Biografien-Datenbank: Frauen aus Hamburg

Verein Frauenwohl

Paulstraße 25 (heute hier: Europapassage)


3750 Frauenhaus Paulstrasse
Paulstraße, Quelle: Staatsarchiv Hamburg

Anfang des 20. Jahrhunderts befand sich im zweiten Stock der Paulstraße 25 das Büro der Hamburger Ortsgruppe des 1900 gegründeten Vereins Frauenwohl. Er gehörte zum radikalen Zweig der bürgerlichen Frauenbewegung und hatte sich Ende des 19. Jahrhunderts vom Allgemeinen Deutschen Frauenverein (siehe Eintrag: Ortsgruppe Hamburg des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins) abgespalten. Im Gegensatz zu den Frauen der gemäßigten bürgerlichen Frauenbewegung, die die staatliche Gleichberechtigung für Frauen forderten, nachdem sich diese dafür „bewährt“ hatten, verlangte der Verein Frauenwohl die sofortige staatliche Gleichstellung der Frauen. Allerdings blieben die Radikalen in der Minderheit.

Ausschnitt aus dem szenischen Rundgang: "Was glaubt Ihr denn wer wir sind? - Her mit dem Frauenwahlrecht", Sprecherinnen: Rita Bake, Herma Koehn, Hanka Schmidt

