Biografien-Datenbank: Frauen aus Hamburg

Leitstelle für die Gleichstellung der Frau

Poststraße 11, im Gebäude der „Alten Post“, erste Adresse als Leitstelle, später andere Adressen, 1979 vom Hamburger Senat eingerichtet, 1992 zu einem Senatsamt erhoben, 2003 als Senatsamt aufgelöst, dann als Referat einer Behörde weitergeführt, ab 2009 als Arbeitsstelle Vielfalt, später als Abteilung in der Justizbehörde, ab 2015 als Stabsstelle für Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt in der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung geführt
Siehe auch: Arbeitsgemeinschaft Hamburger Frauenorganisationen (ahf)
Siehe auch: Neue Frauenbewegung


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Darstellung hier nur bis Ende der 1990er-Jahre
Die Forderung nach einer Gleichstellungsstelle ging von der Hamburger Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF): aus. „1978 unterstützte die ahf [Arbeitsgemeinschaft Hamburger Frauenorganisationen] (…) die von der stellvertretenden Vorsitzenden der AsF, der Frauengruppe der SPD, Christa Randzio-Plath vorgestellte Idee einer Gleichstellungsstelle. (…) Während die AsF in ihrer Partei und bei ihren Wählerinnen für die Gleichstellungsstelle warb, machte die ahf ihre Mitgliederverbände mit dieser Idee und ihren Möglichkeiten bekannt und vertraut und schuf damit eine große ‚außerparteiliche‘ Öffentlichkeit und Akzeptanz für die ‚Leitstelle für die Gleichstellung der Frau‘. Gemeinsam erreichten sie den Erfolg, daß Hans-Ulrich Klose [damaliger Erster Bürgermeister] in seiner Regierungserklärung (…) die Diskriminierung der Frau anspricht und die Einrichtung der ‚Leistelle Gleichstellung der Frau‘ in Aussicht stellt.“ (Beate Görig: 50 Jahre Landesfrauenrat Hamburg. Hamburg 1999, S. 29.)
Dieser Regierungserklärung war 1977 der Antrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion, der Senat möge der Bürgerschaft einen Bericht über die „Situation der Frauen in Hamburg“ vorlegen und die darauf erfolgte Bestandsaufnahme des Senats vorausgegangen. Aus ihr wurde deutlich, dass der im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigungsgrundsatz in der Praxis kaum durchgeführt wurde. Das Fazit des Berichtes lautete: „Wenn die tatsächliche Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht voll verwirklicht ist, so liegt das kaum noch an einer rechtlichen Diskriminierung der Frau, sondern an immer noch bestehenden Vorurteilen der Gesellschaft.“
Als Folge dieses Berichtes war der Senat nun zu konkreten Maßnahmen gezwungen. Und so kam es, dass erstmals in der Geschichte des Hamburger Senats ein Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg in seiner Regierungserklärung die Praxis der Diskriminierung der Frau ansprach. Warum er dies tat, hatte noch einen weiteren Grund: Er stand „damals mit einem Versprechen in der Pflicht, nämlich im Falle eines absoluten Wahlsieges der SPD in Hamburg, die Gleichberechtigung mit einer staatlichen Anlaufstelle für Frauen zu fördern“. (Brigitta Huhnke: Eine starke Geschichte. Hamburg macht Frauenpolitik. Wir werden 20! Hrsg. vom Senatsamt für die Gleichstellung. Hamburg 1999, S.1.) Allerdings titulierte er in seiner Regierungserklärung am 12. Juli 1978 die Gruppe der Frauen als „Problemgruppe Frau“: „Es geht um die große Problemgruppe der Frauen, die bei uns noch immer schlechter bezahlt werden als Männer, seltener befördert, in leitenden Stellungen kaum beschäftigt und in Krisenzeiten eher entlassen werden. Nach dem Gesetz dürfte das nicht sein.“ Um die Diskriminierung von Frauen abzubauen, führte Klose weiter aus: „Zu diesem Zweck wollen wir alsbald eine sogenannte Gleichstellungsstelle einrichten. Kein Zweifel – das Wort ist schrecklich, aber es geht um eine gute Sache: Um den Versuch, auf politischer Ebene eine Anlauf- und Ansprechstelle einzurichten, die Anregungen und Beschwerden aus der betroffenen Bevölkerung entgegennimmt, ihnen nachgeht und, soweit möglich, Abhilfe schafft. Der Senat ist bereit, seinerseits Ratschläge und Empfehlungen aufzunehmen, um sie bei seiner politischen Arbeit zu berücksichtigen.“
Wenige Zeit später, am 11. Oktober 1978 forderte eine dringliche Senatsvorlage die Einrichtung einer „Leitstelle für die Verwirklichung der Gleichstellung der Frau“. (Plenar Protokolle, 9/6 vom 11.10.1978, S. 170ff.)
