und Meta Stölken (FDP) dagegen argumentierten, es müsse den hilfesuchenden Frauen auch eine alternative Zufluchtart angeboten werden. Besonders seien die vielen Ausländerinnen und DDR-Flüchtlinge zu berücksichtigen, die durch den Stil der bisherigen Frauenhäuser eingeschüchtert würden, durch die allgemeine Duzerei, das Besprechen persönlicher Probleme vor dem ganzen Team und überhaupt durch den Umgangston. Um das Angebot variabler zu gestalten, sollte das neue {{nolink: Frauenhaus vom Diakonischen Werk getragen werden. Ute Pape (SPD) hielt dagegen, Frauen in Notlage würden doch nicht lange fragen, ob ihnen der Stil des aufnehmenden Heimes passe oder nicht. Im Übrigen seien die bisherigen Erfahrungen mit den autonomen Fraueninitiativen durchweg positiv. Ursula Jelpke (GAL) äußerte, die Frauenhäuser hätten ihre Programme zu differenzierten Angeboten, wie die CDU das wünschte, längst weiterentwickelt, wenn sie nicht unter so restriktiven Bedingungen arbeiten müßten. Sie spielte damit zum einen auf den mit der staatlichen Finanzierung verbundenen Verwaltungsaufwand und die Berichtspflicht gegenüber den Behörden an, Auflagen, die viel Zeit kosteten, zum anderen auf den Einfluß des Geldgebers. (Vgl: Meike Plesch, Christina Weber, Margret Wens: Frauenprojekte und Frauensozialarbeit in Hamburg. Pläne Perspektiven Probleme, Veröff. Des Fachbereichs Sozialpädagogik der Fachhochschule Hamburg, Hamburg 1991.)
Nach weiterer Beratung im Haushaltsausschuß beschloß die Bürgerschaft zwei Monate später die Trägerschaft durch die ‚Initiative fünftes Frauenhaus}} e. V.‘ und die Einrichtung eines weiteren {{nolink: Frauenhauses}}, dessen Träger das Diakonisches Werk wurde. (Drs 13/6363 vom 11.7.90, Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft.) Letzteres konnte bereits 1991 seine Arbeit aufnehmen, da sich sehr schnell ein geeignetes räumliches Objekt hatte finden lassen. Die Einrichtung des fünften {{nolink: Frauenhauses zog sich hin, erst im Laufe des Jahres 1995 konnte es eröffnet werden. (Mündliche Auskunft der Sachbearbeiterin der BAGS.)“ [2]
In der Selbstdarstellung des heute noch existierenden Vereins „Frauen helfen Frauen e. V. „ heißt es über deren Geschichte weiter: „Bis 2005 existierten in der Hansestadt sechs Frauenhäuser und vier in der näheren Umgebung. Diese Zufluchtsorte wurden und werden auch nach der Einführung des Gewaltschutzgesetzes (2002), das eine befristete Wegweisung gewalttätiger Männer aus der Wohnung vorsieht, bis zu ihren Kapazitätsgrenzen von schutzsuchenden Frauen genutzt.
Trotz des anhaltenden Bedarfs beschloss der Hamburger Senat 2005 eine Kürzung der Zuwendung für die Frauenhäuser. Um die drohende Schließung des 1. Hamburger Frauenhauses}} zu verhindern, wurden in allen fünf Autonomen Hamburger Frauenhäusern Einsparungen und Umstrukturierungen vorgenommen. Eine der einschneidendsten Veränderungen war die Einsparung von 13 Plätzen für Schutz suchende Frauen in Hamburg und die Zusammenlegung des 1. und des 3. {{nolink: Frauenhauses an einem neuen Standort.
Im Rahmen dieser Umstrukturierungen entstand Anfang 2006 der Verein Frauen helfen Frauen Hamburg e.V. Er ist der Zusammenschluss der Vereine Frauen helfen Frauen e.V. und 3. Frauenhaus Hamburg.
Noch im gleichen Jahr wurde gemeinsam das neue Haus mit insgesamt 61 Plätzen bezogen. Es bietet für die Schutzsuchenden einige Verbesserungen in der Wohn- und Lebensqualität. Es ist barrierefrei. Die Bewohnerinnen leben in Zweibettzimmern mit Bad. Zudem existiert ein separater Bereich, in dem auch Frauen mit Söhnen über 14 Jahren Schutz finden können, eine Ausnahme in den Hamburger Frauenhäusern.“ (www.frauenhelfenfrauen-hamburg.de/Geschichte.487.0.html )
Heute ist die Zentrale Notaufnahme der Hamburger Frauenhäuser, die "24/7" eine nicht mehr wegzudenkende Institution.
Das 1. und 3. Hamburger autonome Frauenhaus haben insgesamt 68 Plätze, von denen sieben sogenannte Back-Up Plätze sind. Hier arbeiten die beiden Frauenhäuser mit der Notaufnahme "24/7" der Hamburger Frauenhäuser zusammen. Bei Platz- oder Sicherheitsmangel in der "24/7" werden die Frauen auch an das 1. und 3 Frauenhaus weitervermittelt.