Zu den Protagonistinnen dieses radikalen Zweigs der bürgerlichen Frauenbewegung gehörte zum Beispiel Lida Gustava Heymann, die bis zum Bruch mit dem gemäßigten Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung noch zu diesem Zweig dazugehört hatte. Doch zwischen 1898 und 1901 hatte sie sich, so die Historikerin PD Dr. Kirsten Heinsohn: „ immer stärker von der sozialen, ehrenamtlichen Arbeit distanziert, da sie zu der Auffassung gelangte, ‚daß private soziale Fürsorge niemals die trostlosen Zustände beseitigen kann, in denen achtzig und mehr Prozent aller Völker zu leben verdammt sind.‘ Gleichzeitig räumte sie ein, dass die soziale Arbeit aber die Möglichkeit biete, sich im öffentlichen Leben zu orientieren sowie ‚Kenntnisse und Einsichten zu sammeln‘.
Mit diesen Einsichten beschrieb sie ihren eigenen Weg von der ehrenamtlichen sozialen Arbeit zur politischen Tätigkeit. Ein Schritt dahin war ihre Beteiligung an der Gründung der Ortsgruppe des ADF, an deren Politik Lida Gustava Heymann aber bald Anstoß nahm.
Ende 1898 hatte sich die Kontroverse zwischen Bonfort und Heymann zugespitzt, als auf der Generalversammlung des Bundes Deutscher Frauenvereine (BDF, gegründet 1894) in Hamburg eine scharfe Auseinandersetzung über die Frage entstand, welche Vereine zur Frauenbewegung gehörten und welche nicht. Als Folge der Debatte formierte sich der radikale Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung um Minna Cauer (1841–1922), Dr. Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann, die darauf bestanden, dass sozialreformerische Vereine nicht als Frauenbewegung anzusehen seien und es zudem Aufgabe des BDF sei, einheitlich und entschlossen vorzugehen. Alle Frauen und Vereine, die dies anders sahen, gehörten von nun an zur so genannten gemäßigten Gruppe. Diese wiederum legte Wert auf eine heterogene Struktur der Frauenbewegung und wollte den BDF lediglich als Dachverband ohne irgendeine ,Richtlinienkompetenz‘ gegenüber den Einzelmitgliedern verstanden wissen. In den folgenden Jahren differenzierten sich diese beiden Ansätze in Bezug auf die Taktik der Bewegung, die gesellschaftstheoretische Begründung für die Forderungen der Vereine und die anzustrebenden Ziele immer stärker aus. (…)
Nach dieser Diskussion traten Lida Gustava Heymann, Charlotte Engel-Reimers und Martha Zietz aus der Ortsgruppe des ADF aus. Lida Gustava Heymann schilderte die entscheidende Situation in ihren Lebenserinnerungen: ‚Wahrlich, wir hatten uns nicht aus den Familienfesseln befreit, um uns von diesen alten Damen schulmeistern zu lassen, und als Helene Bonfort wieder einmal in einer Vorstandssitzung unseren Vorschlägen entgegentrat, erklärte ich, es sei bedauerlich, daß sie das Schulmeistern nicht lassen könne – sie war Lehrerin gewesen –, sie habe keine Schulklasse vor sich, sondern erwachsene Menschen, die alle gleichberechtigt seien. Sie wies meine Bemerkung als ungehörig zurück und beantragte die Aufnahme meiner Äußerungen in das Protokollbuch. Dieses kindische Benehmen gab mir Veranlassung, endlich zu tun, was ich schon lange vorhatte. Ich sagte den Damen, daß für mich kein Interesse bestehe, weiter mit ihnen in ihrem Damenkränzchen zu arbeiten, auf solche Weise komme man nicht zum Ziel.‘
Der Zweck des neuen Vereins ‚Frauenwohl‘ sollte ‚die öffentliche Vertretung und Förderung aller Fraueninteressen‘ sein. Öffentliche Veranstaltungen, Mitgliedertreffen und die Gründung von Arbeitsausschüssen standen daher ebenso wie beim ADF auf dem Programm. Bemerkenswert ist, dass die ‚Erfüllung von Pflichten‘ gegenüber der Gesellschaft im radikalen Verein eine ebenso zentrale Rolle spielte wie bei den Gemäßigten. In einem Flugblatt zur Mitgliederwerbung aus dem Jahre 1906 wurde dazu ausgeführt: ‚Der Verein ‚Frauenwohl‘ erstrebt die völlige Gleichberechtigung der Frau auf allen Gebieten. Treu dem Grundsatz, daß, wer Rechte beansprucht, auch Pflichten zu erfüllen hat, will der Verein ‚Frauenwohl‘ die Frauen in systematischer praktischer Arbeit schulen, ihren Blick für die sozialen Fragen unserer Zeit schärfen, und sie so zur Teilnahme an den Arbeiten in Staat und Kommune befähigen.‘
Im Vergleich mit den von Helene Bonfort ausgeführten Ideen zur Frauenemanzipation betonte der Verein ‚Frauenwohl‘ jedoch die wichtige Funktion der Frau für die Gesellschaft, nicht die der Mutter. Hierin lag einer der grundlegenden Unterschiede zwischen dem ADF und dem Verein ‚Frauenwohl‘ in Hamburg, nämlich in der Frage, mit welcher geschlechtsspezifischen Rolle der gesellschaftliche Beitrag der Frauen für eine öffentliche Tätigkeit begründet wurde. In den Konzeptionen der Radikalen tauchte die Mutter als Bezugspunkt nur im Bereich der Bildungsreform auf, alle anderen Arbeitsgebiete des Frauenvereins wurden mit der umfassenden Tätigkeit der Frauen in Haus und Familie in Verbindung gebracht: ‚An die Frauen tritt immer gebieterischer die Pflicht heran, nicht nur an das eigene und des engsten Familienkreises Wohl zu denken, sondern den Blick auch auf das Allgemeinwohl zu richten. Die großen staatlichen und städtischen Verwaltungen gleichen einer erweiterten Haushaltsführung und alle Zweige dieses Haushalts bieten ein reiches Feld der Thätigkeit für den Geist und die Hände der Frau. Solche Gebiete, die dringend der weiblichen Arbeit benötigen, sind z. B. die Armen- und Waisenpflege. Aber nicht von privater Wohlthätigkeit oder untergeordneter Mithilfe darf hier die Rede sein, sondern die Mitarbeit der Frau muß staatlich anerkannt und geregelt werden. [...] Die einzelne Frau ist machtlos, nur wenn sich die Frauen zusammenschließen, können ihre Forderungen zu einer Macht werden‘.“(Kirsten Heinsohn: Die Frauenfrage – ein Problem der Moderne, in: Rita Bake, Kirsten Heinsohn: „Man meint aber unter Menschenrechten nichts anderes als Männerrechte“. Zur Geschichte der Hamburger Frauenbewegung und Frauenpolitik vom 19. Jahrhundert bis zur Neuen Hamburger Frauenbewegung Ende der 1960er Jahre. Hamburg 2012, S.74ff.)