„Zurufe und Heiterkeit bei der CDU unterstützten die Rednerin Sigrid Brinkmann (CDU), als sie den Senat für bankrott erklärte, wenn er sich eigens eine Leitstelle schaffen müsse, um auf die Einhaltung des Grundgesetzes zu achten. Die beabsichtigte Leitstelle würde doch nur eine ‚Blockadetruppe‘ darstellen, die alle Behördenvorlagen passieren müssten. Der männlichen Bürokratie werde auf diese Weise eine weibliche parallel geschaltet. Mit einer solchen ‚Scheinmaßnahme‘ ließen sich Frauen nicht abspeisen.
Frauke Martin (SPD) warf ihrer Kontrahentin medienwirksames Polemisieren und Miesmache vor. Die Ergebnisse des Hamburger Frauenreports hätten deutlich gezeigt, dass von Fall zu Fall eine spezielle Instanz auf die Förderung von Frauen und ihre Chancengleichheit mit Männern achten müsse. Vor allem werde die neue Leitstelle auf eine Bewusstseinsänderung in der Bevölkerung und im Parlament hinwirken.
Gegen die Stimmen der CDU nahm die Bürgerschaft den Antrag zur Errichtung einer Leitstelle an. Sie wurde zum 1. Januar 1979 mit sieben Planstellen ausgestattet, als Dienststelle der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg eingerichtet und unmittelbar dem Ersten Bürgermeister unterstellt. Diese organisatorische Zuordnung sicherte eine ressortübergreifende Prüfung von frauenrelevanten Aspekten und schnelle Einflussmöglichkeit. Ihre Kompetenzen beschränkten sich auf Kontroll- und Beratungsfunktionen.“ (Inge Grolle und Rita Bake: „Ich habe Jonglieren mit drei Bällen geübt“. Frauen in der Hamburgischen Bürgerschaft. 1946 bis 1993. Hamburg 1995, S. 238. Text Inge Grolle) Die Leitstelle, die damals ihren Sitz in der „Alten Post“ hatte, wo auch die Senatskanzlei Räume besaß, war die erste ihrer Art in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Name der Leitstelle war allerdings fast allen zu sperrig. „Ein besserer Name war zum Bedauern des Bürgermeisters niemandem eingefallen. (…) Klose stellte über die Medien 500 Mark für einen gefälligeren Namen in Aussicht. Nach ein paar Monaten bürgerte sich ‚Leistelle Gleichstellung der Frau‘ bzw. die Kurzform ‚Leitstelle‘ ein.“ (Brigitta Huhnke, a. a. O., S. 6.)
Zur Leiterin der „Leitstelle“ wurde Eva Rühmkorf ernannt, die ab 1983 den Rang einer Staatsrätin erhielt. Zu ihrem „Team gehörten die Juristin Ingrid Nümann-Seidewinkel, die Verwaltungsbeamtin Gisela Chudziak, die Verwaltungsfrauen Sigrid Hunte und Ingeborg Lippoldes, die Psychologin Regula Schmidt-Bott, der Jurist Klaus Bertelsmann und (…) die Soziologin Renate Sadrozinski.“ (Brigitta Huhnke, a. a. O., S. 7.)