Ein heftiger Streit zwischen den beiden Flügeln der bürgerlichen Frauenbewegung entbrannte 1905, als in Altona vier junge Männer, die ein fünfzehnjähriges Dienstmädchen vergewaltigt hatten, vom Gericht freigesprochen worden waren mit der Begründung: das Mädchen wäre nicht mehr Jungfrau gewesen und habe sich auch nicht gegen die Angriffe gewehrt. Der Verein Frauenwohl führte eine Protestveranstaltung am Wohnort der jungen Herren – im exklusiven Blankenese – durch. Die Ortsgruppe Hamburg des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins nahm an der Veranstaltung nicht teil mit der Begründung: Da die Gerichtsverhandlung nicht öffentlich gewesen war, könne sich der Verein kein genaues Bild darüber machen, was tatsächlich vorgefallen sei. Außerdem habe er erfahren, dass das Mädchen tatsächlich nicht unbescholten gewesen sei. (Siehe auch Eintrag: Alma Wartenberg)
„Ein weiterer wichtiger Unterschied war die Forderung der Radikalen nach sofortiger staatlicher Gleichberechtigung aller Frauen, die die Gemäßigten erst nach einer Reihe von Pflichterfüllungen beanspruchen wollten. Ganz im Gegensatz zu den Gemäßigten unterschieden die Radikalen nämlich nicht zwischen Gesellschaft und Staat, sondern definierten den Staat als die entscheidende, neutrale und übergeordnete Institution, an der Frauen gleichberechtigt teilhaben sollten. Die gesellschaftlichen Aufgaben der Frauen konnten ihren geschlechtsspezifischen Wert daher nur über die staatliche Anerkennung bzw. die Gewährung von staatsbürgerlichen Rechten entfalten.
Diese Differenzen in Taktik und Emanzipationsidee sollten jedoch nicht überbewertet werden. Aufbau und Arbeitsweise der beiden Gruppen, also die Alltäglichkeit des Vereinslebens, glichen sich auf erstaunliche Weise: Neben monatlichen oder wöchentlichen Diskutierabenden, in denen sich ‚die Frauen in der freien Aussprache unter Wahrung der parlamentarischen Form‘ üben sollten, wurden regelmäßige öffentliche Veranstaltungen angeboten, die die Ideen des Vereins ‚Frauenwohl‘ dem interessierten Publikum vermitteln sollten. Zusätzlich übergab der Verein immer wieder Petitionen an Behörden, die Forderungen nach gleichberechtigter Teilnahme von Frauen an öffentlichen Ämtern zum Thema hatten. Der Verein ‚Frauenwohl‘ gründete ebenso wie die Ortsgruppe eigenständige Abteilungen, die sozialpolitische oder propagandistische Aktivitäten entfalteten. Allerdings waren die Abteilungen nicht so erfolgreich wie diejenigen des ADF. Immerhin konnte aber aus der Abteilung für Erziehungs- und Schulwesen ein Reformschulprojekt [siehe mehr unter Reformschule des Vereins Frauenwohl] auf den Weg gebracht werden, das allerdings 1905 schon wieder beendet werden musste.
Auf zwei Gebieten jedoch waren die Radikalen effektiver: Zum einen in der ‚Sittlichkeitsarbeit‘, aus der ein Hamburger Zweigverein der britischen kontinentalen und allgemeinen Föderation hervorging, zum anderen in der allgemeinen Frauenpolitik. In diesem Feld landete der Verein seinen größten Coup, indem er 1902 die Gründung des ‚Deutschen Verein für Frauenstimmrecht‘ ermöglichte. Hamburg hatte eine eher liberale Vereinsgesetzgebung, die einen Ausschluss von Frauen aus politischen Vereinen nicht kannte. Dies nahm Dr. Anita Augspurg zum Anlass, um den ersten Frauenstimmrechtsverein auf deutschem Boden zu gründen. Dieser Verein, der nach 1908 reichsweit agieren konnte und in Hamburg einen Zweigverein unterhielt, wurde zum neuen Zentrum der radikalen Bewegung.
Nach 1906 wurde es im Verein Frauenwohl stiller. Zu dieser Entwicklung kam es, weil sich erstens Lida Gustava Heymann nach 1906 aus ihren Hamburger Verantwortlichkeiten zurückzog und nach München ging. Die radikale Hamburger Bewegung hatte damit ihre Gallionsfigur verloren. Der Gegensatz zum ADF blieb allerdings erhalten und wurde auch von den Nachfolgerinnen gepflegt. Zum zweiten entschieden aber die Mitglieder des Vereins ‚Frauenwohl‘ 1909 ihren Verein zugunsten des Vereins ‚Frauenstimmrecht‘ aufzulösen. In ihren Augen war das politische Wahlrecht der entscheidende Schritt auf einem Weg zur Gleichberechtigung für alle Frauen.“ (Kirsten Heinsohn, a. a. O., S 77f.)
Siehe auch weiter Eintrag: Fortschrittlicher Frauenverein Hamburg.
Siehe auch Eintrag: Maria Wilhelmine Gleiss und Eintrag Luise Zietz zu den Forderungen des Vereins Frauenwohl in Strafanstalten Gefängnisärztinnen anzustellen, damit dies und nicht männliche Ärzte die weiblichen Strafgefangenen untersuchen.
Text zusammengestellt von Rita Bake