„Die Mitglieder der Leistelle verstanden ihre Arbeit als die eines Katalysators, als Anlaufstelle für Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung, vor allem aus Kreisen der Frauenbewegung, der Frauenverbände und -organisationen. In der Bürgerschaft gab es genügend Gegnerinnen der Leitstelle. Sie bezogen sich immer wieder auf deren angebliche Alibifunktion: Prüfen, Einwirken, Programme erstellen, Empfehlungen formulieren, dies seien alle keine effektiven Aktionen. (…)
Im Juni 1981 legte die Leistelle für die Gleichstellung der Frau einen Erfahrungsbericht über ihre zweijährige Tätigkeit vor. (1. Jan. 1979 bis 31. Dez. 1980, in: Drs. 9/3488 vom 2.6.1981.)
In ihrem Bericht konnten die Mitarbeiterinnen nachweisen, dass breitgefächert über alle frauenrelevanten Themen – Frau im öffentlichen Dienst, im Arbeitsleben, in der Familie und im sozialen Umfeld, in Bildung und Kulturleben - Material und Informationen gesammelt und Untersuchungen durchgeführt worden waren, dass die Leitstelle Anregungen aus der Bevölkerung aufgegriffen, auf Missstände hingewiesen und auf deren Beseitigung hingewirkt hatte. Durch ihre Arbeit hatte sie erreicht, dass Fraueninteressen deutlicher und bewusster wahrgenommen wurden. Die vielen Nachfragen bewiesen, dass die Hamburgerinnen die Leitstelle angenommen hatten. Für die Vermittlung von Einzelproblemen an zuständige Verwaltungsstellen war sie bereits ein unverzichtbares Instrument geworden. Besonderen Nachdruck legte der Bericht auf die fruchtbare Zusammenarbeit mit außerparlamentarischen Frauenorganisationen und –verbänden.“ (Inge Grolle, a. a. O., S. 238ff.)
1982 verabschiedete der Senat zum ersten Mal in Hamburgs Parlamentsgeschichte die von der „Leitstelle“ erarbeitete „Richtlinie zur Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst“. Diese Richtlinie wurde notwendig, weil Frauen im öffentlichen Dienst immer noch qua ihres Geschlechtes Diskriminierungen ausgesetzt waren.
„Auf Ersuchen der Bürgerschaft legte der Senat am 20.4.1982 eine umfangreiche Mitteilung vor, wobei er sich auf die Ermittlungen der Leitstelle stützte. Gegenüber dem Hamburger Frauenreport von 1978 finden sich hier sehr weitgehende Formulierungen: ‚Eine für alle Beteiligte befriedigende Möglichkeit zur Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Aufgaben kann gegenwärtig von Staat und Gesellschaft noch nicht angeboten werden. Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden zwar allgemein als Problem anerkannt; allerdings wird es noch immer als alleiniges ‚Frauenproblem‘ definiert. Aufgrund der immer noch bestehenden traditionellen Rollenverteilung wird die Verantwortung für den familiären Bereich allein den Frauen zugeordnet. Berufstätige Frauen werden – wenn sie Familie haben – als ‚doppelt belastet‘ angesehen: eine ‚Doppelbelastung‘ von berufstätigen Familienvätern taucht im Sprachgebrauch jedoch nicht auf. Hier hält der Senat weitere Maßnahmen und Aufklärungsaktionen zur Bewußtseinsveränderung für dringend erforderlich. Männer und Frauen können nur dann gleichberechtigt erwerbstätig sein, wenn auch Familien- und Haushaltsaufgaben auf beide Partner verteilt werden und gleichzeitig ausreichende staatliche Angebote zur Kinderbetreuung geschaffen werden. (Drs 9/4519 vom 20.4.82. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft: Bericht über die Situation der Frauen in Hamburg in: Drs 8/3582. Ersuchen der Bürgerschaft vom 2./25. Juni 1981 in: Drs 9/3085 und Drs 9/3514.).
Beispiele von Aktivitäten der Leitstelle in den 1980er Jahren siehe: Rita Bake: Die Ersten und das erste Mal… zum 50. Geburtstag des Gleichberechtigungsartikels im Grundgesetz. Was hat er Hamburgs Frauen gebracht? Hamburg 1999. Unter: www.hamburg.de/contentblob/5414940/f5efd4b56bd26748405c2b2d87af0de0/data/die-ersten-und-das-erste-mal.pdf
„Am 27. Juni 1990 legte der Senat der Hamburgischen Bürgerschaft seinen, von der Leitstelle für die Gleichstellung der Frau erarbeiteten Entwurf zu einem ‚Gleichstellungsgesetz‘ vor. Es wurde gleichzeitig mit dem (…) Antrag der GAL-Frauenfraktion zu einem Hamburger Quotierungsgesetz im Plenum besprochen“ (Inge Grolle, a. a. O., S. 248). Der Senat hob „als Kernpunkt des Gesetzes die Quotenregelung hervor, eine ‚50prozentige qualifikationsabhängige Entscheidungsquote‘. Der Text im Wortlaut: ‚Bei der Einstellung (…) sind Bewerberinnen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und Leistung (Qualifikation) vorrangig zu berücksichtigen, bis Frauen innerhalb der Dienststelle in der jeweiligen Bezahlungsgruppe der Laufbahn oder des Berufs zur Hälfte vertreten sind“ (Pl Pr, 13/82 vom 27.6.90, S. 4978). Vorgesehen war zwar eine 50prozentige Quote bei Ausbildungsplätzen und Neueinstellungen, bei Beförderungen aber sollte das so genannte Nachwachsmodell gelten: die Aufstiegsquote richtete sich hier nach dem Beschäftigungsanteil von Frauen in der nächst niedrigen Bezahlungsgruppe der Laufbahn. So würden nach und nach die Frauen in die höheren Ränge ‚nachwachsen‘. (…)
Die CDU übte harte Kritik. Susanne Rahardt-Vahldieck (CDU) warf der Regierungskoalition vor, sie mogele sich um die Quotierung herum, denn was werde eine 50prozentige Quote bei Neueinstellungen schon bewirken, wenn doch bei der gegenwärtigen Haushaltslage die Neueinstellungen drastisch zurückgingen? Und was die Beförderungen angehe, so sei die Überrepräsentation von Männern doch nur abzubauen, wenn eine gleichmäßige Stellenbesetzung von Frauen und Männern in allen Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen angestrebt werde. Die GAL-Frauenfraktion wollte nicht hinnehmen, dass bei ‚gleichwertiger Qualifikation‘ eines Bewerbers und einer Bewerberin von einer Patt-Situation ausgegangen werde: Frauen müsse ein tatsächlicher Vorzug eingeräumt werden! Ute Pape (SPD) verteidigte die vorgesehene Form der Quotierung, von der ihrer Meinung nach eine bewusstseinsverändernde und auch die Privatwirtschaft abfärbende Wirkung ausgehen werde; als positiv hob sie hervor, dass in dem Gesetz Fortbildungsmöglichkeiten für Frauen verankert seien, die es ihnen erlaubten, auch gewerblich-technische Berufsfelder anzustreben.
Die Debatte um die Entwürfe zum Gleichstellungs- und Quotierungsgesetz konzentrierte sich vor allem auf die Stellung der Frauenbeauftragten. Darüber stand im Senatsentwurf (§14) nur die kurze Kann-Bestimmung: ‚Die Dienststellen können jeweils weibliche Beschäftigte benennen, an die sich Frauen in Gleichstellungsfragen wenden können.‘ Ute Pape (SPD) machte kein Hehl aus ihrer Meinung, dieser Paragraph sei zu dürftig ausgefallen. Meta Stölken (FDP) hielt nicht viel von eigens eingesetzten Frauenbeauftragten, sie dachte eher an eine innerhalb der Personalvertretung der Dienststellen mit Fragen der Frauenförderung betraute Person. Der Entwurf der GAL-Frauenfraktion enthielt dagegen hinsichtlich der Frauenbeauftragten weitreichende und klar definierte Forderungen: In allen Bereiche und Dienststellen werden von den weiblichen Beschäftigten Frauen zu Frauenbeauftragten gewählt; sie sind ohne Minderung ihrer Bezüge mindestens acht Stunden wöchentlich von ihrer dienstlichen Tätigkeit befreit, sind mit echten Kontroll- und personellen Mitbestimmungsrechten ausgestattet. (…)
Beide Gesetzentwürfe, der des Senats wie derjenige der GAL wurden von der Bürgerschaft an den Ausschuss für Gleichstellung der Frau überwiesen. Dort fand auf Initiative der CDU-Vertreterinnen am 11. Dezember 1990 eine Anhörung von Sachverständigen statt. (Drs 13/7789 zu 13/6137 und 13/6154; dazu: Erfahrungsbericht über Frauenförderung in: Drs 13/8047) (…). CDU und GAL setzten sich (…) vergeblich für eine klar definierte, gesetzlich festgelegte Stellung der Frauenbeauftragten ein. (Die GAL wiederholt in ihrem Petitum die Ausführungen ihres Quotierungsgesetzes. Im Petitum der CDU wird die Funktion der Frauenbeauftragten so definiert: ‚ Information von Frauen über die Wirkungsweise und Zielsetzung des Gesetzes und die für Frauen gegebenen Möglichkeiten – Informationen aller Beteiligten über das Thema Chancengleichheit im öffentlichen Dienstbereich, Beratung von Frauen im Einzelfall, Überprüfung vorgetragener Beschwerden, Beteiligung bei der Besetzung von Stellen: Einstellung, Versetzung, Beförderung, Höhergruppierung. Weiterbildung und Wiedereingliederung, Information über tarif- und dienstrechtliche Veränderungen, die insbesondere Frauen betreffen, Hinweise an die Behörden bzw. Amtsleitung auf ungünstige Regelungen für Frauen in der jeweiligen Dienststelle. Werden die Beschwerden von der Behörde – bzw. Amtsleitung nicht aufgegriffen, hat die Frauenbeauftragte das Recht, über die Leitstelle zur Gleichstellung der Frau den Senat anzurufen. Drs. 13/7789, S. 5.) Die SPD-Fraktion fühlte sich durch die Koalitionsvereinbarung mit der FDP gebunden, die die Forderungen von CDU und GAL ablehnte, vielmehr eine optimale Frauenförderung durch Kontrollinstanzen im Rahmen der Personalvertretung jeder einzelnen Behörde gewährleistet wissen wollte. Es blieb also bei der umstrittenen Fassung des §14 (Frauenbeauftragte). (…)
Der Ausschuss lehnte das Quotierungsgesetz der GAL sowie das Petitum der CDU ab. Die im Petitum der SPD/FDP enthaltenen geringfügigen Änderungswünsche zum Gleichstellungsgesetz lagen der Bürgerschaft am 14. März 1991 vor. An diesem Tag verabschiedete das Parlament in erster Lesung das Hamburgische Gleichstellungsgesetz. (Pl Pr, 13/102 vom 14.3.91, S. 6075ff. Hier auch die folgenden Zitate)In der Debatte standen sich die Parlamentarierinnen wieder in zwei Fronten gegenüber: SPD und FDP auf der einen, CDU und GAL auf der anderen Seite. Insgesamt waren die Frauen alles andere als begeistert über das Gesetz. (…) [Auch viele Frauenverbände und Fraueninitiativen kritisierten das Gesetz, weil den Frauenbeauftragten eine zu geringe Kompetenz zugestanden wurde]. Helga Wullweber (GAL) erinnerte in ihrem ‚Schwanengesang‘ noch einmal an die Hoffnungen, die sich mit der Errichtung der Leistelle für die Gleichstellung der Frau und dem Erlass der Richtlinie verbunden hatten, und an die wachsende Enttäuschung darüber, dass sich für die Frauen so wenig veränderte, denn, so konstatierte sie, je näher die Verwirklichung einer frauenpolitischen Maßnahme schien, desto größer wurde der Widerstand der Männer. Helga Mack (CDU) erklärte voller Skepsis, ihre Fraktion stimme dem Gesetz nur wegen des § 1, Frauenförderung zu.
Ute Pape (SPD) wies den Vorwurf zurück, die Frauen der SPD ließen sich von den Männern ihrer Partei und von der FDP ins Schlepptau nehmen. Sie argumentierte, die SPD habe eine so lange Tradition in Fragen der Frauenrechte und ein so weites Blickfeld, um sehr wohl Tragfähigkeit und Folgen eines Gesetzes beurteilen zu können. Eben daraufhin habe der Ausschuss das Gesetz geprüft und sei zu der Überzeugung gekommen, dass es ‚notwendig, verfassungsrechtlich unbedenklich und politisch richtig ist‘. (…)
Nach der Bürgerschaftswahl vom 2. Juni 1991 führten weitere Vorstöße der Parlamentarierinnen, eine Novellierung des Gleichstellungsgesetzes zu erzwingen, zu keinem Erfolg. Unverändert trat es zum 1. April 1992 in Kraft. (…)
In der 14. Legislaturperiode wurde die Leistelle für die Gleichstellung der Frau, die bisher dem Ersten Bürgermeister unterstellt war, 1991 in ein selbstständiges ‚ Senatsamt für die Gleichstellung‘ mit einer Frauensenatorin an der Spitze, umgewandelt. Ausgestattet wurde es mit 28 statt der bisher 10,5 Stellen. Die erste Frauensenatorin Traute Müller (SPD). (Juni 1991 - Dez. 1993) wurde zugleich Präses der Behörde für Stadtentwicklung und vertrat im Senat die Ressorts Stadtplanung und Verkehrspolitik (…).
Die Leistelle hatte nur Mittel zu Gutachten und Untersuchungen bewilligt bekommen; auch dem neuen Senatsamt standen keine eigenen Haushaltsmittel zur Förderung frauenrelevanter Maßnahmen zur Verfügung. Das sei ganz in ihrem Sinne, sagte Frau Müller, weil sich alle Fachbehörden um die Aufstellung eines eigenen Frauenprogramms bemühen sollten. Lediglich ein Innovationsfonds von 500.000 Mark sollte es dem Senatsamt ermöglichen, frauenpolitische Schwerpunkte zu setzen. (…).“ (Inge Grolle, a. a. O., S. 248ff.)
Nachdem Traute Müller 1993 aus dem Senat ausgeschieden war, übernahm bis 1997 Kultursenatorin Dr. Christina Weiss (parteilos) das Senatsamt für die Gleichstellung. Danach wurde das Senatsamt für die Gleichstellung von 1997 bis 2001 von der Wissenschaftssenatorin Krista Sager (GAL) geführt. Ihre Behörde hieß deshalb „Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung“.
Nach den Bürgerschaftswahlen 2001 erhielt Birgit Schnieber-Jastram (CDU), Senatorin für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, das Senatsamt für die Gleichstellung. Unter ihrer Ägide wurde das Senatsamt für die Gleichstellung 2003 aufgelöst und erhielt nun nur noch den Status eines Referates in der Behörde für Soziales und Familie.
Auf Birgit Schnieber-Jastram folgte Till Steffen (GAL), der nach den Bürgerschaftswahlen 2008 Senator der Justizbehörde wurde. Unter seiner Ägide kam das Referat Gleichstellung in seine Behörde und wurde 2009 zu einer „Arbeitsstelle Vielfalt“. Diese sollte die zentrale Ansprechstelle für Fragen der Gleichstellung der Geschlechter, gleichgeschlechtliche Lebensweisen, für interkulturelle Angelegenheiten und den demografischen Wandel sein. Sie sollte weiter die Umsetzung des Antidiskriminierungsrechts (AGG) kontrollieren und die Maßnahmen gegen Rassismus und Rechtsextremismus koordinieren.
Nach der Bürgerschaftswahl 2011 wurde Jana Schiedek (SPD) Senatorin der Justizbehörde. Von nun an kam das Wort Gleichstellung wieder im Behördennamen vor. Jana Schiedek leitete bis 2015 die Behörde für Justiz und Gleichstellung. Die „Gleichstellung“ war damals behördenmäßig eine Abteilung. Nach der Bürgerschaftswahl 2015 gehört die „Gleichstellung“ in das Ressort von Katharina Fegebank (GAL) Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung und wurde zu einer Stabsstelle mit der Bezeichnung „Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt“. Dort sind zur Zeit (Frühjahr 2018) neun Personen beschäftigt mit insgesamt 6,25 Stellen.
Text: Rita Bake